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DGAP-HV: UMS United Medical Systems International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2014 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

UMS United Medical Systems International AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
23.04.2014 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   UMS United Medical Systems International AG 
 
   Hamburg 
 
   - ISIN DE0005493654 - 
   - WKN 549365 - 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Mittwoch, dem 4. Juni 2014, um 11:00 Uhr 
 
   im Grand Elysée, Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   des Unternehmens ein. 
 
   Tagesordnung und Beschlussvorschläge 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses der UMS United Medical 
           Systems International AG zum 31. Dezember 2013 sowie des 
           zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts der UMS United 
           Medical Systems International AG für das Geschäftsjahr 2013, 
           des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 
           289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 172 
           AktG am 24. März 2014 gebilligt und den Jahresabschluss damit 
           festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die 
           Hauptversammlung. Die vorgenannten Unterlagen sind der 
           Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer 
           Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. Der Vorstand 
           und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der 
           Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten Unterlagen im 
           Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben auf 
           der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die 
           Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. Der Beschluss über die 
           Verwendung des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der 
           Tagesordnung gefasst. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
           Jahresabschluss der UMS United Medical Systems International 
           AG zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe 
           von EUR 2.675.358,97 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,55 je    EUR    2.616.717,40 
   dividendenberechtigter Stückaktie: 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                       EUR       58.641,50 
 
   Bilanzgewinn                                    EUR    2.675.358,97 
 
 
           Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 
           von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der 
           Hauptversammlung gehaltenen Stück 115.616 eigenen Aktien. 
           Eigene Aktien der Gesellschaft sind nicht 
           dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich die 
           Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In 
           diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter 
           Ausschüttung von EUR 0,55 je dividendenberechtigter Stückaktie 
           ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
           unterbreitet werden. 
 
 
           Die Dividende soll ab dem 5. Juni 2014 ausgezahlt werden. Die 
           Dividendenausschüttung erfolgt aus dem steuerlichen 
           Einlagekonto der Gesellschaft gemäß § 27 
           Körperschaftsteuergesetz und damit steuerfrei. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds 
           des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Mitglied des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ERNST & YOUNG GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014 der Gesellschaft zu bestellen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der ERNST & YOUNG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Niederlassung Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen 
           genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum 
           Bezugsrechtsausschluss und Änderung von § 6 Abs. 2 der Satzung 
           (Genehmigtes Kapital 2014) 
 
 
           Der Vorstand der UMS United Medical Systems International AG 
           ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Juni 2010 
           ermächtigt worden, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 
           2. Juni 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 
           3.008.129,95 (gerundet) durch einmalige oder mehrmalige 
           Ausgabe von insgesamt bis zu 2.707.317 neuen, auf den Inhaber 
           lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- 
           und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Diese Ermächtigung ist am 
           18. Juni 2010 in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg 
           eingetragen worden. Von ihr ist bislang kein Gebrauch gemacht 
           worden. Um die Gesellschaft auch künftig in die Lage zu 
           versetzen, ihre Eigenkapitalausstattung den Erfordernissen 
           entsprechend rasch und flexibel anpassen zu können, soll ein 
           neues genehmigtes Kapital geschaffen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
           Unter Aufhebung der bestehenden satzungsmäßigen Ermächtigung 
           des Vorstands zu Kapitalerhöhungen gemäß § 6 Abs. 2 der 
           Satzung (Genehmigtes Kapital 2010) wird mit Wirkung zum 
           Zeitpunkt der Eintragung der hiermit beschlossenen 
           Satzungsänderung in das Handelsregister des Amtsgerichts 
           Hamburg ein genehmigtes Kapital durch Neufassung von § 6 Abs. 
           2 der Satzung wie folgt neu geschaffen: 
 
 
       '2.   Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der 
             Gesellschaft bis zum 3. Juni 2019 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats um bis zu EUR 3.008.129,95 (gerundet) durch 
             einmalige oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Inhaber 
             lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen 
             Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 
             2014). Die Zahl der Stückaktien muss sich in demselben 
             Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen. Den Aktionären 
             steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien 
             können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der 
             Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum 
             Bezug anzubieten. 
 
 
             Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre 
             mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein- oder mehrmalig 
             auszuschließen: 
 
 
         a)    soweit es erforderlich ist, um etwaige 
               Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre 
               auszunehmen; 
 
 
         b)    soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von 
               Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten aus 
               Options- oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht 
               auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen 
               nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder der 
               Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustünde; 
 
 
         c)    wenn die Kapitalerhöhung zur Ausgabe von 
               Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer und Pensionäre der 
               Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen erfolgt; 
 
 
         d)    soweit die neuen Aktien gegen Bareinlagen 
               ausgegeben werden und der auf die neu auszugebenden Aktien 
               insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 
               den Betrag von insgesamt EUR 601.626,00 oder, sollte 
               dieser Betrag niedriger sein, von insgesamt 10% des zum 
               Zeitpunkt des Wirksamwerdens und zum Zeitpunkt der 
               erstmaligen Ausübung dieser Ermächtigung zum 
               Bezugsrechtsausschluss (der Höchstbetrag) bestehenden 
               Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der 
               neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten 
               Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt 
               der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht 
               wesentlich unterschreitet; 
 
 

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April 23, 2014 09:09 ET (13:09 GMT)

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