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DGAP-HV: LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2014 in HCC Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
24.04.2014 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft 
 
   Garbsen 
 
   ISIN DE 0006450000 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 5. Juni 2014 
 
 
   Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, 
 
   unsere diesjährige ordentliche Hauptversammlung, zu der wir Sie 
   hiermit einladen, findet statt am Donnerstag, dem 5. Juni 2014, um 
   10:00 Uhr, im Hannover Congress Centrum, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 
   30175 Hannover. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2013, des Lageberichts, des gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Berichts über 
           die Lage des Konzerns und des Berichts des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, § 
           315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können 
           von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.lpkf.de/investor-relations/hauptversammlung/index.htm 
           eingesehen werden. Gleiches gilt für den Vorschlag des 
           Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Die Unterlagen 
           werden auch in der Hauptversammlung am 5. Juni 2014 zugänglich 
           sein und mündlich erläutert werden. 
 
 
           Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 
           der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom 
           Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die 
           Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die 
           Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses 
           und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, 
           liegen nicht vor. Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird 
           zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss gefasst. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           der LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft für das 
           Geschäftsjahr 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
           17.088.065,25 wie folgt zu verwenden: 
 
 
          Bilanzgewinn                                        EUR 
                                                    17.088.065,25 
 
          Davon: Ausschüttung von EUR 0,25 je                 EUR 
          dividendenberechtigter Stückaktie          5.567.397,00 
 
          Davon: Gewinnvortrag auf neue Rechnung              EUR 
                                                    11.520.668,25 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf der Annahme, dass 
           alle derzeit ausgegebenen 22.269.588 Aktien der Gesellschaft 
           dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich 
           die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. 
           In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend 
           angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, 
           der eine unveränderte Dividende von EUR 0,25 je 
           dividendenberechtigter Aktie sowie einen entsprechend 
           angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Billigung des Systems 
           zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Die Hauptversammlung am 1. Juni 2011 hat das bisher geltende 
           System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands gebilligt, 
           das Grundlage für die Festsetzung der Vorstandsvergütung für 
           die Geschäftsjahre 2008 bis 2013 war, für den 
           Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Ingo Bretthauer bis 
           einschließlich des Geschäftsjahres 2014. Nachdem der 
           Aufsichtsrat mit Wirkung für den Vorstandsvorsitzenden ab dem 
           1. Januar 2015 und mit Wirkung für die weiteren 
           Vorstandsmitglieder ab dem 1. Januar 2014 Änderungen des 
           Vergütungssystems für den Vorstand beschlossen hat, soll die 
           Hauptversammlung auch über die Billigung des geänderten 
           Vergütungssystems beschließen. 
 
 
           Im Vergütungsbericht wird neben der Vergütung der 
           Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2013 auch das 
           Vergütungssystem einschließlich der beschlossenen Änderungen 
           beschrieben. Dieses System zur Vergütung der Mitglieder des 
           Vorstands ist Gegenstand des nachfolgenden 
           Beschlussvorschlags. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des 
           zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Konzernlageberichts 
           und im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2013 auf den 
           Seiten 56 bis 61 sowie auf der Internetseite der Gesellschaft 
           unter 
           www.lpkf.de/investor-relations/hauptversammlung/index.htm 
           veröffentlicht. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das ab dem 1. Januar 
           2015 für den Vorstandsvorsitzenden und seit dem 1. Januar 2014 
           für die weiteren Vorstandsmitglieder geltende System zur 
           Vergütung der Mitglieder des Vorstands der LPKF Laser & 
           Electronics Aktiengesellschaft zu billigen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung 
           des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Mit der nachfolgend vorgeschlagenen Änderung der Satzung soll 
           der variable Bestandteil der Vergütung des Aufsichtsrats 
           geändert werden. Der neben der festen Grundvergütung gewährte 
           und am Erfolg des Unternehmens orientierte Bestandteil der 
           Vergütung des Aufsichtsrats, der bisher an die 
           Dividendenausschüttung für das jeweils abgelaufene 
           Geschäftsjahr anknüpfte, soll künftig mehrere Geschäftsjahre 
           berücksichtigen und an der nachhaltigen 
           Unternehmensentwicklung ausgerichtet werden. Damit soll auch 
           der geltenden Empfehlung in Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Satz 2 des 
           Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen werden. 
           Maßgebliche Kennzahl zur Bestimmung der vorgeschlagenen 
           erfolgsorientierten Vergütungskomponente ist das 
           durchschnittliche Wachstum des Ergebnisses pro Stückaktie der 
           Gesellschaft (Earnings per Share - EPS), jeweils betrachtet 
           über einen Referenzzeitraum von drei Jahren vor dem jeweiligen 
           möglichen Auszahlungszeitpunkt. Durch eine solche mehrjährige 
           Bemessungsgrundlage wird sichergestellt, dass die variable 
           Vergütung auf einem nachhaltigen Erfolg der Gesellschaft 
           beruht und kurzfristige bzw. außerordentliche Einmaleffekte 
           ausgeklammert bleiben. Die relevanten Zielerreichungsparameter 
           sind anspruchsvoll gewählt, zudem ist eine jährliche Erhöhung 
           des Mindest-EPS vorgesehen. Außerdem wird durch eine 
           Kappungsgrenze sichergestellt, dass die variable Vergütung die 
           Höhe der einfachen festen Grundvergütung des Aufsichtsrats 
           nicht überschreitet. Die ordentliche Hauptversammlung vom 1. 
           Juni 2011 hat die einfache feste Grundvergütung des einzelnen 
           Mitglieds des Aufsichtsrats gemäß § 20 Abs. (1) Satz 1 der 
           Satzung auf EUR 40.000,00 p.a. festgelegt. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
           § 20 Abs. (1) Satz 3 der Satzung wird geändert und neu gefasst 
           sowie § 20 Abs. (1) der Satzung um zwei weitere Sätze 4 und 5 
           ergänzt, wie folgt: 
 
 
           'Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für 
           jedes volle Geschäftsjahr eine erfolgsorientierte Vergütung 
           von EUR 1.000,00 je EUR 0,01, um die der Durchschnitt des 
           (unverwässerten) Ergebnisses je Stückaktie (Earnings per Share 
           - EPS) für das Geschäftsjahr, für das die Vergütung gewährt 
           wird, und die beiden vorangegangenen Geschäftsjahre einen 
           Mindestbetrag von EUR 0,25 übersteigt, wobei sich der 
           Mindestbetrag jährlich, erstmals für das am 1. Januar 2015 

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April 24, 2014 09:09 ET (13:09 GMT)

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