DJ DGAP-HV: Haikui Seafood AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Haikui Seafood AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
20.05.2014 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Haikui Seafood AG
Hamburg
ISIN DE000A1JH3F9 (WKN A1JH3F)
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 27. Juni 2014, 11:00 Uhr,
in den Räumlichkeiten des MesseTurm, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308
Frankfurt am Main,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses der Haikui Seafood AG zum
31. Dezember 2013, des zusammengefassten Lageberichts für die
Haikui Seafood AG, des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, und 315
Abs. 4 HGB
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können
von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse
www.haikui-seafood.de unter der Rubrik 'Investor Relations'
und dort unter 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Die
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein
und mündlich erläutert werden.
Gegenstand von Tagesordnungspunkt 1 ist die Vorlage des
festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses der Haikui Seafood AG zum 31. Dezember
2013, des zusammengefassten Lageberichts für die Haikui
Seafood AG, des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, und 315
Abs. 4 HGB. Die Unterlagen dienen als Grundlage für die
anschließende Aussprache zwischen Verwaltung und Aktionären zu
den weiteren Tagesordnungspunkten der ordentlichen
Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen,
unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über
die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des
Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Daher
erfolgt nach der gesetzlichen Regelung hierzu keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung. Auch eine gesetzliche
Beschlussfassung über die weiteren in Tagesordnungspunkt 1
genannten, der Hauptversammlung vorzulegenden Unterlagen ist
gesetzlich nicht vorgesehen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die CROWE HORWATH Deutschland
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2014 sowie als Prüfer für die prüferische
Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses und
-zwischenlageberichts für die ersten sechs Monate dieses
Geschäftsjahres zu wählen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Haikui
Seafood AG EUR 10.276.000,00 und ist in 10.276.000 auf den Inhaber
lautende Aktien ohne Nennbetrag eingeteilt. Zum Zeitpunkt der
Einberufung beträgt die Gesamtzahl der in der Hauptversammlung
stimmberechtigten Aktien 10.276.000.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft
anmelden und einen von ihrem depotführenden Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut erstellten besonderen Nachweis ihres
Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126b
BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf 6. Juni 2014, 00:00 Uhr
MESZ, (Nachweisstichtag) beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung
und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
spätestens bis zum Ablauf des 20. Juni 2014, 24:00 Uhr MESZ, unter
folgender Adresse zugehen:
Haikui Seafood AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 63785423
E-Mail: hv@ubj.de
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht
durch Bevollmächtigte ausüben lassen wollen, werden gebeten,
frühzeitig ihre Eintrittskarten bei ihrem depotführenden Institut
anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des
Anteilsbesitzes wird in diesen Fällen direkt durch das depotführende
Institut vorgenommen.
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die
Anmeldung und ggf. Übersendung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz
Sorge zu tragen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Bei Inhaberaktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang
des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h.
Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung
für die Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme durch einen
Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht bzw. ihr Teilnahmerecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person
ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine form- und
fristgerechte Anmeldung und ein form- und fristgerechter Nachweis über
ihren Anteilsbesitz nach den vorstehenden Bestimmungen notwendig.
Die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten, die nicht an ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in §
135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Nachweis der Erteilung von
Teilnahmevollmachten muss der Gesellschaft gegenüber ebenfalls in
Textform nachgewiesen werden. Die Erklärung der Erteilung der
Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erfolgen. Für eine Übermittlung des Nachweises der
Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg
(per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an:
Haikui Seafood AG
Investor Relations
c/o Norton Rose Fulbright LLP
Taunustor 1 (TaunusTurm)
60310 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)40 609 186 16
E-Mail: hv@haikui.com.cn
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
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May 20, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 8 und
Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen und
Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende
Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben; die Aktionäre werden
gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu
bevollmächtigenden Person oder Institution über Form und Verfahren der
Vollmachtserteilung abzustimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären darüber hinaus an, einen von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre fristgerecht zur
Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach
den vorstehenden Bestimmungen führen. Der von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, das Stimmrecht im Fall
seiner Bevollmächtigung weisungsgebunden auszuüben. Vollmachten und
Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform in deutscher oder
englischer Sprache übermittelt werden.
Formulare zur Vollmachtserteilung - auch an den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter - erhalten die Aktionäre zusammen mit
der Eintrittskarte, die ihnen nach form- und fristgerechter Anmeldung
zugesandt wird. Sie stehen auch unter www.haikui-seafood.de unter der
Rubrik 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' zum
Download zur Verfügung.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur
organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst
Weisungen spätestens bis zum 25. Juni 2014 (24:00 Uhr MESZ) (Zugang),
postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse zu
übermitteln:
Haikui Seafood AG
Investor Relations
c/o Norton Rose Fulbright LLP
Taunustor 1 (TaunusTurm)
60310 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)40 609 186 16
E-Mail: hv@haikui.com.cn
Darüber hinaus bieten wir Aktionären und Aktionärsvertretern an, den
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der
Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand (Haikui Seafood AG,
Vorstand, c/o Norton Rose Fulbright LLP, Taunustor 1 (TaunusTurm),
60310 Frankfurt am Main) zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind),
also spätestens bis 17. Mai 2014 (24:00 Uhr MESZ), zugehen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127
AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen den Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen. Sie
können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder
Abschlussprüfern machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an die
Haikui Seafood AG
Investor Relations
c/o Norton Rose Fulbright LLP
Taunustor 1 (TaunusTurm)
60310 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)40 609 186 16
E-Mail: hv@haikui.com.cn
zu richten. Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG
Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.haikui-seafood.de unter der Rubrik
'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' zugänglich,
wenn ihr die Gegenanträge mit einer Begründung mindestens 14 Tage vor
der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag
des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis 12. Juni
2014 (24:00 Uhr MESZ), unter der vorstehend angegebenen Adresse
zugegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht
berücksichtigt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu
Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der
Konzernlagebericht vorgelegt werden.
Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite
der Gesellschaft
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG zur
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.haikui-seafood.de unter der Rubrik 'Investor Relations' und dort
unter 'Hauptversammlung' zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu
den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131
Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls auf dieser Internetseite.
Frankfurt, im Mai 2014
Haikui Seafood AG
Der Vorstand
20.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Haikui Seafood AG
c/o Norton Rose Fulbright LLP,Taunustor1
60310 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 40 60 91 86 - 0
Fax: +49 40 60 91 86 60
E-Mail: haikui@kirchhoff.de
Internet: http://www.haikui-seafood.de
ISIN: DE000A1JH3F9
WKN: A1JH3F
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), ,
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May 20, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)
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