primion Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 08.05.2014 15:07 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- primion Technology AG Stetten am kalten Markt AG Ulm, HRB 710911 - WKN 511 700 - - ISIN DE0005117006 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 17. Juni 2014, um 10:00 Uhr im Haus Heuberg, Hardtstraße 47, 72510 Stetten am kalten Markt, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der primion Technology AG zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts des Vorstands für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013, und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der primion Technology AG, Steinbeisstr. 2-5, 72510 Stetten a.k.M., und im Internet unter www.primion.de eingesehen werden. Auf der Internetseite der Gesellschaft www.primion.de befinden sich auch Erläuterungen, warum zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss gefasst werden soll. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Löffelstraße 42, 70597 Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. Dieser nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, sofern diese erfolgt. 5. Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der primion Technology AG wurde letztmals 2009 angepasst. Es hat sich gezeigt, dass aufgrund der Übernahme zusätzlicher Funktionen innerhalb des Aufsichtsrats die Beanspruchung des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und des Aufsichtsratsvorsitzenden vergleichbar ist. Die Grundvergütung des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden soll daher an die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden angeglichen werden. Die Grundvergütung eines einfachen Aufsichtsratsmitglieds bleibt unverändert. Zusätzlich zur Grundvergütung sollen alle Mitglieder des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld erhalten. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) § 13 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '§ 13 Vergütung 1. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit eine feste Grundvergütung. Diese beträgt EUR 15.000,00 pro Mitglied je Geschäftsjahr. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhalten jeweils das Doppelte dieses Betrages. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Grundvergütung anteilig entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. Aufsichtsratsmitglieder erhalten auch für Geschäftsjahre, die weniger als zwölf Kalendermonate umfassen, die Grundvergütung anteilig. Für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats darüber hinaus ein Sitzungsgeld i.H.v. EUR 1.200,00 pro Sitzungstag. Die Vergütung wird jeweils in zwei Raten zum 30. Juni und 31. Dezember ausbezahlt.' b) Mit Wirksamkeit der Satzungsänderung gemäß lit. a) dieses Tagesordnungspunktes findet die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung erstmals Anwendung für das am 01. Januar 2014 begonnene Geschäftsjahr. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 5.550.000 nennwertlose Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf 5.550.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich schriftlich oder in Textform bei der Gesellschaft angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz ('Nachweis') erforderlich und ausreichend. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 27. Mai 2014 (d.h. 27. Mai 2014, 0:00 Uhr) zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Der Nachweiszeitpunkt ist der entscheidende Zeitpunkt für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einherginge. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweiszeitpunkt erbracht hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweiszeitpunkt erworben haben, mit diesen Aktien nicht im eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen können und nicht stimmberechtigt sind. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts, zur Stellung von Anträgen und auf die Wahrnehmung sonstiger Aktionärsrechte. Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 10. Juni 2014, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen: primion Technology AG c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74 68259 Mannheim Fax: 06 21/7 17 72 13 E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen - frühzeitig für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung an die Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der organisatorischen Abwicklung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, sind auch ohne Eintrittskarte zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular, von
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May 08, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)