primion Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
08.05.2014 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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primion Technology AG
Stetten am kalten Markt
AG Ulm, HRB 710911
- WKN 511 700 -
- ISIN DE0005117006 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, 17. Juni 2014, um 10:00 Uhr
im Haus Heuberg, Hardtstraße 47, 72510 Stetten am kalten Markt,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses der primion Technology AG
zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts des Vorstands für die
Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013, und des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der
primion Technology AG, Steinbeisstr. 2-5, 72510 Stetten
a.k.M., und im Internet unter www.primion.de eingesehen
werden. Auf der Internetseite der Gesellschaft www.primion.de
befinden sich auch Erläuterungen, warum zu diesem
Tagesordnungspunkt kein Beschluss gefasst werden soll.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Löffelstraße 42, 70597
Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. Dieser nimmt auch die
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor,
sofern diese erfolgt.
5. Beschlussfassung über die Anpassung der
Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der primion
Technology AG wurde letztmals 2009 angepasst. Es hat sich
gezeigt, dass aufgrund der Übernahme zusätzlicher Funktionen
innerhalb des Aufsichtsrats die Beanspruchung des
stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und des
Aufsichtsratsvorsitzenden vergleichbar ist. Die Grundvergütung
des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden soll daher an
die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden angeglichen
werden. Die Grundvergütung eines einfachen
Aufsichtsratsmitglieds bleibt unverändert. Zusätzlich zur
Grundvergütung sollen alle Mitglieder des Aufsichtsrats ein
Sitzungsgeld erhalten.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
a) § 13 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'§ 13 Vergütung
1. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für
ihre Tätigkeit eine feste Grundvergütung. Diese beträgt EUR
15.000,00 pro Mitglied je Geschäftsjahr. Der Vorsitzende und
der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhalten
jeweils das Doppelte dieses Betrages.
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während
eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die
Grundvergütung anteilig entsprechend der Dauer ihrer
Aufsichtsratszugehörigkeit. Aufsichtsratsmitglieder erhalten
auch für Geschäftsjahre, die weniger als zwölf
Kalendermonate umfassen, die Grundvergütung anteilig. Für
jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats erhält
jedes Mitglied des Aufsichtsrats darüber hinaus ein
Sitzungsgeld i.H.v. EUR 1.200,00 pro Sitzungstag. Die
Vergütung wird jeweils in zwei Raten zum 30. Juni und 31.
Dezember ausbezahlt.'
b) Mit Wirksamkeit der Satzungsänderung gemäß lit.
a) dieses Tagesordnungspunktes findet die Neuregelung der
Aufsichtsratsvergütung erstmals Anwendung für das am 01.
Januar 2014 begonnene Geschäftsjahr.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 5.550.000
nennwertlose Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung auf 5.550.000 Stimmrechte. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich schriftlich oder in Textform bei der Gesellschaft
angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.
Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter
besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den
Anteilsbesitz ('Nachweis') erforderlich und ausreichend.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor
der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 27. Mai 2014 (d.h. 27.
Mai 2014, 0:00 Uhr) zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Der
Nachweiszeitpunkt ist der entscheidende Zeitpunkt für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung,
ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einherginge. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für
die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes
zum Nachweiszeitpunkt erbracht hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die
ihre Aktien erst nach dem Nachweiszeitpunkt erworben haben, mit diesen
Aktien nicht im eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen
können und nicht stimmberechtigt sind. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts, zur Stellung von
Anträgen und auf die Wahrnehmung sonstiger Aktionärsrechte.
Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft bis spätestens
Dienstag, 10. Juni 2014, 24:00 Uhr,
unter folgender Adresse zugehen:
primion Technology AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 06 21/7 17 72 13
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft
unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für
die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne das
Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen -
frühzeitig für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung an die
Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen. Der Erhalt
einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient
lediglich der organisatorischen Abwicklung. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht haben, sind auch ohne Eintrittskarte zur
Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können
oder wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte
unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, auch
durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular, von
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