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DGAP-HV: Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2014 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Your Family Entertainment AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
14.05.2014 15:16 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Your Family Entertainment Aktiengesellschaft 
 
   München 
 
   - ISIN DE 000 540 8918 - 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 25. Juni 2014, um 10:00 
   Uhr, in den 
   Räumen der Bayerische Börse AG, Karolinenplatz 6, 80333 München, 
   stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Gesellschaft zum 31.12.2013, des Lageberichts für die 
           Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des 
           Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013 sowie eines 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4 HGB 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird 
           nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht 
           lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur 
           Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die 
           Verwendung des Bilanzgewinns einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 
           Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der 
           Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, 
           den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für 
           die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten 
           Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben 
           nach § 289 Abs. 4 HGB zugänglich zu machen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 2.400.777,40 auf neue 
           Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das 
           Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie zum Prüfer 
           für die etwaige prüferische Durchsicht des im 
           Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2014 enthaltenen 
           verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu wählen. 
 
 
     6.    Wahl des Aufsichtsrats sowie eines 
           Ersatzaufsichtsratsmitglieds 
 
 
           Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. des 
           Ersatzaufsichtsratsmitglieds endet mit Ablauf dieser 
           Hauptversammlung. Es stehen deshalb Neuwahlen an. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 9 Abs. 1 
           der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Satz 1, 
           96 Abs. 1 6. Alt., 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG 
           ausschließlich aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden 
           Vertretern der Aktionäre zusammen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
       a)    Herrn Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz, 
             Rechtsanwalt, Partner der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte, 
             München 
 
 
       b)    Herrn Johannes Thun-Hohenstein, Medienberater, 
             Coach und Zivilrechtsmediator Wien, Österreich, 
 
 
       c)    Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter, Betriebswirt, 
             Unternehmensberater und Vorstand einer 
             Beteiligungsgesellschaft, München, 
 
 
 
           mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung 
           für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2018 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Von den vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat 
           qualifiziert sich Herr Dr. Andreas Aufschnaiter aufgrund 
           seiner Berufsausbildung als unabhängiger Finanzexperte im 
           Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
           Herr Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz und Herr Johannes 
           Thun-Hohenstein üben zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
           Hauptversammlung keine sonstigen Mandate in gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
           aus. 
 
 
           Herr Dr. Andreas Aufschnaiter übt zum Zeitpunkt der 
           Einberufung dieser Hauptversammlung die folgenden sonstigen 
           Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien gemäß § 
           125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus: 
 
 
          - Mitglied des Aufsichtsrats der MEA AG, Aichach 
 
 
          - Mitglied des Aufsichtsrats der STEMAS AG, München 
 
 
          - Mitglied des Aufsichtsrats der ACB Vorsorge KGaA, 
          Eggenfelden 
 
 
          - Mitglied des Aufsichtsrats der Beno Holding AG, 
          Starnberg 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt weiter vor, wie folgt zu beschließen: 
 
 
       d)    Herr Professor Dr. R. Michael Judis, 
             Rechtsanwalt, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Judis Meyer 
             Papenberg Reich, München 
 
 
 
           wird mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen 
           Hauptversammlung als Ersatzaufsichtsratsmitglied für alle 
           Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat gewählt mit der 
           Maßgabe, dass er Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn einer 
           der von der Hauptversammlung gewählten Vertreter der Aktionäre 
           im Aufsichtsrat vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem 
           Aufsichtsrat ausscheidet, ohne dass für ihn ein Nachfolger / 
           eine Nachfolgerin bestellt wurde. 
 
 
           Herr Professor Dr. Michael Judis ist Mitglied in folgenden 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien und in vergleichbaren 
           in- und ausländischen Kontrollgremien: 
 
 
          - Mitglied des Aufsichtsrats der Gigaset 
          Communications GmbH, Düsseldorf 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten 
           einschließlich eines Lebenslaufs stehen auch über die 
           Internetadresse www.yf-e.com unter der Rubrik Investor 
           Relations/Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
 
           Herr Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz ist Rechtsanwalt und 
           Partner der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte. Diese Kanzlei 
           berät die Gesellschaft auf Basis des Beschlusses der 
           Hauptversammlung der Gesellschaft zu TOP 8 der Ordentlichen 
           Hauptversammlung der Aktionäre der Your Family Entertainment 
           AG, München vom 18.7.2007. Herr Dr. Hans-Sebastian Graf von 
           Wallwitz steht daher in einer geschäftlichen Beziehung, die 
           nach Einschätzung des Aufsichtsrats gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 4 
           des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen ist. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, gemäß der Empfehlung des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex in Ziffer 5.4.3 Satz 1, die Wahl 
           der neuen Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der 
           Einzelabstimmung durchzuführen. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat 
           beabsichtigt, Herrn Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz im 
           Falle seiner Wahl zum Aufsichtsratsvorsitzenden 
           wiederzuwählen. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
     1.    Voraussetzung für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung der Gesellschaft nur 
           diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres 
           Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der nachfolgend 
           genannten Adresse anmelden: 
 
 
             Your Family Entertainment Aktiengesellschaft 
             c/o Better Orange IR & HV AG 
             Haidelweg 48 
             81241 München 
             Fax: +49 (0)89 88 96 906 33 
             E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
 
 
           Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in 
           Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes 
           durch das depotführende Institut erforderlich und ausreichend. 
           Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache 

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May 14, 2014 09:16 ET (13:16 GMT)

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