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DGAP-HV: primion Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2014 in Stetten am kalten Markt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

primion Technology AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
08.05.2014 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   primion Technology AG 
 
   Stetten am kalten Markt 
 
   AG Ulm, HRB 710911 
 
   - WKN 511 700 - 
   - ISIN DE0005117006 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
   Dienstag, 17. Juni 2014, um 10:00 Uhr 
 
 
   im Haus Heuberg, Hardtstraße 47, 72510 Stetten am kalten Markt, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses der primion Technology AG 
           zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts des Vorstands für die 
           Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013, und des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der 
           primion Technology AG, Steinbeisstr. 2-5, 72510 Stetten 
           a.k.M., und im Internet unter www.primion.de eingesehen 
           werden. Auf der Internetseite der Gesellschaft www.primion.de 
           befinden sich auch Erläuterungen, warum zu diesem 
           Tagesordnungspunkt kein Beschluss gefasst werden soll. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Löffelstraße 42, 70597 
           Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. Dieser nimmt auch die 
           prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, 
           sofern diese erfolgt. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Anpassung der 
           Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der primion 
           Technology AG wurde letztmals 2009 angepasst. Es hat sich 
           gezeigt, dass aufgrund der Übernahme zusätzlicher Funktionen 
           innerhalb des Aufsichtsrats die Beanspruchung des 
           stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und des 
           Aufsichtsratsvorsitzenden vergleichbar ist. Die Grundvergütung 
           des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden soll daher an 
           die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden angeglichen 
           werden. Die Grundvergütung eines einfachen 
           Aufsichtsratsmitglieds bleibt unverändert. Zusätzlich zur 
           Grundvergütung sollen alle Mitglieder des Aufsichtsrats ein 
           Sitzungsgeld erhalten. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       a)    § 13 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
 
 
           '§ 13 Vergütung 
 
 
       1.    Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für 
             ihre Tätigkeit eine feste Grundvergütung. Diese beträgt EUR 
             15.000,00 pro Mitglied je Geschäftsjahr. Der Vorsitzende und 
             der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhalten 
             jeweils das Doppelte dieses Betrages. 
             Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während 
             eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die 
             Grundvergütung anteilig entsprechend der Dauer ihrer 
             Aufsichtsratszugehörigkeit. Aufsichtsratsmitglieder erhalten 
             auch für Geschäftsjahre, die weniger als zwölf 
             Kalendermonate umfassen, die Grundvergütung anteilig. Für 
             jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats erhält 
             jedes Mitglied des Aufsichtsrats darüber hinaus ein 
             Sitzungsgeld i.H.v. EUR 1.200,00 pro Sitzungstag. Die 
             Vergütung wird jeweils in zwei Raten zum 30. Juni und 31. 
             Dezember ausbezahlt.' 
 
 
       b)    Mit Wirksamkeit der Satzungsänderung gemäß lit. 
             a) dieses Tagesordnungspunktes findet die Neuregelung der 
             Aufsichtsratsvergütung erstmals Anwendung für das am 01. 
             Januar 2014 begonnene Geschäftsjahr. 
 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 5.550.000 
   nennwertlose Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. 
   Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung auf 5.550.000 Stimmrechte. Die 
   Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   keine eigenen Aktien. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich schriftlich oder in Textform bei der Gesellschaft 
   angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. 
   Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter 
   besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den 
   Anteilsbesitz ('Nachweis') erforderlich und ausreichend. 
 
   Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor 
   der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 27. Mai 2014 (d.h. 27. 
   Mai 2014, 0:00 Uhr) zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Der 
   Nachweiszeitpunkt ist der entscheidende Zeitpunkt für den Umfang und 
   die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung, 
   ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einherginge. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für 
   die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des 
   Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes 
   zum Nachweiszeitpunkt erbracht hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die 
   ihre Aktien erst nach dem Nachweiszeitpunkt erworben haben, mit diesen 
   Aktien nicht im eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen 
   können und nicht stimmberechtigt sind. Auch im Fall der vollständigen 
   oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. 
   Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts, zur Stellung von 
   Anträgen und auf die Wahrnehmung sonstiger Aktionärsrechte. 
 
   Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft bis spätestens 
 
   Dienstag, 10. Juni 2014, 24:00 Uhr, 
 
   unter folgender Adresse zugehen: 
 
   primion Technology AG 
   c/o PR IM TURM HV-Service AG 
   Römerstraße 72-74 
   68259 Mannheim 
   Fax: 06 21/7 17 72 13 
   E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft 
   unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für 
   die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne das 
   Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen - 
   frühzeitig für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung an die 
   Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen. Der Erhalt 
   einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient 
   lediglich der organisatorischen Abwicklung. Aktionäre, die sich 
   ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des 
   Anteilsbesitzes erbracht haben, sind auch ohne Eintrittskarte zur 
   Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können 
   oder wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte 
   unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, auch 
   durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung 
   der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular, von 

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May 08, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)

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