UMS United Medical Systems International AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 23.04.2014 15:08 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- UMS United Medical Systems International AG Hamburg - ISIN DE0005493654 - - WKN 549365 - Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 4. Juni 2014, um 11:00 Uhr im Grand Elysée, Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens ein. Tagesordnung und Beschlussvorschläge 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der UMS United Medical Systems International AG zum 31. Dezember 2013 sowie des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts der UMS United Medical Systems International AG für das Geschäftsjahr 2013, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 172 AktG am 24. März 2014 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. Der Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. Der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der Tagesordnung gefasst. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der UMS United Medical Systems International AG zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.675.358,97 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,55 je EUR 2.616.717,40 dividendenberechtigter Stückaktie: Vortrag auf neue Rechnung EUR 58.641,50 Bilanzgewinn EUR 2.675.358,97 Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung gehaltenen Stück 115.616 eigenen Aktien. Eigene Aktien der Gesellschaft sind nicht dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,55 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. Die Dividende soll ab dem 5. Juni 2014 ausgezahlt werden. Die Dividendenausschüttung erfolgt aus dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft gemäß § 27 Körperschaftsteuergesetz und damit steuerfrei. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ERNST & YOUNG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 der Gesellschaft zu bestellen. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der ERNST & YOUNG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 6. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und Änderung von § 6 Abs. 2 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2014) Der Vorstand der UMS United Medical Systems International AG ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Juni 2010 ermächtigt worden, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 2. Juni 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 3.008.129,95 (gerundet) durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 2.707.317 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Diese Ermächtigung ist am 18. Juni 2010 in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen worden. Von ihr ist bislang kein Gebrauch gemacht worden. Um die Gesellschaft auch künftig in die Lage zu versetzen, ihre Eigenkapitalausstattung den Erfordernissen entsprechend rasch und flexibel anpassen zu können, soll ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: Unter Aufhebung der bestehenden satzungsmäßigen Ermächtigung des Vorstands zu Kapitalerhöhungen gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2010) wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der hiermit beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg ein genehmigtes Kapital durch Neufassung von § 6 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu geschaffen: '2. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 3.008.129,95 (gerundet) durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Die Zahl der Stückaktien muss sich in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein- oder mehrmalig auszuschließen: a) soweit es erforderlich ist, um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; b) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustünde; c) wenn die Kapitalerhöhung zur Ausgabe von Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer und Pensionäre der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen erfolgt; d) soweit die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden und der auf die neu auszugebenden Aktien insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals den Betrag von insgesamt EUR 601.626,00 oder, sollte dieser Betrag niedriger sein, von insgesamt 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens und zum Zeitpunkt der erstmaligen Ausübung dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss (der Höchstbetrag) bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet;
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April 23, 2014 09:09 ET (13:09 GMT)