DJ DGAP-HV: curasan AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2014 in Aschaffenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
curasan AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
14.05.2014 15:18
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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curasan AG
Kleinostheim
Wertpapier-Kenn-Nummer: 549 453
ISIN: DE0005494538
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Dienstag, den 24. Juni 2014, um 10.30 Uhr,
im Kleinen Saal der Stadthalle am Schloss in
63739 Aschaffenburg, Schloßplatz 1,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts der curasan AG zum 31. Dezember 2013 sowie
des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach
den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des
Aufsichtsrates.
Die genannten Unterlagen sind in der Hauptversammlung
zugänglich zu machen und zu erläutern. Sie können im Internet
unter www.curasan.de im Bereich 'Investor Relations' unter der
Rubrik 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Der Aufsichtsrat
hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 8. April 2014 gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend hat
die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlüsse zu fassen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschluss- und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 die ATG
Trabold & Gillert, Allgemeine Treuhandgesellschaft,
Partnerschaftsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt, zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer
für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten,
die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2015 aufgestellt
werden, soweit die prüferische Durchsicht solcher
Zwischenfinanzberichte beauftragt wird.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 7.297.466,00 und ist eingeteilt in
7.297.466 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Sämtliche ausgegebenen
Aktien gehören derselben Aktiengattung an. Jede Aktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt
demnach 7.297.466 Stimmen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter
Beifügung des in § 123 Abs. 3 AktG bestimmten Nachweises ihres
Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am
Dienstag, 17. Juni 2014, unter der nachstehenden Postanschrift,
Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
curasan AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4027/H Hauptversammlungen
'Ordentliche Hauptversammlung der curasan AG'
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0) 711 12 77 92 64
E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 123 Abs. 3 AktG ist durch das
depotführende Institut in Textform (§ 126b BGB) zu erstellen und hat
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf
Dienstag, 3. Juni 2014, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis zum Nachweisstichtag erbracht hat. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts aber
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag
maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die
Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten
Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung
und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.
Stimmrechtsvertretung
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende
Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf
es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den
Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Vollmachten können in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber
dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erteilt
werden. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden
erklärten Bevollmächtigung stehen folgende Postanschrift, Faxnummer
und E-Mail-Adresse zur Verfügung:
curasan AG
Frau Andrea Weidner
Lindigstr. 4
63801 Kleinostheim
Telefax: +49 (0) 6027 40 900-39
E-Mail: ir@curasan.de
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten;
die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise
geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die vorangehenden Sätze
entsprechend.
Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular
und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. Das Formular
befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte. Es kann außerdem
im Internet unter www.curasan.de im Bereich 'Investor Relations' unter
der Rubrik 'Hauptversammlung' abgerufen oder bei Frau Andrea Weidner
unter der vorstehend genannten Adresse angefordert werden. Die
Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der
Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen.
Im Übrigen bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr wieder
an, sich durch einen Stimmrechtsvertreter der curasan AG vertreten zu
lassen, der das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausübt.
Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den
Aktionär. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Ihm müssen daher neben der Vollmacht
zusätzlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Ohne eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den einzelnen
Gegenständen der Tagesordnung wird er das Stimmrecht nicht ausüben.
Zur Ausübung anderer Aktionärsrechte, wie etwa dem Stellen von Fragen
oder Anträgen oder der Abgabe von Erklärungen, steht der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht zur Verfügung. Auch an
einer Abstimmung über Gegenanträge, die nicht lediglich auf eine
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 14, 2014 09:19 ET (13:19 GMT)
Ablehnung des Beschlussvorschlags der Verwaltung gerichtet sind, oder
über nicht in der Einberufung angekündigte Beschlussgegenstände kann
der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht teilnehmen. Er wird
sich in diesen Fällen der Stimme enthalten. Aktionäre, die dem
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Vollmacht und Weisungen erteilen
wollen, werden gebeten, hierzu das mit der Eintrittskarte übersandte
Vollmachtsformular zu verwenden. Das Formular kann außerdem im
Internet unter www.curasan.de im Bereich 'Investor Relations' unter
der Rubrik 'Hauptversammlung' abgerufen oder bei Frau Andrea Weidner
unter der vorstehend genannten Adresse angefordert werden. Vollmacht
und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen der
Gesellschaft unter der oben für die Vollmachtserteilung angegebenen
Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis zum Montag, 23. Juni
2014, 10:30 Uhr, zugehen.
Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen unseren Aktionären auch
im Internet unter www.curasan.de im Bereich 'Investor Relations' unter
der Rubrik 'Hauptversammlung' zur Verfügung.
Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1
AktG
Ergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals (das entspricht EUR 364.873 bzw. 364.873 Stückaktien)
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis
spätestens Samstag, 24. Mai 2014, unter folgender Postanschrift
zugehen:
curasan AG
Vorstand
Lindigstr. 4
63801 Kleinostheim
Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i.V.m. § 142 Abs. 2
Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor
dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der erforderlichen Zahl Aktien
sind.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft außerdem Gegenanträge gegen einen
Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des
Namens des Aktionärs und einer Begründung schriftlich, per Telefax
oder per E-Mail an die nachstehende Postanschrift, Faxnummer oder
E-Mail-Adresse zu richten:
curasan AG
Herrn Dr. Erwin Amashaufer
Kennwort HV 2014 GG
Lindigstr. 4
63801 Kleinostheim
Telefax: +49 (0) 6027 40 900-39
E-Mail: ir@curasan.de
Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge zu den
Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Punkten der
Tagesordnung einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.curasan.de im Bereich 'Investor Relations'
unter der Rubrik 'Hauptversammlung' zugänglich, wenn der Gegenantrag
mit Begründung unter der vorstehend angegebenen Adresse mindestens 14
Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Montag,
9. Juni 2014 zugegangen ist. Unter bestimmten Umständen muss ein
fristgemäß eingegangener Gegenantrag nicht zugänglich gemacht werden.
Das gilt insbesondere dann, wenn sich der Vorstand durch das
Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn der Gegenantrag zu einem
gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen
würde oder wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich
falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält.
Die Begründung muss auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn
sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Das Recht jedes Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge
zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige Übersendung
an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auch vorab
zugänglich gemachte Gegenanträge müssen im Übrigen während der
Hauptversammlung nochmals mündlich gestellt werden.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern, Abschluss- oder Sonderprüfern gelten die
vorstehenden Absätze einschließlich der Angaben zur Adressierung
sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet
werden muss und der Vorstand den Wahlvorschlag auch dann nicht
zugänglich machen muss, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten
Beruf und Wohnort des Vorgeschlagenen sowie seine Mitgliedschaft in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten angibt (§ 127 AktG).
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung von dem
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter bestimmten Umständen
darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Das gilt insbesondere
insoweit, als die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem
verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen
oder soweit sich der Vorstand durch die Erteilung der Auskunft
strafbar machen würde.
§ 15 Abs. 2 der Satzung ermächtigt den Versammlungsleiter, das Frage-
und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den §§ 122 Abs. 2, 126
Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind auch im Internet unter
www.curasan.de im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik
'Hauptversammlung' abrufbar.
Informationen nach § 124a AktG
Diese Einberufung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen und die weiteren in § 124a AktG genannten Informationen
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.curasan.de im Bereich 'Investor Relations' unter der Rubrik
'Hauptversammlung'.
Wir würden uns freuen, Sie auf der diesjährigen Hauptversammlung
begrüßen zu dürfen.
Kleinostheim, im Mai 2014
curasan AG
Der Vorstand
14.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: curasan AG
Lindigstraße 4
63801 Kleinostheim
Deutschland
Telefon: +49 6027 40900-0
Fax: +49 6027 40900-39
E-Mail: ir@curasan.de
Internet: http://www.curasan.de
ISIN: DE0005494538
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May 14, 2014 09:19 ET (13:19 GMT)
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