UMS United Medical Systems International AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
23.04.2014 15:08
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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UMS United Medical Systems International AG
Hamburg
- ISIN DE0005493654 -
- WKN 549365 -
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, dem 4. Juni 2014, um 11:00 Uhr
im Grand Elysée, Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
des Unternehmens ein.
Tagesordnung und Beschlussvorschläge
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses der UMS United Medical
Systems International AG zum 31. Dezember 2013 sowie des
zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts der UMS United
Medical Systems International AG für das Geschäftsjahr 2013,
des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB)
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 172
AktG am 24. März 2014 gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die
Hauptversammlung. Die vorgenannten Unterlagen sind der
Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer
Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. Der Vorstand
und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der
Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten Unterlagen im
Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben auf
der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die
Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. Der Beschluss über die
Verwendung des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der
Tagesordnung gefasst.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten
Jahresabschluss der UMS United Medical Systems International
AG zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe
von EUR 2.675.358,97 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,55 je EUR 2.616.717,40
dividendenberechtigter Stückaktie:
Vortrag auf neue Rechnung EUR 58.641,50
Bilanzgewinn EUR 2.675.358,97
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die
von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung gehaltenen Stück 115.616 eigenen Aktien.
Eigene Aktien der Gesellschaft sind nicht
dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich die
Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In
diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von EUR 0,55 je dividendenberechtigter Stückaktie
ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet werden.
Die Dividende soll ab dem 5. Juni 2014 ausgezahlt werden. Die
Dividendenausschüttung erfolgt aus dem steuerlichen
Einlagekonto der Gesellschaft gemäß § 27
Körperschaftsteuergesetz und damit steuerfrei.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Mitglied des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ERNST & YOUNG GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hamburg, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2014 der Gesellschaft zu bestellen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der ERNST & YOUNG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
6. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen
genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum
Bezugsrechtsausschluss und Änderung von § 6 Abs. 2 der Satzung
(Genehmigtes Kapital 2014)
Der Vorstand der UMS United Medical Systems International AG
ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Juni 2010
ermächtigt worden, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum
2. Juni 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR
3.008.129,95 (gerundet) durch einmalige oder mehrmalige
Ausgabe von insgesamt bis zu 2.707.317 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar-
und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Diese Ermächtigung ist am
18. Juni 2010 in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg
eingetragen worden. Von ihr ist bislang kein Gebrauch gemacht
worden. Um die Gesellschaft auch künftig in die Lage zu
versetzen, ihre Eigenkapitalausstattung den Erfordernissen
entsprechend rasch und flexibel anpassen zu können, soll ein
neues genehmigtes Kapital geschaffen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Unter Aufhebung der bestehenden satzungsmäßigen Ermächtigung
des Vorstands zu Kapitalerhöhungen gemäß § 6 Abs. 2 der
Satzung (Genehmigtes Kapital 2010) wird mit Wirkung zum
Zeitpunkt der Eintragung der hiermit beschlossenen
Satzungsänderung in das Handelsregister des Amtsgerichts
Hamburg ein genehmigtes Kapital durch Neufassung von § 6 Abs.
2 der Satzung wie folgt neu geschaffen:
'2. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft bis zum 3. Juni 2019 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats um bis zu EUR 3.008.129,95 (gerundet) durch
einmalige oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Inhaber
lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen
Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital
2014). Die Zahl der Stückaktien muss sich in demselben
Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen. Den Aktionären
steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien
können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der
Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum
Bezug anzubieten.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre
mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein- oder mehrmalig
auszuschließen:
a) soweit es erforderlich ist, um etwaige
Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre
auszunehmen;
b) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von
Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten aus
Options- oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht
auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen
nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder der
Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustünde;
c) wenn die Kapitalerhöhung zur Ausgabe von
Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer und Pensionäre der
Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen erfolgt;
d) soweit die neuen Aktien gegen Bareinlagen
ausgegeben werden und der auf die neu auszugebenden Aktien
insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals
den Betrag von insgesamt EUR 601.626,00 oder, sollte
dieser Betrag niedriger sein, von insgesamt 10% des zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens und zum Zeitpunkt der
erstmaligen Ausübung dieser Ermächtigung zum
Bezugsrechtsausschluss (der Höchstbetrag) bestehenden
Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der
neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten
Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt
der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht
wesentlich unterschreitet;
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April 23, 2014 09:09 ET (13:09 GMT)
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