4SC AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG 20.05.2014 15:12 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- 4SC AG Planegg-Martinsried Wertpapier-Kennnummer 575381 ISIN DE0005753818 Mitteilung gemäß § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals VII und Mitteilung nach § 30e Abs. 1 Satz 1 WpHG über die Änderung der Gewinnanteilsberechtigung von Aktien aus dem Bedingten Kapital V Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Mai 2014 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Mai 2019 auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen 'Schuldverschreibungen') mit oder ohne Laufzeitbegrenzung mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 60.000.000,00 EUR zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten auf auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 7.500.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren bzw. aufzuerlegen. Dazu wurde in § 5 Absatz 8 der Satzung das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 7.500.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 7.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VII).Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung einer Sachleistung zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen, Unternehmensteilen, Patenten und Lizenzen oder von sonstigen Vermögensgegenständen erfolgen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen kann jedoch in bestimmten Fällen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Vorstand wird ermächtigt, unter Beachtung der in dieser Ermächtigung festgelegten Grundsätze die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen und deren Bedingungen festzusetzen bzw. diese im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibung begebenden nachgeordneten Konzernunternehmen festzulegen. Hinsichtlich der jeweiligen Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der in der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der 4SC AG am 31. März 2014 im Bundesanzeiger unter Tagesordnungspunkt 7 bekannt gemacht worden ist. Die Satzungsergänzung betreffend das Bedingte Kapital VII in § 5 Abs. 8 der Satzung ist am 20. Mai 2014 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden. Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 9. Mai 2014 mit dem Beschluss betreffend die Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals VII wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 132917) hinterlegt. Weiterhin wurde durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Mai 2014 die Gewinnanteilsberechtigung von neuen Aktien aus dem von der Hauptversammlung vom 6. August 2012 beschlossenen Bedingten Kapital V gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung geändert. Die Änderung wurde am 20. Mai 2014 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Neue Aktien aus dem Bedingten Kapital V dienen der Gewährung von Inhaber-Stückaktien an Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 6. August 2012 beschlossenen Ermächtigung 2012 ausgegeben werden und Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungspflicht auferlegen. Aktien, die aus dem Bedingten Kapital V gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung ausgegeben werden, nehmen nunmehr satzungsgemäß vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Die am 3. März 2014 erfolgte Zulassung der bis zu 7.500.000 Inhaber-Stückaktien aus dem Bedingten Kapital V gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung zum regulierten Markt mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wird entsprechend angepasst. Planegg-Martinsried, im Mai 2014 4SC AG Der Vorstand 20.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 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May 20, 2014 09:12 ET (13:12 GMT)