Deufol SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
23.05.2014 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Deufol SE
Hofheim am Taunus
- ISIN: DE 000A1R1EE6 -
- WKN: A1R1EE -
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der
am Freitag, dem 4. Juli 2014, um 10:00 Uhr
in der Stadthalle Hofheim, Chinonplatz 4, 65719 Hofheim am Taunus,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts für die Deufol SE und den Konzern, des Berichts
des Verwaltungsrats sowie des erläuternden Berichts der
geschäftsführenden Direktoren zu den Angaben nach §§ 289 Abs.
4 und 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013
Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter
www.deufol.com im Bereich 'Investor & Public Relations' unter
dem Punkt 'Hauptversammlung' eingesehen werden.
Der Verwaltungsrat hat den von den geschäftsführenden
Direktoren aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
entfällt daher.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2013 in Höhe von 18.813.815,48 EUR vollständig
auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
geschäftsführenden Direktoren der Deufol SE für das
Geschäftsjahr 2013
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den geschäftsführenden
Direktoren für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Verwaltungsrats der Deufol SE für das Geschäftsjahr 2013
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern des
Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl eines Mitglieds des Verwaltungsrats
Herr Dr. Tillmann Blaschke ist aus dem Verwaltungsrat
ausgeschieden. Für ihn ist der als Ersatzmitglied gewählte
Herr Marc Hübner nachgerückt. Die Amtszeit des nachgerückten
Ersatzmitglieds endet unter anderem dann, wenn die
Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes Mitglied
des Verwaltungsrats, das durch das Ersatzmitglied ersetzt
worden ist, eine Nachwahl vornimmt.
Der Verwaltungsrat besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus
mindestens drei Mitgliedern und setzt sich im Übrigen gemäß
Art. 40, 43 SE-Verordnung i.V.m. §§ 23, 24
SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz XVIII.
Ziff. 2 der Vereinbarung über die Beteiligung der
Arbeitnehmer/innen in der Deufol SE vom 19. Dezember 2012 aus
von der Hauptversammlung zu wählenden
Verwaltungsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Wahl
der Verwaltungsratsmitglieder - soweit die Hauptversammlung
nichts Abweichendes bestimmt - für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt (das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet), längstens jedoch für sechs Jahre nach der
Bestellung des jeweiligen Verwaltungsratsmitglieds. Eine
Wiederwahl der Verwaltungsratsmitglieder ist zulässig.
Die Bestimmung des Deutschen Corporate Governance Kodex
(Ziffer 5.4.3, Satz 1) in der Fassung vom 13. Mai 2013 sieht
vor, dass die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahlen
durchgeführt werden sollen. Die Gesellschaft wird diese
Bestimmung, die den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft
betrifft, auf den Verwaltungsrat im monistischen System
entsprechend anwenden. Deshalb sollen die Wahlen zum
Verwaltungsrat und zum Ersatzmitglied einzeln erfolgen.
a) Der Verwaltungsrat schlägt vor, mit Wirkung ab
Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der
ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, Herrn
Peter Oberegger, wohnhaft 82031 Grünwald, Geschäftsführer
der Peer Swan Group GmbH, als Nachfolger für Herrn Dr.
Tillmann Blaschke in den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu
wählen.
Zu dem vorgeschlagenen Kandidaten werden folgende Angaben
gemacht:
Herr Peter Oberegger, wohnhaft 82031 Grünwald,
Geschäftsführer der Peer Swan Group GmbH. Herr Peter
Oberegger ist Mitglied in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten folgender Gesellschaften: pmOne AG,
Unterschleißheim und ist kein Mitglied eines vergleichbaren
in- oder ausländischen Kontrollgremiums von
Wirtschaftsunternehmen.
b) Der Verwaltungsrat schlägt der Hauptversammlung
vor, zusätzlich zu dem von ihr zu wählenden
Verwaltungsratsmitglied zum Ersatzmitglied für das auf
dieser Hauptversammlung gewählte Mitglied des
Verwaltungsrats zu wählen:
Herr Marc Hübner, wohnhaft 61476 Kronberg, Regionalleiter
Nordwest bei der Deufol SE. Herr Marc Hübner ist kein
Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten von
Gesellschaften und ist kein Mitglied eines vergleichbaren
in- oder ausländischen Kontrollgremiums von
Wirtschaftsunternehmen.
Die Wahl von Herrn Marc Hübner erfolgt mit der Maßgabe, dass
er nach näherer Maßgabe der Satzung Mitglied des
Verwaltungsrats wird, wenn das von dieser Hauptversammlung
gewählte Mitglied des Verwaltungsrats vor Ablauf der
Amtszeit aus dem Verwaltungsrat ausscheidet, und dass seine
Stellung als Ersatzmitglied wieder auflebt, wenn die
Hauptversammlung für das vorzeitig ausgeschiedene Mitglied
des Verwaltungsrats, das durch Herrn Marc Hübner als
Ersatzmitglied ersetzt worden ist, eine Nachwahl vornimmt.
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Votum AG, Frankfurt am
Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu
wählen.
7. Beschlussfassung über die Aufhebung der
bestehenden Ermächtigung und Schaffung einer neuen
Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Ausgabe von Wandel-
und/oder Optionsschuldverschreibungen und Schaffung eines
Bedingten Kapitals 2014 sowie Satzungsänderung
Die Gesellschaft soll zu ihrer Finanzierung die durch den
Kapitalmarkt gebotenen Möglichkeiten nutzen können, zu denen
auch Wandel- und Optionsschuldverschreibungen zählen. Um der
Gesellschaft diese Finanzierungsform zu eröffnen, wurde in der
Hauptversammlung vom 16. Juni 2009 eine Ermächtigung zur
Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen
beschlossen. Diese läuft am 15. Juni 2014 ab. Um diese Form
der Finanzierung auch künftig nutzen zu können, wird
vorgeschlagen, eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-
und Optionsschuldverschreibungen zu beschließen und
entsprechendes bedingtes Kapital zur Sicherung der sich
hieraus ergebenden Wandlungs- und Optionsrechte zu schaffen.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:
a) Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur
Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen
und des bestehenden bedingten Kapitals
Die von der Hauptversammlung am 16. Juni 2009 beschlossene
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und
Optionsschuldverschreibungen und das in § 5 Abs. 5 der
Satzung geregelte bedingte Kapital werden hiermit
aufgehoben.
b) Neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-
und/oder Optionsschuldverschreibungen
(1) Nennbetrag, Laufzeit, Grundkapitalbetrag
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, bis zum 3. Juli 2019
einmal oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandel-
und/oder Optionsschuldverschreibungen (im Folgenden
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