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DGAP-HV: curasan AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: curasan AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2014 in Aschaffenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

curasan AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
14.05.2014 15:18 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   curasan AG 
 
   Kleinostheim 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: 549 453 
   ISIN: DE0005494538 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der 
 
   am Dienstag, den 24. Juni 2014, um 10.30 Uhr, 
   im Kleinen Saal der Stadthalle am Schloss in 
   63739 Aschaffenburg, Schloßplatz 1, 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
     I.    Tagesordnung: 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des 
           Konzernlageberichts der curasan AG zum 31. Dezember 2013 sowie 
           des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach 
           den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des 
           Aufsichtsrates. 
 
 
           Die genannten Unterlagen sind in der Hauptversammlung 
           zugänglich zu machen und zu erläutern. Sie können im Internet 
           unter www.curasan.de im Bereich 'Investor Relations' unter der 
           Rubrik 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Der Aufsichtsrat 
           hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss am 8. April 2014 gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend hat 
           die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
           Beschlüsse zu fassen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstandes 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrates 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschluss- und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 die ATG 
           Trabold & Gillert, Allgemeine Treuhandgesellschaft, 
           Partnerschaftsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Frankfurt, zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer 
           für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, 
           die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2015 aufgestellt 
           werden, soweit die prüferische Durchsicht solcher 
           Zwischenfinanzberichte beauftragt wird. 
 
 
     II.   Weitere Angaben zur Einberufung 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 7.297.466,00 und ist eingeteilt in 
   7.297.466 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Sämtliche ausgegebenen 
   Aktien gehören derselben Aktiengattung an. Jede Aktie gewährt in der 
   Hauptversammlung eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 
   demnach 7.297.466 Stimmen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter 
   Beifügung des in § 123 Abs. 3 AktG bestimmten Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. 
   Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am 
   Dienstag, 17. Juni 2014, unter der nachstehenden Postanschrift, 
   Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
           curasan AG 
           c/o Landesbank Baden-Württemberg 
           4027/H Hauptversammlungen 
           'Ordentliche Hauptversammlung der curasan AG' 
           Am Hauptbahnhof 2 
           70173 Stuttgart 
           Telefax: +49 (0) 711 12 77 92 64 
           E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de 
 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 123 Abs. 3 AktG ist durch das 
   depotführende Institut in Textform (§ 126b BGB) zu erstellen und hat 
   sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf 
   Dienstag, 3. Juni 2014, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen. Im 
   Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis zum Nachweisstichtag erbracht hat. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts aber 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
   maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. 
 
   Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
   Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
   verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die 
   Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
   zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. 
 
   Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten 
   Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. 
   Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
   bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung 
   und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der 
   Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende 
   Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
   andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf 
   es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den 
   Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
   kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber 
   dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erteilt 
   werden. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die 
   Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden 
   erklärten Bevollmächtigung stehen folgende Postanschrift, Faxnummer 
   und E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
           curasan AG 
           Frau Andrea Weidner 
           Lindigstr. 4 
           63801 Kleinostheim 
           Telefax: +49 (0) 6027 40 900-39 
           E-Mail: ir@curasan.de 
 
 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; 
   die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise 
   geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die vorangehenden Sätze 
   entsprechend. 
 
   Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular 
   und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. Das Formular 
   befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte. Es kann außerdem 
   im Internet unter www.curasan.de im Bereich 'Investor Relations' unter 
   der Rubrik 'Hauptversammlung' abgerufen oder bei Frau Andrea Weidner 
   unter der vorstehend genannten Adresse angefordert werden. Die 
   Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der 
   Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. 
 
   Im Übrigen bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr wieder 
   an, sich durch einen Stimmrechtsvertreter der curasan AG vertreten zu 
   lassen, der das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausübt. 
   Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den 
   Aktionär. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. Ihm müssen daher neben der Vollmacht 
   zusätzlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. 
   Ohne eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den einzelnen 
   Gegenständen der Tagesordnung wird er das Stimmrecht nicht ausüben. 
   Zur Ausübung anderer Aktionärsrechte, wie etwa dem Stellen von Fragen 
   oder Anträgen oder der Abgabe von Erklärungen, steht der 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht zur Verfügung. Auch an 
   einer Abstimmung über Gegenanträge, die nicht lediglich auf eine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 14, 2014 09:19 ET (13:19 GMT)

Ablehnung des Beschlussvorschlags der Verwaltung gerichtet sind, oder 
   über nicht in der Einberufung angekündigte Beschlussgegenstände kann 
   der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht teilnehmen. Er wird 
   sich in diesen Fällen der Stimme enthalten. Aktionäre, die dem 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Vollmacht und Weisungen erteilen 
   wollen, werden gebeten, hierzu das mit der Eintrittskarte übersandte 
   Vollmachtsformular zu verwenden. Das Formular kann außerdem im 
   Internet unter www.curasan.de im Bereich 'Investor Relations' unter 
   der Rubrik 'Hauptversammlung' abgerufen oder bei Frau Andrea Weidner 
   unter der vorstehend genannten Adresse angefordert werden. Vollmacht 
   und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen der 
   Gesellschaft unter der oben für die Vollmachtserteilung angegebenen 
   Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis zum Montag, 23. Juni 
   2014, 10:30 Uhr, zugehen. 
 
   Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen unseren Aktionären auch 
   im Internet unter www.curasan.de im Bereich 'Investor Relations' unter 
   der Rubrik 'Hauptversammlung' zur Verfügung. 
 
   Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
   AktG 
 
   Ergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals (das entspricht EUR 364.873 bzw. 364.873 Stückaktien) 
   erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
   gesetzt und bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der 
   Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis 
   spätestens Samstag, 24. Mai 2014, unter folgender Postanschrift 
   zugehen: 
 
           curasan AG 
           Vorstand 
           Lindigstr. 4 
           63801 Kleinostheim 
 
 
   Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i.V.m. § 142 Abs. 2 
   Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor 
   dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der erforderlichen Zahl Aktien 
   sind. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
   Aktionäre können der Gesellschaft außerdem Gegenanträge gegen einen 
   Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
   Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des 
   Namens des Aktionärs und einer Begründung schriftlich, per Telefax 
   oder per E-Mail an die nachstehende Postanschrift, Faxnummer oder 
   E-Mail-Adresse zu richten: 
 
           curasan AG 
           Herrn Dr. Erwin Amashaufer 
           Kennwort HV 2014 GG 
           Lindigstr. 4 
           63801 Kleinostheim 
           Telefax: +49 (0) 6027 40 900-39 
           E-Mail: ir@curasan.de 
 
 
   Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge zu den 
   Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Punkten der 
   Tagesordnung einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung 
   und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter www.curasan.de im Bereich 'Investor Relations' 
   unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich, wenn der Gegenantrag 
   mit Begründung unter der vorstehend angegebenen Adresse mindestens 14 
   Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Montag, 
   9. Juni 2014 zugegangen ist. Unter bestimmten Umständen muss ein 
   fristgemäß eingegangener Gegenantrag nicht zugänglich gemacht werden. 
   Das gilt insbesondere dann, wenn sich der Vorstand durch das 
   Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn der Gegenantrag zu einem 
   gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen 
   würde oder wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich 
   falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält. 
   Die Begründung muss auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn 
   sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Das Recht jedes Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge 
   zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige Übersendung 
   an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auch vorab 
   zugänglich gemachte Gegenanträge müssen im Übrigen während der 
   Hauptversammlung nochmals mündlich gestellt werden. 
 
   Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern, Abschluss- oder Sonderprüfern gelten die 
   vorstehenden Absätze einschließlich der Angaben zur Adressierung 
   sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet 
   werden muss und der Vorstand den Wahlvorschlag auch dann nicht 
   zugänglich machen muss, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten 
   Beruf und Wohnort des Vorgeschlagenen sowie seine Mitgliedschaft in 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten angibt (§ 127 AktG). 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung von dem 
   Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, 
   soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die 
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
   Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter bestimmten Umständen 
   darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Das gilt insbesondere 
   insoweit, als die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger 
   kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem 
   verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen 
   oder soweit sich der Vorstand durch die Erteilung der Auskunft 
   strafbar machen würde. 
 
   § 15 Abs. 2 der Satzung ermächtigt den Versammlungsleiter, das Frage- 
   und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. 
 
   Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den §§ 122 Abs. 2, 126 
   Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind auch im Internet unter 
   www.curasan.de im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 
   'Hauptversammlung' abrufbar. 
 
   Informationen nach § 124a AktG 
 
   Diese Einberufung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden 
   Unterlagen und die weiteren in § 124a AktG genannten Informationen 
   finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.curasan.de im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik 
   'Hauptversammlung'. 
 
   Wir würden uns freuen, Sie auf der diesjährigen Hauptversammlung 
   begrüßen zu dürfen. 
 
   Kleinostheim, im Mai 2014 
 
   curasan AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
14.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  curasan AG 
              Lindigstraße 4 
              63801 Kleinostheim 
              Deutschland 
Telefon:      +49 6027 40900-0 
Fax:          +49 6027 40900-39 
E-Mail:       ir@curasan.de 
Internet:     http://www.curasan.de 
ISIN:         DE0005494538 
WKN:          549453 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 14, 2014 09:19 ET (13:19 GMT)

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