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DGAP-HV: Haikui Seafood AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Haikui Seafood AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Haikui Seafood AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
20.05.2014 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Haikui Seafood AG 
 
   Hamburg 
 
   ISIN DE000A1JH3F9 (WKN A1JH3F) 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
   Freitag, den 27. Juni 2014, 11:00 Uhr, 
 
   in den Räumlichkeiten des MesseTurm, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 
   Frankfurt am Main, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses der Haikui Seafood AG zum 
           31. Dezember 2013, des zusammengefassten Lageberichts für die 
           Haikui Seafood AG, des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, und 315 
           Abs. 4 HGB 
 
 
           Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können 
           von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse 
           www.haikui-seafood.de unter der Rubrik 'Investor Relations' 
           und dort unter 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Die 
           Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein 
           und mündlich erläutert werden. 
 
 
           Gegenstand von Tagesordnungspunkt 1 ist die Vorlage des 
           festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
           Konzernabschlusses der Haikui Seafood AG zum 31. Dezember 
           2013, des zusammengefassten Lageberichts für die Haikui 
           Seafood AG, des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, und 315 
           Abs. 4 HGB. Die Unterlagen dienen als Grundlage für die 
           anschließende Aussprache zwischen Verwaltung und Aktionären zu 
           den weiteren Tagesordnungspunkten der ordentlichen 
           Hauptversammlung. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen, 
           unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über 
           die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des 
           Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Daher 
           erfolgt nach der gesetzlichen Regelung hierzu keine 
           Beschlussfassung der Hauptversammlung. Auch eine gesetzliche 
           Beschlussfassung über die weiteren in Tagesordnungspunkt 1 
           genannten, der Hauptversammlung vorzulegenden Unterlagen ist 
           gesetzlich nicht vorgesehen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die CROWE HORWATH Deutschland 
           GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014 sowie als Prüfer für die prüferische 
           Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses und 
           -zwischenlageberichts für die ersten sechs Monate dieses 
           Geschäftsjahres zu wählen. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Haikui 
   Seafood AG EUR 10.276.000,00 und ist in 10.276.000 auf den Inhaber 
   lautende Aktien ohne Nennbetrag eingeteilt. Zum Zeitpunkt der 
   Einberufung beträgt die Gesamtzahl der in der Hauptversammlung 
   stimmberechtigten Aktien 10.276.000. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft 
   anmelden und einen von ihrem depotführenden Kredit- oder 
   Finanzdienstleistungsinstitut erstellten besonderen Nachweis ihres 
   Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126b 
   BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf 6. Juni 2014, 00:00 Uhr 
   MESZ, (Nachweisstichtag) beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung 
   und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
   spätestens bis zum Ablauf des 20. Juni 2014, 24:00 Uhr MESZ, unter 
   folgender Adresse zugehen: 
 
   Haikui Seafood AG 
   c/o UBJ. GmbH 
   Haus der Wirtschaft 
   Kapstadtring 10 
   22297 Hamburg 
   Telefax: +49 (0)40 63785423 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht 
   durch Bevollmächtigte ausüben lassen wollen, werden gebeten, 
   frühzeitig ihre Eintrittskarten bei ihrem depotführenden Institut 
   anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes wird in diesen Fällen direkt durch das depotführende 
   Institut vorgenommen. 
 
   Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
   Anmeldung und ggf. Übersendung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz 
   Sorge zu tragen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Bei Inhaberaktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang 
   des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. 
   Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. 
   Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung 
   für die Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme durch einen 
   Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht bzw. ihr Teilnahmerecht in der 
   Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
   ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine form- und 
   fristgerechte Anmeldung und ein form- und fristgerechter Nachweis über 
   ihren Anteilsbesitz nach den vorstehenden Bestimmungen notwendig. 
 
