Your Family Entertainment AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 14.05.2014 15:16 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Your Family Entertainment Aktiengesellschaft München - ISIN DE 000 540 8918 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 25. Juni 2014, um 10:00 Uhr, in den Räumen der Bayerische Börse AG, Karolinenplatz 6, 80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31.12.2013, des Lageberichts für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013 sowie eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB zugänglich zu machen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 2.400.777,40 auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers und Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2014 enthaltenen verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu wählen. 6. Wahl des Aufsichtsrats sowie eines Ersatzaufsichtsratsmitglieds Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. des Ersatzaufsichtsratsmitglieds endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Es stehen deshalb Neuwahlen an. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 6. Alt., 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG ausschließlich aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Vertretern der Aktionäre zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Herrn Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz, Rechtsanwalt, Partner der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte, München b) Herrn Johannes Thun-Hohenstein, Medienberater, Coach und Zivilrechtsmediator Wien, Österreich, c) Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter, Betriebswirt, Unternehmensberater und Vorstand einer Beteiligungsgesellschaft, München, mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Von den vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat qualifiziert sich Herr Dr. Andreas Aufschnaiter aufgrund seiner Berufsausbildung als unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Herr Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz und Herr Johannes Thun-Hohenstein üben zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine sonstigen Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus. Herr Dr. Andreas Aufschnaiter übt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung die folgenden sonstigen Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus: - Mitglied des Aufsichtsrats der MEA AG, Aichach - Mitglied des Aufsichtsrats der STEMAS AG, München - Mitglied des Aufsichtsrats der ACB Vorsorge KGaA, Eggenfelden - Mitglied des Aufsichtsrats der Beno Holding AG, Starnberg Der Aufsichtsrat schlägt weiter vor, wie folgt zu beschließen: d) Herr Professor Dr. R. Michael Judis, Rechtsanwalt, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Judis Meyer Papenberg Reich, München wird mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung als Ersatzaufsichtsratsmitglied für alle Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat gewählt mit der Maßgabe, dass er Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn einer der von der Hauptversammlung gewählten Vertreter der Aktionäre im Aufsichtsrat vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, ohne dass für ihn ein Nachfolger / eine Nachfolgerin bestellt wurde. Herr Professor Dr. Michael Judis ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: - Mitglied des Aufsichtsrats der Gigaset Communications GmbH, Düsseldorf Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten einschließlich eines Lebenslaufs stehen auch über die Internetadresse www.yf-e.com unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung. Herr Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte. Diese Kanzlei berät die Gesellschaft auf Basis des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft zu TOP 8 der Ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Your Family Entertainment AG, München vom 18.7.2007. Herr Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz steht daher in einer geschäftlichen Beziehung, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen ist. Es ist beabsichtigt, gemäß der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex in Ziffer 5.4.3 Satz 1, die Wahl der neuen Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz im Falle seiner Wahl zum Aufsichtsratsvorsitzenden wiederzuwählen. Teilnahme an der Hauptversammlung 1. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden: Your Family Entertainment Aktiengesellschaft c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Fax: +49 (0)89 88 96 906 33 E-Mail: anmeldung@better-orange.de Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache
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May 14, 2014 09:16 ET (13:16 GMT)