WashTec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
23.04.2014 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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WashTec AG
Augsburg
Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 750 750
ISIN-Code: DE 000 750 750 1
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der WashTec AG
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen
Hauptversammlung 2014 der WashTec AG, Augsburg,
am Mittwoch, den 4. Juni 2014, 11.00 Uhr
(Einlass ab ca. 10.00 Uhr) im Kongress am Park Augsburg (Parkeingang),
Gögginger Straße 10, 86159 Augsburg, ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013;
Vorlage des zusammengefassten Lageberichts für die WashTec AG
und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2013 mit dem
erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289
Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB; Vorlage des
Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird
nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor,
dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme des
festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie
zur Beschlussfassung über die Verwendung eines Bilanzgewinns
und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176
Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung den
Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des
Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung
des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten Gesellschaften -
einen erläuternden Bericht zu den übernahmerelevanten Angaben
und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und
Risikomanagementsystems sowie bei einem Mutterunternehmen auch
den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht
des Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen.
Die vorstehenden Unterlagen werden in der Hauptversammlung
näher erläutert. Sie liegen ab Einberufung der
Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der WashTec AG,
Argonstraße 7, 86153 Augsburg, sowie in der Hauptversammlung
selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die
Internetseite der Gesellschaft unter www.washtec.de im Bereich
»Investor Relations« zugänglich. Auf Verlangen werden jedem
Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der
ausliegenden Unterlagen erteilt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 ausgewiesenen
Bilanzgewinn von EUR 9.682.126,67 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,64
je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt EUR
8.916.679,56;
b) Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns in Höhe
von EUR 765.447,11 auf neue Rechnung.
In dem Vorschlag für die Ausschüttung einer Dividende an die
Aktionäre in Höhe von EUR 0,64 je dividendenberechtigter
Stückaktie ist neben der Dividende in Höhe von EUR 0,32 je
dividendenberechtigter Stückaktie eine Sonderausschüttung in
Höhe von EUR 0,32 je dividendenberechtigter Stückaktie
enthalten.
Die Dividende wird ab dem 05. Juni 2014 ausgezahlt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 und den
Halbjahresfinanzbericht 2014
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München zum Abschlussprüfer
und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014
sowie für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2014 zu bestellen.
6. Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Michael Busch und Herr
Massimo Pedrazzini haben ihr Amt als Aufsichtsratsmitglied mit
Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2014
gemäß Ziffer 8.5 der Satzung der Gesellschaft niedergelegt.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und
Ziffer 8.1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Um die
satzungsgemäße Besetzung des Aufsichtsrats auch nach der
ordentlichen Hauptversammlung 2014 zu gewährleisten, sind
somit zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
a) Wahlvorschlag Dr. Günter Blaschke
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Günter Blaschke,
Buchloe, Kaufmann, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der
Rational AG, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen, und
zwar für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis
zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das dritte Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Mitgliedschaften von Herrn Dr. Blaschke in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
b) Wahlvorschlag Ulrich Bellgardt
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Ulrich Bellgardt,
Solothurn, Schweiz, Unternehmensberater ubc GmbH, als Mitglied
in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar für die Zeit ab
Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ende der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das dritte Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Mitgliedschaften von Herrn Bellgardt in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
Nach Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex ist vorgesehen, dass Kandidatenvorschläge für den
Aufsichtsratsvorsitz den Aktionären bekanntgegeben werden
sollen. Der Aufsichtsrat hat Herrn Dr. Blaschke für den
Vorsitz des Aufsichtsrats vorgeschlagen. Gemäß § 8.3 der
Satzung der Gesellschaft werden der Vorsitzende und ein
stellvertretender Vorsitzender in der ersten Sitzung nach der
Hauptversammlung, in der die Aufsichtsratsmitglieder gewählt
worden sind, vom Aufsichtsrat aus dessen Mitte gewählt. Der
Aufsichtsrat in seiner künftigen Zusammensetzung ist bei der
Wahl des Vorsitzenden an diesen Vorschlag nicht gebunden.
Es ist vorgesehen, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
als Einzelwahl vorzunehmen.
7. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss
einer Änderungsvereinbarung zu dem bestehenden Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrag mit der WashTec Carwash Management
GmbH
Zwischen der WashTec AG als herrschendem Unternehmen und der
WashTec Carwash Management GmbH (vormals: WashTec Carwash
Operations GmbH) als abhängigem Unternehmen besteht ein
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22. Dezember
1994. Zu diesem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
haben die WashTec AG und die WashTec Carwash Management GmbH
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April 23, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)
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