   Die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten, die nicht an ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 
   135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, 
   ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Nachweis der Erteilung von 
   Teilnahmevollmachten muss der Gesellschaft gegenüber ebenfalls in 
   Textform nachgewiesen werden. Die Erklärung der Erteilung der 
   Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
   Gesellschaft erfolgen. Für eine Übermittlung des Nachweises der 
   Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg 
   (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an: 
 
   Haikui Seafood AG 
   Investor Relations 
   c/o Norton Rose Fulbright LLP 
   Taunustor 1 (TaunusTurm) 
   60310 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 (0)40 609 186 16 
   E-Mail: hv@haikui.com.cn 
 
   Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die 
   Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 20, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)

erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
   Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer 
   bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
   Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt 
   werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 8 und 
   Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen und 
   Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende 
   Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben; die Aktionäre werden 
   gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu 
   bevollmächtigenden Person oder Institution über Form und Verfahren der 
   Vollmachtserteilung abzustimmen. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären darüber hinaus an, einen von 
   der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. 
   Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre fristgerecht zur 
   Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach 
   den vorstehenden Bestimmungen führen. Der von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, das Stimmrecht im Fall 
   seiner Bevollmächtigung weisungsgebunden auszuüben. Vollmachten und 
   Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform in deutscher oder 
   englischer Sprache übermittelt werden. 
 
   Formulare zur Vollmachtserteilung - auch an den von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter - erhalten die Aktionäre zusammen mit 
   der Eintrittskarte, die ihnen nach form- und fristgerechter Anmeldung 
   zugesandt wird. Sie stehen auch unter www.haikui-seafood.de unter der 
   Rubrik 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' zum 
   Download zur Verfügung. 
 
   Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur 
   organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst 
   Weisungen spätestens bis zum 25. Juni 2014 (24:00 Uhr MESZ) (Zugang), 
   postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse zu 
   übermitteln: 
 
   Haikui Seafood AG 
   Investor Relations 
   c/o Norton Rose Fulbright LLP 
   Taunustor 1 (TaunusTurm) 
   60310 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 (0)40 609 186 16 
   E-Mail: hv@haikui.com.cn 
 
   Darüber hinaus bieten wir Aktionären und Aktionärsvertretern an, den 
   von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der 
   Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, 
   können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand (Haikui Seafood AG, 
   Vorstand, c/o Norton Rose Fulbright LLP, Taunustor 1 (TaunusTurm), 
   60310 Frankfurt am Main) zu richten und muss der Gesellschaft 
   mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der 
   Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), 
   also spätestens bis 17. Mai 2014 (24:00 Uhr MESZ), zugehen. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 
   AktG 
 
   Aktionäre können Gegenanträge gegen den Vorschlag von Vorstand und 
   Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen. Sie 
   können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
   Abschlussprüfern machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an die 
 
   Haikui Seafood AG 
   Investor Relations 
   c/o Norton Rose Fulbright LLP 
   Taunustor 1 (TaunusTurm) 
   60310 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 (0)40 609 186 16 
   E-Mail: hv@haikui.com.cn 
 
   zu richten. Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG 
   Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung 
   und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter www.haikui-seafood.de unter der Rubrik 
   'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' zugänglich, 
   wenn ihr die Gegenanträge mit einer Begründung mindestens 14 Tage vor 
   der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag 
   des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis 12. Juni 
   2014 (24:00 Uhr MESZ), unter der vorstehend angegebenen Adresse 
   zugegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung 
   des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
   Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu 
   Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der 
   Konzernlagebericht vorgelegt werden. 
 
   Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite 
   der Gesellschaft 
 
   Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG zur 
   Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.haikui-seafood.de unter der Rubrik 'Investor Relations' und dort 
   unter 'Hauptversammlung' zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu 
   den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 
   Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls auf dieser Internetseite. 
 
   Frankfurt, im Mai 2014 
 
   Haikui Seafood AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
20.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Haikui Seafood AG 
              c/o Norton Rose Fulbright LLP,Taunustor1 
              60310 Frankfurt am Main 
              Deutschland 
Telefon:      +49 40 60 91 86 - 0 
Fax:          +49 40 60 91 86 60 
E-Mail:       haikui@kirchhoff.de 
Internet:     http://www.haikui-seafood.de 
ISIN:         DE000A1JH3F9 
WKN:          A1JH3F 
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),          , 
              Freiverkehr in Berlin,  Düsseldorf 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 20, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)

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