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DGAP-HV: POLIS Immobilien AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: POLIS Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2014 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

POLIS Immobilien AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
09.05.2014 15:11 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   POLIS Immobilien AG 
 
   Berlin 
 
   WKN 691330 
 
   ISIN DE0006913304 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der 
 
   am 20. Juni 2014 um 10.00 Uhr 
 
   im Ludwig Erhard Haus (Großer Vortragssaal), Fasanenstr. 85, 10623 
   Berlin, 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des 
           Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts 
           des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
             'Der im festgestellten Jahresabschluss der POLIS 
             Immobilien AG zum 31. Dezember 2013 ausgewiesene 
             Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.242.995,17 wird in voller 
             Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.' 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
             'Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden 
             Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für diesen 
             Zeitraum erteilt.' 
 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
             'Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden 
             Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen 
             Zeitraum erteilt.' 
 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
             'Die Ernst & Young GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Berlin wird zum 
             Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
             Geschäftsjahr 2014 bestellt.' 
 
 
 
     6.    Satzungsänderung betreffend Sitzungen und 
           Beschlüsse des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu 
           fassen: 
 
 
             a) 'Die Regelung in § 15 Abs. 1 der Satzung wird 
             ergänzt und wie folgt neu gefasst: 
 
 
             '§ 15 
             Sitzungen des Aufsichtsrats 
 
 
 
 
         (1)   Sitzungen des Aufsichtsrats sollen einmal im 
               Kalendervierteljahr und müssen zweimal im Kalenderhalbjahr 
               stattfinden. Auf Anordnung des Vorsitzenden können 
               Sitzungen auch im Wege einer Telefon- oder Videokonferenz 
               abgehalten oder einzelne Mitglieder fernmündlich zu 
               Sitzungen hinzugeschaltet werden. Auf diese Weise 
               hinzugeschaltete Mitglieder gelten als anwesend." 
 
 
 
             b) 'Die in § 16 Abs. 3 S. 2 der Satzung geregelte 
             Pflicht zur Bestätigung fernmündlicher Stimmabgaben von 
             Aufsichtsratsmitgliedern außerhalb von Sitzungen des 
             Aufsichtsrats wird aufgehoben und § 16 Abs. 3 der Satzung 
             wie folgt neu gefasst: 
 
 
             '§ 16 
             Beschlüsse des Aufsichtsrats 
 
 
 
 
         (3)   Außerhalb von Sitzungen sind schriftliche, 
               fernschriftliche, fernkopierte, fernmündliche oder 
               telegraphische Beschlussfassungen oder Beschlussfassungen 
               per E-Mail zulässig, wenn dies vom Vorsitzenden im 
               Einzelfall bestimmt wird. Außerhalb von Sitzungen gefasste 
               Beschlüsse werden vom Vorsitzenden schriftlich 
               festgestellt und allen Mitgliedern zugeleitet." 
 
 
 
 
     7.    Beschluss über Änderung des Satzungstitels 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
             'Der Titel der Satzung der Gesellschaft wird in 
             'Satzung der POLIS Immobilien AG' geändert.' 
 
 
 
   Vorlagen 
 
   Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen insbesondere die folgenden 
   Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der POLIS 
   Immobilien AG, Rankestraße 5/6 in 10789 Berlin zur Einsicht der 
   Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich 
   und unverzüglich in Abschrift überlassen: 
 
     *     Zu Tagesordnungspunkt 1 
 
 
          - Jahresabschluss der POLIS Immobilien AG zum 31. 
          Dezember 2013 nebst Lagebericht 
 
 
          - Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 nebst 
          Lagebericht 
 
 
          - Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands gemäß § 
          170 Abs. 2 AktG 
 
 
          - Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
          2013 sowie 
 
 
          - Erläuterungen des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 AktG 
 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können außerdem im Internet unter 
   www.polis.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung eingesehen 
   werden. 
 
   Grundkapital und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 110.510.000,00 und ist 
   eingeteilt in 11.051.000 Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte 
   beträgt 11.051.000. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der 
   Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger. 
 
   Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts 
 
   Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und 
   §§ 24 f. der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben. Die 
   Anmeldung muss spätestens am 13. Juni 2014, 24.00 Uhr, unter folgender 
   Adresse 
 
        POLIS Immobilien AG 
        c/o UniCredit Bank AG 
        CBS51GM 
        80311 München 
        Deutschland 
        Telefax: +49 (0) 89 - 5400 2519 
        E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
   zugehen. Die Anmeldung kann schriftlich oder in Textform erfolgen und 
   kann auch per Telefax oder E-Mail übermittelt werden. Aktionäre weisen 
   ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in 
   deutscher Sprache in Textform erstellte und auf den Beginn des 21. 
   Tages vor der Hauptversammlung (d. h. 30. Mai 2014, 0.00 Uhr) bezogene 
   Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
   nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse spätestens 
   am 13. Juni 2014, 24.00 Uhr, zugehen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. § 135 
   AktG bleibt unberührt. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der 
   Gesellschaft auch per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse 
   übermittelt werden: hauptversammlung@polis.de. Zusammen mit der 
   Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular 
   zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein 
   Vollmachtsformular steht auch zum Download unter www.polis.de im 
   Bereich Investor Relations / Hauptversammlung bereit. 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung den von 
   der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den 
   Unterlagen, die den Aktionären über die Depotbank zugesandt werden. 
   Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse 
   www.polis.de im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung weitere 
   Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch den von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung von 
   Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. 
 
   Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären 
 
   Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 
   EUR 500.000,00 erreichen, schriftlich verlangen, dass Gegenstände auf 
   die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches 
   Verlangen muss der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt 
   gemachten Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei 
   der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
   mitzurechnen sind), also spätestens am 20. Mai 2014, 24.00 Uhr, 
   zugehen. 
 
   Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen 
   Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu 
   einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag 
   ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 09, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)

Internetseite zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der 
   nachfolgend bekannt gemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der 
   Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des 
   Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 05. Juni 2014, 
   24.00 Uhr, zugeht. 
 
   Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen 
   Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
   Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe 
   von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite zugänglich zu 
   machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt 
   gemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei 
   der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
   mitzurechnen sind), also spätestens am 05. Juni 2014, 24.00 Uhr, 
   zugeht. 
 
   Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an 
   folgende Anschrift zu richten: 
 
           POLIS Immobilien AG 
           Vorstandsbüro 
           Rankestraße 5/6 
           10789 Berlin 
           Telefax-Nr.: +49 (0)30 225 00 299 
           oder an folgende E-Mail-Adresse 
           hauptversammlung@polis.de 
 
 
   Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 
   und 127 AktG stehen den Aktionären unter www.polis.de im Bereich 
   Investor Relations / Hauptversammlung zur Verfügung. Zugänglich zu 
   machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unter der 
   vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
   Sonstige Hinweise 
 
   Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG erläutern wir die Bedeutung des 
   Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG dahingehend, 
   dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung, also am 30. Mai 2014, 0.00 Uhr, Aktionäre sind, bei 
   Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen 
   Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der Hauptversammlung 
   teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. Aktionäre, die ihre Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag erwerben, sind nicht zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. 
 
   Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem 
   Aktionär gemäß § 131 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
   Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, 
   soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands 
   der Tagesordnung erforderlich ist. Nähere Informationen zu dem Recht 
   gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter www.polis.de im 
   Bereich Investor Relations / Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
   Unter www.polis.de im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung 
   sind außerdem die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden 
   Informationen zugänglich. 
 
   Anfragen und Anforderung von Unterlagen 
 
   Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur 
   Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft auf 
   Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir, Anfragen und Anforderungen 
   von Unterlagen ausschließlich zu richten an die 
 
           POLIS Immobilien AG 
           Vorstandsbüro 
           Rankestraße 5/6 
           10789 Berlin 
           Telefax-Nr.: +49 (0)30 225 00 299 
           oder an folgende E-Mail-Adresse 
           hauptversammlung@polis.de 
 
 
   Berlin, im Mai 2014 
 
   POLIS Immobilien AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
09.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  POLIS Immobilien AG 
              Rankestraße 5/6 
              10789 Berlin 
              Deutschland 
E-Mail:       hauptversammlung@polis.de 
Internet:     http://www.polis.de 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 09, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)

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