DJ DGAP-HV: BDI - BioEnergy International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2014 in Seminarraum Riverside des Hotel Weitzer, 8020 Graz, Grieskai 12-16 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
BDI - BioEnergy International AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
22.04.2014 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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BDI - BioEnergy International AG
Grambach, FN 149076 f
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
8. ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, den 20. Mai 2014, um 11.00 Uhr
im Seminarraum Riverside des Hotel Weitzer, 8020 Graz, Grieskai 12-16.
Tagesordnung
1. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr
2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt
Lagebericht und Corporate Governance-Bericht zum 31. Dezember
2013, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31.
Dezember 2013 und des Berichts des Aufsichtsrates gemäß § 96
Aktiengesetz ('AktG') für das Geschäftsjahr 2013
3. Beschlussfassung über die Verwendung des im
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen
Bilanzgewinnes
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
6. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung
an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
7. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung im
Paragraph 17
1. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 29. April 2014 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 8074
Grambach, Parkring 18, Assistenz CFO, DI (FH) Marlene Drexler, auf:
- Jahresabschluss samt Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2013;
- Konzernabschluss samt Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2013;
- Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr
2013;
- Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 Abs. 1 AktG
für das Geschäftsjahr 2013,
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten
3-8;
- Satzungsgegenüberstellung.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind
ab 29. April 2014 außerdem im Internet unter www.bdi-bioenergy.com
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
2. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf
die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 29. April
2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 8074 Grambach,
Parkring 18, Assistenz CFO, DI (FH) Marlene Drexler, oder per Telefax
unter der Telefax-Nummer +43 316 4009-110 zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
spätestens am 9. Mai 2014 der Gesellschaft entweder per Post an die
Adresse 8074 Grambach, Parkring 18, Assistenz CFO, DI (FH) Marlene
Drexler, oder per Telefax an +43 316 4009-110, oder per E-Mail
marlene.drexler@bdi-bioenergy.com - wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist - zugeht. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.bdi-bioenergy.com zugänglich.
3. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Mai 2014 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
3.1. Nachweis des Anteilsbesitzes
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die der Gesellschaft
spätestens am 15. Mai 2014 unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss:
per BDI - BioEnergy International AG Assistenz CFO z.H. Frau DI
Post: (FH) Marlene Drexler Parkring 18 8074 Grambach
per +43 316 4009-110
Telefa-
x:
per marlene.drexler@bdi-bioenergy.com, wobei die Depotbestätigung
E-Mail beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
oder
per GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A02177
SWIFT: im Text angeben).
3.2. Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT-Code),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register
und Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des
Aktionärs, ISIN AT0000A02177,
- Depotnummer, anderenfalls eine sonstige
Bezeichnung,
- Zeitpunkt bzw. Zeitraum, auf den sich die
Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 10. Mai 2014 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
4. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 19. Mai
2014, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:
per BDI - BioEnergy International AG Assistenz CFO z.H. Frau DI
Post: (FH) Marlene Drexler Parkring 18 8074 Grambach
per +43 316 4009-110
Telefa-
x:
per marlene.drexler@bdi-bioenergy.com, wobei die Vollmacht in
E-Mail- Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
: ist.
oder
per GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A02177
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 22, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)
SWIFT: im Text angeben).
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.bdi-bioenergy.com abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Als besonderer Service für Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, steht die Möglichkeit
der Vertretung durch Frau Dr. Brigitta Schwarzer, MBA vom
Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, zur
Verfügung. Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter wird Frau Dr.
Brigitta Schwarzer, MBA, das Stimmrecht in der Hauptversammlung
ausschließlich auf Grundlage und innerhalb der Grenzen der vom
jeweiligen Aktionär erteilten Weisungen zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten ausüben. Zu diesem Zweck ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.bdi-bioenergy.com ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Frau Dr. Brigitta
Schwarzer, MBA unter Tel.: +43 (0) 664 812 10 58, Fax: +43 (0) 1 876
3343 39 oder E-Mail b.schwarzer@chello.at.
5. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 3.800.000,- und ist eingeteilt in
3.800.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien, aus denen ihr Rechte zustehen könnten. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
3.800.000.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.30 Uhr.
Grambach, im April 2014
Der Vorstand
22.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: BDI - BioEnergy International AG
Parkring 18
8074 Grambach/Graz
Österreich
E-Mail: marlene.drexler@bdi-bioenergy.com
Internet: http://www.bdi-bioenergy.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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(END) Dow Jones Newswires
April 22, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)
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