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DGAP-HV: Deufol SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2014 in Hofheim am Taunus mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Deufol SE  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
23.05.2014 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Deufol SE 
 
   Hofheim am Taunus 
 
   - ISIN: DE 000A1R1EE6 - 
   - WKN: A1R1EE - 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der 
 
   am Freitag, dem 4. Juli 2014, um 10:00 Uhr 
 
 
   in der Stadthalle Hofheim, Chinonplatz 4, 65719 Hofheim am Taunus, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Lageberichts für die Deufol SE und den Konzern, des Berichts 
           des Verwaltungsrats sowie des erläuternden Berichts der 
           geschäftsführenden Direktoren zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 
           4 und 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter 
           www.deufol.com im Bereich 'Investor & Public Relations' unter 
           dem Punkt 'Hauptversammlung' eingesehen werden. 
 
 
           Der Verwaltungsrat hat den von den geschäftsführenden 
           Direktoren aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
           festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
           entfällt daher. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2013 in Höhe von 18.813.815,48 EUR vollständig 
           auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           geschäftsführenden Direktoren der Deufol SE für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den geschäftsführenden 
           Direktoren für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Verwaltungsrats der Deufol SE für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern des 
           Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl eines Mitglieds des Verwaltungsrats 
 
 
           Herr Dr. Tillmann Blaschke ist aus dem Verwaltungsrat 
           ausgeschieden. Für ihn ist der als Ersatzmitglied gewählte 
           Herr Marc Hübner nachgerückt. Die Amtszeit des nachgerückten 
           Ersatzmitglieds endet unter anderem dann, wenn die 
           Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes Mitglied 
           des Verwaltungsrats, das durch das Ersatzmitglied ersetzt 
           worden ist, eine Nachwahl vornimmt. 
 
 
           Der Verwaltungsrat besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus 
           mindestens drei Mitgliedern und setzt sich im Übrigen gemäß 
           Art. 40, 43 SE-Verordnung i.V.m. §§ 23, 24 
           SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz XVIII. 
           Ziff. 2 der Vereinbarung über die Beteiligung der 
           Arbeitnehmer/innen in der Deufol SE vom 19. Dezember 2012 aus 
           von der Hauptversammlung zu wählenden 
           Verwaltungsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Wahl 
           der Verwaltungsratsmitglieder - soweit die Hauptversammlung 
           nichts Abweichendes bestimmt - für die Zeit bis zur Beendigung 
           der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
           Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt (das 
           Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
           mitgerechnet), längstens jedoch für sechs Jahre nach der 
           Bestellung des jeweiligen Verwaltungsratsmitglieds. Eine 
           Wiederwahl der Verwaltungsratsmitglieder ist zulässig. 
 
 
           Die Bestimmung des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           (Ziffer 5.4.3, Satz 1) in der Fassung vom 13. Mai 2013 sieht 
           vor, dass die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahlen 
           durchgeführt werden sollen. Die Gesellschaft wird diese 
           Bestimmung, die den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft 
           betrifft, auf den Verwaltungsrat im monistischen System 
           entsprechend anwenden. Deshalb sollen die Wahlen zum 
           Verwaltungsrat und zum Ersatzmitglied einzeln erfolgen. 
 
 
       a)    Der Verwaltungsrat schlägt vor, mit Wirkung ab 
             Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der 
             ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
             Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, Herrn 
             Peter Oberegger, wohnhaft 82031 Grünwald, Geschäftsführer 
             der Peer Swan Group GmbH, als Nachfolger für Herrn Dr. 
             Tillmann Blaschke in den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu 
             wählen. 
 
 
             Zu dem vorgeschlagenen Kandidaten werden folgende Angaben 
             gemacht: 
 
 
             Herr Peter Oberegger, wohnhaft 82031 Grünwald, 
             Geschäftsführer der Peer Swan Group GmbH. Herr Peter 
             Oberegger ist Mitglied in gesetzlich zu bildenden 
             Aufsichtsräten folgender Gesellschaften: pmOne AG, 
             Unterschleißheim und ist kein Mitglied eines vergleichbaren 
             in- oder ausländischen Kontrollgremiums von 
             Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
       b)    Der Verwaltungsrat schlägt der Hauptversammlung 
             vor, zusätzlich zu dem von ihr zu wählenden 
             Verwaltungsratsmitglied zum Ersatzmitglied für das auf 
             dieser Hauptversammlung gewählte Mitglied des 
             Verwaltungsrats zu wählen: 
 
 
             Herr Marc Hübner, wohnhaft 61476 Kronberg, Regionalleiter 
             Nordwest bei der Deufol SE. Herr Marc Hübner ist kein 
             Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten von 
             Gesellschaften und ist kein Mitglied eines vergleichbaren 
             in- oder ausländischen Kontrollgremiums von 
             Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
             Die Wahl von Herrn Marc Hübner erfolgt mit der Maßgabe, dass 
             er nach näherer Maßgabe der Satzung Mitglied des 
             Verwaltungsrats wird, wenn das von dieser Hauptversammlung 
             gewählte Mitglied des Verwaltungsrats vor Ablauf der 
             Amtszeit aus dem Verwaltungsrat ausscheidet, und dass seine 
             Stellung als Ersatzmitglied wieder auflebt, wenn die 
             Hauptversammlung für das vorzeitig ausgeschiedene Mitglied 
             des Verwaltungsrats, das durch Herrn Marc Hübner als 
             Ersatzmitglied ersetzt worden ist, eine Nachwahl vornimmt. 
 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Votum AG, Frankfurt am 
           Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu 
           wählen. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Aufhebung der 
           bestehenden Ermächtigung und Schaffung einer neuen 
           Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Ausgabe von Wandel- 
           und/oder Optionsschuldverschreibungen und Schaffung eines 
           Bedingten Kapitals 2014 sowie Satzungsänderung 
 
 
           Die Gesellschaft soll zu ihrer Finanzierung die durch den 
           Kapitalmarkt gebotenen Möglichkeiten nutzen können, zu denen 
           auch Wandel- und Optionsschuldverschreibungen zählen. Um der 
           Gesellschaft diese Finanzierungsform zu eröffnen, wurde in der 
           Hauptversammlung vom 16. Juni 2009 eine Ermächtigung zur 
           Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen 
           beschlossen. Diese läuft am 15. Juni 2014 ab. Um diese Form 
           der Finanzierung auch künftig nutzen zu können, wird 
           vorgeschlagen, eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- 
           und Optionsschuldverschreibungen zu beschließen und 
           entsprechendes bedingtes Kapital zur Sicherung der sich 
           hieraus ergebenden Wandlungs- und Optionsrechte zu schaffen. 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: 
 
 
       a)    Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur 
             Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen 
             und des bestehenden bedingten Kapitals 
 
 
             Die von der Hauptversammlung am 16. Juni 2009 beschlossene 
             Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und 
             Optionsschuldverschreibungen und das in § 5 Abs. 5 der 
             Satzung geregelte bedingte Kapital werden hiermit 
             aufgehoben. 
 
 
       b)    Neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- 
             und/oder Optionsschuldverschreibungen 
 
 
             (1) Nennbetrag, Laufzeit, Grundkapitalbetrag 
             Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, bis zum 3. Juli 2019 
             einmal oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandel- 
             und/oder Optionsschuldverschreibungen (im Folgenden 

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May 23, 2014 09:08 ET (13:08 GMT)

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