4SC AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG
20.05.2014 15:12
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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4SC AG
Planegg-Martinsried
Wertpapier-Kennnummer 575381
ISIN DE0005753818
Mitteilung gemäß § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung
nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG über eine Ermächtigung zur Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten
und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser
Instrumente) und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals VII und
Mitteilung nach § 30e Abs. 1 Satz 1 WpHG über die Änderung der
Gewinnanteilsberechtigung von Aktien aus dem Bedingten Kapital V
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Mai 2014 wurde der
Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Mai 2019
auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende
Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte
oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente)
(zusammen 'Schuldverschreibungen') mit oder ohne Laufzeitbegrenzung mit
einem Gesamtnennbetrag von bis zu 60.000.000,00 EUR zu begeben und den
Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw.
Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten auf auf den Inhaber lautende
Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals
von insgesamt bis zu 7.500.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der
Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren bzw. aufzuerlegen.
Dazu wurde in § 5 Absatz 8 der Satzung das Grundkapital der Gesellschaft um
bis zu 7.500.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 7.500.000 neuen, auf den
Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VII).Die
Ausgabe der Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung einer
Sachleistung zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen,
Beteiligungen an Unternehmen, Unternehmensteilen, Patenten und Lizenzen
oder von sonstigen Vermögensgegenständen erfolgen.
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die
Schuldverschreibungen zu. Die Schuldverschreibungen können auch von einem
oder mehreren Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5
Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum
Bezug anzubieten.
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen kann jedoch in
bestimmten Fällen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, unter Beachtung der in dieser Ermächtigung
festgelegten Grundsätze die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und
Ausstattung der Schuldverschreibungen und deren Bedingungen festzusetzen
bzw. diese im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibung
begebenden nachgeordneten Konzernunternehmen festzulegen.
Hinsichtlich der jeweiligen Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag
von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der in der Einberufung der
ordentlichen Hauptversammlung der 4SC AG am 31. März 2014 im Bundesanzeiger
unter Tagesordnungspunkt 7 bekannt gemacht worden ist.
Die Satzungsergänzung betreffend das Bedingte Kapital VII in § 5 Abs. 8 der
Satzung ist am 20. Mai 2014 in das Handelsregister der Gesellschaft
eingetragen worden.
Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 9. Mai 2014 mit dem Beschluss
betreffend die Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und die
Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals VII wurde beim Handelsregister des
Amtsgerichts München (HRB 132917) hinterlegt.
Weiterhin wurde durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 9.
Mai 2014 die Gewinnanteilsberechtigung von neuen Aktien aus dem von der
Hauptversammlung vom 6. August 2012 beschlossenen Bedingten Kapital V gemäß
§ 5 Abs. 6 der Satzung geändert. Die Änderung wurde am 20. Mai 2014 in das
Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Neue Aktien aus dem Bedingten
Kapital V dienen der Gewährung von Inhaber-Stückaktien an Inhaber bzw.
Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen,
Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (bzw. Kombinationen
dieser Instrumente), die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 6.
August 2012 beschlossenen Ermächtigung 2012 ausgegeben werden und
Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft gewähren bzw.
eine Wandlungspflicht auferlegen. Aktien, die aus dem Bedingten Kapital V
gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung ausgegeben werden, nehmen nunmehr
satzungsgemäß vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt
ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung
des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.
Die am 3. März 2014 erfolgte Zulassung der bis zu 7.500.000
Inhaber-Stückaktien aus dem Bedingten Kapital V gemäß § 5 Abs. 6 der
Satzung zum regulierten Markt mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich
des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime
Standard) wird entsprechend angepasst.
Planegg-Martinsried, im Mai 2014
4SC AG
Der Vorstand
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: 4SC AG
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Deutschland
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May 20, 2014 09:12 ET (13:12 GMT)
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