DJ DGAP-HV: POLIS Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2014 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
POLIS Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
09.05.2014 15:11
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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POLIS Immobilien AG
Berlin
WKN 691330
ISIN DE0006913304
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der
am 20. Juni 2014 um 10.00 Uhr
im Ludwig Erhard Haus (Großer Vortragssaal), Fasanenstr. 85, 10623
Berlin,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Der im festgestellten Jahresabschluss der POLIS
Immobilien AG zum 31. Dezember 2013 ausgewiesene
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.242.995,17 wird in voller
Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.'
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für diesen
Zeitraum erteilt.'
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen
Zeitraum erteilt.'
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Berlin wird zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2014 bestellt.'
6. Satzungsänderung betreffend Sitzungen und
Beschlüsse des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu
fassen:
a) 'Die Regelung in § 15 Abs. 1 der Satzung wird
ergänzt und wie folgt neu gefasst:
'§ 15
Sitzungen des Aufsichtsrats
(1) Sitzungen des Aufsichtsrats sollen einmal im
Kalendervierteljahr und müssen zweimal im Kalenderhalbjahr
stattfinden. Auf Anordnung des Vorsitzenden können
Sitzungen auch im Wege einer Telefon- oder Videokonferenz
abgehalten oder einzelne Mitglieder fernmündlich zu
Sitzungen hinzugeschaltet werden. Auf diese Weise
hinzugeschaltete Mitglieder gelten als anwesend."
b) 'Die in § 16 Abs. 3 S. 2 der Satzung geregelte
Pflicht zur Bestätigung fernmündlicher Stimmabgaben von
Aufsichtsratsmitgliedern außerhalb von Sitzungen des
Aufsichtsrats wird aufgehoben und § 16 Abs. 3 der Satzung
wie folgt neu gefasst:
'§ 16
Beschlüsse des Aufsichtsrats
(3) Außerhalb von Sitzungen sind schriftliche,
fernschriftliche, fernkopierte, fernmündliche oder
telegraphische Beschlussfassungen oder Beschlussfassungen
per E-Mail zulässig, wenn dies vom Vorsitzenden im
Einzelfall bestimmt wird. Außerhalb von Sitzungen gefasste
Beschlüsse werden vom Vorsitzenden schriftlich
festgestellt und allen Mitgliedern zugeleitet."
7. Beschluss über Änderung des Satzungstitels
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Der Titel der Satzung der Gesellschaft wird in
'Satzung der POLIS Immobilien AG' geändert.'
Vorlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen insbesondere die folgenden
Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der POLIS
Immobilien AG, Rankestraße 5/6 in 10789 Berlin zur Einsicht der
Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich
und unverzüglich in Abschrift überlassen:
* Zu Tagesordnungspunkt 1
- Jahresabschluss der POLIS Immobilien AG zum 31.
Dezember 2013 nebst Lagebericht
- Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 nebst
Lagebericht
- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands gemäß §
170 Abs. 2 AktG
- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2013 sowie
- Erläuterungen des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 AktG
Die vorgenannten Unterlagen können außerdem im Internet unter
www.polis.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung eingesehen
werden.
Grundkapital und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 110.510.000,00 und ist
eingeteilt in 11.051.000 Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
beträgt 11.051.000. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.
Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und
§§ 24 f. der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die
angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben. Die
Anmeldung muss spätestens am 13. Juni 2014, 24.00 Uhr, unter folgender
Adresse
POLIS Immobilien AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS51GM
80311 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 - 5400 2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
zugehen. Die Anmeldung kann schriftlich oder in Textform erfolgen und
kann auch per Telefax oder E-Mail übermittelt werden. Aktionäre weisen
ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in
deutscher Sprache in Textform erstellte und auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung (d. h. 30. Mai 2014, 0.00 Uhr) bezogene
Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse spätestens
am 13. Juni 2014, 24.00 Uhr, zugehen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. § 135
AktG bleibt unberührt. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der
Gesellschaft auch per E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse
übermittelt werden: hauptversammlung@polis.de. Zusammen mit der
Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular
zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein
Vollmachtsformular steht auch zum Download unter www.polis.de im
Bereich Investor Relations / Hauptversammlung bereit.
Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung den von
der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den
Unterlagen, die den Aktionären über die Depotbank zugesandt werden.
Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse
www.polis.de im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung weitere
Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung von
Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter zur Verfügung.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von
EUR 500.000,00 erreichen, schriftlich verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches
Verlangen muss der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt
gemachten Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei
der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen sind), also spätestens am 20. Mai 2014, 24.00 Uhr,
zugehen.
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag
ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 09, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)
Internetseite zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der
nachfolgend bekannt gemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der
Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des
Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 05. Juni 2014,
24.00 Uhr, zugeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen
Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe
von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite zugänglich zu
machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt
gemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei
der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen sind), also spätestens am 05. Juni 2014, 24.00 Uhr,
zugeht.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an
folgende Anschrift zu richten:
POLIS Immobilien AG
Vorstandsbüro
Rankestraße 5/6
10789 Berlin
Telefax-Nr.: +49 (0)30 225 00 299
oder an folgende E-Mail-Adresse
hauptversammlung@polis.de
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1
und 127 AktG stehen den Aktionären unter www.polis.de im Bereich
Investor Relations / Hauptversammlung zur Verfügung. Zugänglich zu
machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unter der
vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Sonstige Hinweise
Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG erläutern wir die Bedeutung des
Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG dahingehend,
dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, also am 30. Mai 2014, 0.00 Uhr, Aktionäre sind, bei
Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen
Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der Hauptversammlung
teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. Aktionäre, die ihre Aktien
nach dem Nachweisstichtag erwerben, sind nicht zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt.
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem
Aktionär gemäß § 131 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist,
soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist. Nähere Informationen zu dem Recht
gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter www.polis.de im
Bereich Investor Relations / Hauptversammlung zur Verfügung.
Unter www.polis.de im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung
sind außerdem die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden
Informationen zugänglich.
Anfragen und Anforderung von Unterlagen
Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur
Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft auf
Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir, Anfragen und Anforderungen
von Unterlagen ausschließlich zu richten an die
POLIS Immobilien AG
Vorstandsbüro
Rankestraße 5/6
10789 Berlin
Telefax-Nr.: +49 (0)30 225 00 299
oder an folgende E-Mail-Adresse
hauptversammlung@polis.de
Berlin, im Mai 2014
POLIS Immobilien AG
Der Vorstand
09.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: POLIS Immobilien AG
Rankestraße 5/6
10789 Berlin
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E-Mail: hauptversammlung@polis.de
Internet: http://www.polis.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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May 09, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)
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