Deufol SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 23.05.2014 15:07 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Deufol SE Hofheim am Taunus - ISIN: DE 000A1R1EE6 - - WKN: A1R1EE - Einladung zur Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am Freitag, dem 4. Juli 2014, um 10:00 Uhr in der Stadthalle Hofheim, Chinonplatz 4, 65719 Hofheim am Taunus, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Deufol SE und den Konzern, des Berichts des Verwaltungsrats sowie des erläuternden Berichts der geschäftsführenden Direktoren zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013 Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter www.deufol.com im Bereich 'Investor & Public Relations' unter dem Punkt 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Der Verwaltungsrat hat den von den geschäftsführenden Direktoren aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von 18.813.815,48 EUR vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren der Deufol SE für das Geschäftsjahr 2013 Der Verwaltungsrat schlägt vor, den geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrats der Deufol SE für das Geschäftsjahr 2013 Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl eines Mitglieds des Verwaltungsrats Herr Dr. Tillmann Blaschke ist aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden. Für ihn ist der als Ersatzmitglied gewählte Herr Marc Hübner nachgerückt. Die Amtszeit des nachgerückten Ersatzmitglieds endet unter anderem dann, wenn die Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes Mitglied des Verwaltungsrats, das durch das Ersatzmitglied ersetzt worden ist, eine Nachwahl vornimmt. Der Verwaltungsrat besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus mindestens drei Mitgliedern und setzt sich im Übrigen gemäß Art. 40, 43 SE-Verordnung i.V.m. §§ 23, 24 SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz XVIII. Ziff. 2 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer/innen in der Deufol SE vom 19. Dezember 2012 aus von der Hauptversammlung zu wählenden Verwaltungsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder - soweit die Hauptversammlung nichts Abweichendes bestimmt - für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt (das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet), längstens jedoch für sechs Jahre nach der Bestellung des jeweiligen Verwaltungsratsmitglieds. Eine Wiederwahl der Verwaltungsratsmitglieder ist zulässig. Die Bestimmung des Deutschen Corporate Governance Kodex (Ziffer 5.4.3, Satz 1) in der Fassung vom 13. Mai 2013 sieht vor, dass die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahlen durchgeführt werden sollen. Die Gesellschaft wird diese Bestimmung, die den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft betrifft, auf den Verwaltungsrat im monistischen System entsprechend anwenden. Deshalb sollen die Wahlen zum Verwaltungsrat und zum Ersatzmitglied einzeln erfolgen. a) Der Verwaltungsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, Herrn Peter Oberegger, wohnhaft 82031 Grünwald, Geschäftsführer der Peer Swan Group GmbH, als Nachfolger für Herrn Dr. Tillmann Blaschke in den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu wählen. Zu dem vorgeschlagenen Kandidaten werden folgende Angaben gemacht: Herr Peter Oberegger, wohnhaft 82031 Grünwald, Geschäftsführer der Peer Swan Group GmbH. Herr Peter Oberegger ist Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten folgender Gesellschaften: pmOne AG, Unterschleißheim und ist kein Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen. b) Der Verwaltungsrat schlägt der Hauptversammlung vor, zusätzlich zu dem von ihr zu wählenden Verwaltungsratsmitglied zum Ersatzmitglied für das auf dieser Hauptversammlung gewählte Mitglied des Verwaltungsrats zu wählen: Herr Marc Hübner, wohnhaft 61476 Kronberg, Regionalleiter Nordwest bei der Deufol SE. Herr Marc Hübner ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten von Gesellschaften und ist kein Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen. Die Wahl von Herrn Marc Hübner erfolgt mit der Maßgabe, dass er nach näherer Maßgabe der Satzung Mitglied des Verwaltungsrats wird, wenn das von dieser Hauptversammlung gewählte Mitglied des Verwaltungsrats vor Ablauf der Amtszeit aus dem Verwaltungsrat ausscheidet, und dass seine Stellung als Ersatzmitglied wieder auflebt, wenn die Hauptversammlung für das vorzeitig ausgeschiedene Mitglied des Verwaltungsrats, das durch Herrn Marc Hübner als Ersatzmitglied ersetzt worden ist, eine Nachwahl vornimmt. 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Votum AG, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 7. Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und Schaffung einer neuen Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und Schaffung eines Bedingten Kapitals 2014 sowie Satzungsänderung Die Gesellschaft soll zu ihrer Finanzierung die durch den Kapitalmarkt gebotenen Möglichkeiten nutzen können, zu denen auch Wandel- und Optionsschuldverschreibungen zählen. Um der Gesellschaft diese Finanzierungsform zu eröffnen, wurde in der Hauptversammlung vom 16. Juni 2009 eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen beschlossen. Diese läuft am 15. Juni 2014 ab. Um diese Form der Finanzierung auch künftig nutzen zu können, wird vorgeschlagen, eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen zu beschließen und entsprechendes bedingtes Kapital zur Sicherung der sich hieraus ergebenden Wandlungs- und Optionsrechte zu schaffen. Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: a) Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und des bestehenden bedingten Kapitals Die von der Hauptversammlung am 16. Juni 2009 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen und das in § 5 Abs. 5 der Satzung geregelte bedingte Kapital werden hiermit aufgehoben. b) Neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (1) Nennbetrag, Laufzeit, Grundkapitalbetrag Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, bis zum 3. Juli 2019 einmal oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (im Folgenden
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May 23, 2014 09:08 ET (13:08 GMT)