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DGAP-HV: WashTec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2014 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

WashTec AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
23.04.2014 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   WashTec AG 
 
   Augsburg 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 750 750 
   ISIN-Code: DE 000 750 750 1 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der WashTec AG 
 
   Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen 
   Hauptversammlung 2014 der WashTec AG, Augsburg, 
   am Mittwoch, den 4. Juni 2014, 11.00 Uhr 
   (Einlass ab ca. 10.00 Uhr) im Kongress am Park Augsburg (Parkeingang), 
   Gögginger Straße 10, 86159 Augsburg, ein. 
 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013; 
           Vorlage des zusammengefassten Lageberichts für die WashTec AG 
           und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2013 mit dem 
           erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 
           Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB; Vorlage des 
           Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 
           und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird 
           nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, 
           dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des 
           festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie 
           zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns 
           und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom 
           Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des 
           Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 
           Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung den 
           Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des 
           Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung 
           des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten Gesellschaften - 
           einen erläuternden Bericht zu den übernahmerelevanten Angaben 
           und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und 
           Risikomanagementsystems sowie bei einem Mutterunternehmen auch 
           den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht 
           des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen. 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung 
           näher erläutert. Sie liegen ab Einberufung der 
           Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der WashTec AG, 
           Argonstraße 7, 86153 Augsburg, sowie in der Hauptversammlung 
           selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die 
           Internetseite der Gesellschaft unter www.washtec.de im Bereich 
           »Investor Relations« zugänglich. Auf Verlangen werden jedem 
           Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der 
           ausliegenden Unterlagen erteilt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 ausgewiesenen 
           Bilanzgewinn von EUR 9.682.126,67 wie folgt zu verwenden: 
 
 
       a)    Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,64 
             je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt EUR 
             8.916.679,56; 
 
 
       b)    Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns in Höhe 
             von EUR 765.447,11 auf neue Rechnung. 
 
 
 
           In dem Vorschlag für die Ausschüttung einer Dividende an die 
           Aktionäre in Höhe von EUR 0,64 je dividendenberechtigter 
           Stückaktie ist neben der Dividende in Höhe von EUR 0,32 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie eine Sonderausschüttung in 
           Höhe von EUR 0,32 je dividendenberechtigter Stückaktie 
           enthalten. 
 
 
           Die Dividende wird ab dem 05. Juni 2014 ausgezahlt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses 
           Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 und den 
           Halbjahresfinanzbericht 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers AG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zum Abschlussprüfer 
           und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 
           sowie für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische 
           Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2014 zu bestellen. 
 
 
     6.    Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Michael Busch und Herr 
           Massimo Pedrazzini haben ihr Amt als Aufsichtsratsmitglied mit 
           Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2014 
           gemäß Ziffer 8.5 der Satzung der Gesellschaft niedergelegt. 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und 
           Ziffer 8.1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von der 
           Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Um die 
           satzungsgemäße Besetzung des Aufsichtsrats auch nach der 
           ordentlichen Hauptversammlung 2014 zu gewährleisten, sind 
           somit zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
     a)    Wahlvorschlag Dr. Günter Blaschke 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Günter Blaschke, 
           Buchloe, Kaufmann, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der 
           Rational AG, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen, und 
           zwar für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis 
           zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
           Aufsichtsratsmitglieder für das dritte Geschäftsjahr nach dem 
           Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die 
           Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
 
           Mitgliedschaften von Herrn Dr. Blaschke in anderen gesetzlich 
           zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
           Keine 
 
 
     b)    Wahlvorschlag Ulrich Bellgardt 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Ulrich Bellgardt, 
           Solothurn, Schweiz, Unternehmensberater ubc GmbH, als Mitglied 
           in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar für die Zeit ab 
           Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ende der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
           Aufsichtsratsmitglieder für das dritte Geschäftsjahr nach dem 
           Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die 
           Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
 
           Mitgliedschaften von Herrn Bellgardt in anderen gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
           Keine 
 
 
           Nach Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex ist vorgesehen, dass Kandidatenvorschläge für den 
           Aufsichtsratsvorsitz den Aktionären bekanntgegeben werden 
           sollen. Der Aufsichtsrat hat Herrn Dr. Blaschke für den 
           Vorsitz des Aufsichtsrats vorgeschlagen. Gemäß § 8.3 der 
           Satzung der Gesellschaft werden der Vorsitzende und ein 
           stellvertretender Vorsitzender in der ersten Sitzung nach der 
           Hauptversammlung, in der die Aufsichtsratsmitglieder gewählt 
           worden sind, vom Aufsichtsrat aus dessen Mitte gewählt. Der 
           Aufsichtsrat in seiner künftigen Zusammensetzung ist bei der 
           Wahl des Vorsitzenden an diesen Vorschlag nicht gebunden. 
 
 
           Es ist vorgesehen, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats 
           als Einzelwahl vorzunehmen. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss 
           einer Änderungsvereinbarung zu dem bestehenden Beherrschungs- 
           und Gewinnabführungsvertrag mit der WashTec Carwash Management 
           GmbH 
 
 
           Zwischen der WashTec AG als herrschendem Unternehmen und der 
           WashTec Carwash Management GmbH (vormals: WashTec Carwash 
           Operations GmbH) als abhängigem Unternehmen besteht ein 
           Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22. Dezember 
           1994. Zu diesem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
           haben die WashTec AG und die WashTec Carwash Management GmbH 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 23, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)

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