Your Family Entertainment AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
14.05.2014 15:16
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
München
- ISIN DE 000 540 8918 -
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 25. Juni 2014, um 10:00
Uhr, in den
Räumen der Bayerische Börse AG, Karolinenplatz 6, 80333 München,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Gesellschaft zum 31.12.2013, des Lageberichts für die
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013 sowie eines
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 HGB
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird
nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht
lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur
Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die
Verwendung des Bilanzgewinns einzuberufen hat. Gemäß §§ 175
Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der
Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht,
den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten
Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4 HGB zugänglich zu machen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für
das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 2.400.777,40 auf neue
Rechnung vorzutragen.
3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das
Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und
Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie zum Prüfer
für die etwaige prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2014 enthaltenen
verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu wählen.
6. Wahl des Aufsichtsrats sowie eines
Ersatzaufsichtsratsmitglieds
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. des
Ersatzaufsichtsratsmitglieds endet mit Ablauf dieser
Hauptversammlung. Es stehen deshalb Neuwahlen an.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 9 Abs. 1
der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Satz 1,
96 Abs. 1 6. Alt., 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG
ausschließlich aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden
Vertretern der Aktionäre zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz,
Rechtsanwalt, Partner der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte,
München
b) Herrn Johannes Thun-Hohenstein, Medienberater,
Coach und Zivilrechtsmediator Wien, Österreich,
c) Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter, Betriebswirt,
Unternehmensberater und Vorstand einer
Beteiligungsgesellschaft, München,
mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung
für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2018 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Von den vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat
qualifiziert sich Herr Dr. Andreas Aufschnaiter aufgrund
seiner Berufsausbildung als unabhängiger Finanzexperte im
Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
Herr Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz und Herr Johannes
Thun-Hohenstein üben zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung keine sonstigen Mandate in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
aus.
Herr Dr. Andreas Aufschnaiter übt zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung die folgenden sonstigen
Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien gemäß §
125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus:
- Mitglied des Aufsichtsrats der MEA AG, Aichach
- Mitglied des Aufsichtsrats der STEMAS AG, München
- Mitglied des Aufsichtsrats der ACB Vorsorge KGaA,
Eggenfelden
- Mitglied des Aufsichtsrats der Beno Holding AG,
Starnberg
Der Aufsichtsrat schlägt weiter vor, wie folgt zu beschließen:
d) Herr Professor Dr. R. Michael Judis,
Rechtsanwalt, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Judis Meyer
Papenberg Reich, München
wird mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen
Hauptversammlung als Ersatzaufsichtsratsmitglied für alle
Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat gewählt mit der
Maßgabe, dass er Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn einer
der von der Hauptversammlung gewählten Vertreter der Aktionäre
im Aufsichtsrat vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem
Aufsichtsrat ausscheidet, ohne dass für ihn ein Nachfolger /
eine Nachfolgerin bestellt wurde.
Herr Professor Dr. Michael Judis ist Mitglied in folgenden
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien und in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien:
- Mitglied des Aufsichtsrats der Gigaset
Communications GmbH, Düsseldorf
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten
einschließlich eines Lebenslaufs stehen auch über die
Internetadresse www.yf-e.com unter der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlung zur Verfügung.
Herr Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz ist Rechtsanwalt und
Partner der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte. Diese Kanzlei
berät die Gesellschaft auf Basis des Beschlusses der
Hauptversammlung der Gesellschaft zu TOP 8 der Ordentlichen
Hauptversammlung der Aktionäre der Your Family Entertainment
AG, München vom 18.7.2007. Herr Dr. Hans-Sebastian Graf von
Wallwitz steht daher in einer geschäftlichen Beziehung, die
nach Einschätzung des Aufsichtsrats gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 4
des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen ist.
Es ist beabsichtigt, gemäß der Empfehlung des Deutschen
Corporate Governance Kodex in Ziffer 5.4.3 Satz 1, die Wahl
der neuen Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der
Einzelabstimmung durchzuführen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat
beabsichtigt, Herrn Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz im
Falle seiner Wahl zum Aufsichtsratsvorsitzenden
wiederzuwählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
1. Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung der Gesellschaft nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse anmelden:
Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Fax: +49 (0)89 88 96 906 33
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in
Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut erforderlich und ausreichend.
Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache
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