WashTec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 23.04.2014 15:07 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- WashTec AG Augsburg Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 750 750 ISIN-Code: DE 000 750 750 1 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der WashTec AG Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 der WashTec AG, Augsburg, am Mittwoch, den 4. Juni 2014, 11.00 Uhr (Einlass ab ca. 10.00 Uhr) im Kongress am Park Augsburg (Parkeingang), Gögginger Straße 10, 86159 Augsburg, ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013; Vorlage des zusammengefassten Lageberichts für die WashTec AG und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2013 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB; Vorlage des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den übernahmerelevanten Angaben und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie bei einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. Die vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der WashTec AG, Argonstraße 7, 86153 Augsburg, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.washtec.de im Bereich »Investor Relations« zugänglich. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 9.682.126,67 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,64 je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt EUR 8.916.679,56; b) Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns in Höhe von EUR 765.447,11 auf neue Rechnung. In dem Vorschlag für die Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre in Höhe von EUR 0,64 je dividendenberechtigter Stückaktie ist neben der Dividende in Höhe von EUR 0,32 je dividendenberechtigter Stückaktie eine Sonderausschüttung in Höhe von EUR 0,32 je dividendenberechtigter Stückaktie enthalten. Die Dividende wird ab dem 05. Juni 2014 ausgezahlt. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 und den Halbjahresfinanzbericht 2014 Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2014 zu bestellen. 6. Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Michael Busch und Herr Massimo Pedrazzini haben ihr Amt als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2014 gemäß Ziffer 8.5 der Satzung der Gesellschaft niedergelegt. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und Ziffer 8.1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Um die satzungsgemäße Besetzung des Aufsichtsrats auch nach der ordentlichen Hauptversammlung 2014 zu gewährleisten, sind somit zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. a) Wahlvorschlag Dr. Günter Blaschke Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Günter Blaschke, Buchloe, Kaufmann, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Rational AG, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Mitgliedschaften von Herrn Dr. Blaschke in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Keine b) Wahlvorschlag Ulrich Bellgardt Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Ulrich Bellgardt, Solothurn, Schweiz, Unternehmensberater ubc GmbH, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Mitgliedschaften von Herrn Bellgardt in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Keine Nach Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist vorgesehen, dass Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz den Aktionären bekanntgegeben werden sollen. Der Aufsichtsrat hat Herrn Dr. Blaschke für den Vorsitz des Aufsichtsrats vorgeschlagen. Gemäß § 8.3 der Satzung der Gesellschaft werden der Vorsitzende und ein stellvertretender Vorsitzender in der ersten Sitzung nach der Hauptversammlung, in der die Aufsichtsratsmitglieder gewählt worden sind, vom Aufsichtsrat aus dessen Mitte gewählt. Der Aufsichtsrat in seiner künftigen Zusammensetzung ist bei der Wahl des Vorsitzenden an diesen Vorschlag nicht gebunden. Es ist vorgesehen, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats als Einzelwahl vorzunehmen. 7. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss einer Änderungsvereinbarung zu dem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der WashTec Carwash Management GmbH Zwischen der WashTec AG als herrschendem Unternehmen und der WashTec Carwash Management GmbH (vormals: WashTec Carwash Operations GmbH) als abhängigem Unternehmen besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22. Dezember 1994. Zu diesem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag haben die WashTec AG und die WashTec Carwash Management GmbH
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April 23, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)