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DGAP-HV: Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2014 in Landau a. d. Isar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Einhell Germany AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
29.04.2014 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Einhell Germany AG 
 
   Landau a. d. Isar 
 
   ISIN DE 0005654909/DE 0005654933 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
   am Mittwoch, den 11. Juni 2014, um 10.00 Uhr 
 
   in der Stadthalle Landau, Stadtgraben 3, 94405 Landau a. d. Isar, 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, 
           Vorlage des Lageberichts für den Einhell-Konzern und die 
           Einhell Germany AG sowie Vorlage des Berichts des 
           Aufsichtsrates. 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktienrechtlichen 
           Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu 
           Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom 
           Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gemäß den 
           gesetzlichen Bestimmungen bereits am 10. April 2014 gebilligt 
           und den Jahresabschluss festgestellt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           der Einhell Germany AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2013 in Höhe von Euro 31.342.946,97 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,34 je    Euro       712.096,00 
   Stammaktie auf 2.094.400 Stück 
   dividendenberechtigte Stammaktien 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,40 je    Euro       672.000,00 
   Vorzugsaktie auf 1.680.000 Stück 
   dividendenberechtigte Vorzugsaktien 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                        Euro    29.958.850,97 
 
   Bilanzgewinn                                     Euro    31.342.946,97 
 
 
           Die Dividende ist am 12. Juni 2014 zahlbar. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2013 zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2013 zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen 
           Genehmigten Kapitals I, die Schaffung eines neuen Genehmigten 
           Kapitals I sowie eine Satzungsänderung. 
 
 
           Die Satzung sieht in § 4 Abs. (4) eine Ermächtigung zur 
           Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage (Genehmigtes 
           Kapital I) vor. Diese Ermächtigung ist bis zum 18. Juni 2014 
           befristet. Sie soll daher aufgehoben und durch ein neues 
           Genehmigtes Kapital I in gleicher Höhe ersetzt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Die in § 4 Abs. (4) der Satzung bestehende 
             Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juni 2014 um 
             bis zu Euro 3.864.985,60 einmal oder mehrmals zu erhöhen, 
             wird aufgehoben. 
 
 
       b)    Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital 
             der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien 
             und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen 
             Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 
             3.864.985,60 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei ist 
             den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist 
             jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen 
             und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und 
             Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer 
             Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, 
             sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich 
             festgesetzt wird. Die Ermächtigung umfasst auch die 
             Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher 
             ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der 
             Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens 
             vorgehen oder gleichstehen. 
 
 
       c)    § 4 Abs. (4) der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der 
             Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien 
             und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen 
             Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 
             3.864.985,60 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei ist 
             den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist 
             jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen 
             und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und 
             Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer 
             Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, 
             sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich 
             festgesetzt wird. Die Ermächtigung umfasst auch die 
             Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher 
             ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der 
             Verteilung des Gewinnes oder des Gesellschaftsvermögens 
             vorgehen oder gleichstehen.' 
 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen 
           Genehmigten Kapitals II, die Schaffung eines neuen Genehmigten 
           Kapitals II sowie eine Satzungsänderung. 
 
 
           In § 4 Abs. (5) sieht die Satzung eine weitere Ermächtigung 
           zur Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage (Genehmigtes 
           Kapital II) vor. 
           Diese Ermächtigung ist bis zum 18. Juni 2014 befristet. Sie 
           soll daher aufgehoben und durch ein neues Genehmigtes Kapital 
           II in gleicher Höhe ersetzt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Die in § 4 Abs. (5) der Satzung bestehende 
             Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juni 2014 um 
             bis zu Euro 966.246,40 einmalig oder mehrmalig zu erhöhen, 
             wird aufgehoben. 
 
 
       b)    Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital 
             der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien 
             und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen 
             Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 
             966.246,40 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei ist 
             den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist 
             jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen 
             und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und 
             Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer 
             Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, 
             sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich 
             festgesetzt wird. Der Vorstand kann ferner das Bezugsrecht 
             insgesamt ausschließen, um neue stimmrechtslose 
             Inhaber-Vorzugsaktien zu einem Ausgabebetrag ausgeben zu 
             können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet 
             (§§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Die Ermächtigung 
             umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, 
             die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht 
             bei der Verteilung des Gewinnes oder des 
             Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. 
 
 
       c)    § 4 Abs. (5) der Satzung wird wie folgt gefasst: 
 
 
             'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der 
             Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien 
             und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen 
             Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 
             966.246,40 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei ist 
             den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist 
             jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen 
             und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und 
             Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer 
             Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, 

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April 29, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)

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