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DGAP-HV: KÖLN - DÜSSELDORFER Deutsche -2-

DJ DGAP-HV: KÖLN - DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.07.2014 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

KÖLN - DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
02.06.2014 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG 
 
   Düsseldorf 
 
 
   Einladung zur 183. ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 183. ordentlichen 
   Hauptversammlung der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG mit 
   dem Sitz in Düsseldorf 
 
   am Donnerstag, 10. Juli 2014, um 11:00 Uhr in Köln auf unserem 
   Motorfahrgastschiff 'RheinEnergie', anliegend an Landebrücke 3, 
   Frankenwerft, 50667 Köln. 
 
   Hinweis: Im Anschluss an die Hauptversammlung wird keine Rundfahrt 
   stattfinden. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die 
           Gesellschaft und für den Konzern einschließlich des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 
           Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Diese Unterlagen stehen im Internet unter 
           www.k-d.com/de/Investor-Relations/Hauptversammlung zur 
           Verfügung. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer Beschlussfassung 
           der Hauptversammlung bedarf es deshalb nicht. 
 
 
     2.    Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder läuft mit 
           dem Ende der Hauptversammlung am 10. Juli 2014 ab. 
 
 
           Der gemäß § 9 der Satzung aus sechs Personen bestehende 
           Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 (1), 101 (1) AktG und §§ 1 
           (1), 4 (1) DrittelbG aus vier von der Hauptversammlung und aus 
           zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der 
           Einzelabstimmung durchzuführen. 
 
 
           Die nachfolgenden Wahlvorschläge berücksichtigen die vom 
           Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, als 
           Vertreter der Aktionärinnen und Aktionäre folgende Personen 
           als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder in den 
           Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
           Herr Dr. Matthias Cremer 
           Notar, Dresden 
           Mitglied des Aufsichtsrats der Premicon AG, München 
           Herr Dr. Cremer ist Aktionär der Premicon AG und hält 
           persönlich 88.431 Aktien (4,93%) der KÖLN-DÜSSELDORFER 
           Deutsche Rheinschiffahrt AG. 
 
 
           Frau Karin Hildebrand 
           Dipl.-Ökonomin, München 
           Vorsitzende des Aufsichtsrats der Premicon AG, München 
           Geschäftsführerin der Premicon Beteiligungs GmbH, München 
           Geschäftsführerin der Sächsische Dampfschiffahrts GmbH & Co. 
           Conti Elbschiffahrts KG, Dresden 
           Frau Hildebrand ist Aktionärin der Premicon AG und hält 
           persönlich 89.591 Aktien (4,99%) der KÖLN-DÜSSELDORFER 
           Deutsche Rheinschiffahrt AG. 
 
 
           Herr Alexander Nothegger 
           Dipl.-Ökonom, Grafing 
           Mitglied des Vorstands der Premicon AG, München 
           Geschäftsführer Transocean Kreuzfahrten GmbH & Co. KG, München 
           Geschäftsführer verschiedener Schiffsgesellschaften der 
           Premicon-Gruppe 
           Herr Alexander Nothegger ist Aktionär der Premicon AG. 
 
 
           Herr Josef Sommer 
           Touristikkaufmann, Köln 
           Geschäftsführer KölnTourismus GmbH, Köln 
           Mitglied des Verwaltungsrats der Deutschen Zentrale für 
           Tourismus e.V., Frankfurt 
           Vorsitzender des Vorstands Magic Cities Germany e.V., 
           Frankfurt 
           Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands Tourismus NRW 
           e.V., Düsseldorf 
           Mitglied des Vorstands des Kölner Verkehrsverein e.V., Köln 
 
 
 
           Die Wahl zum Mitglied des Aufsichtsrats erfolgt bis zur 
           Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
           Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr in dem die Amtszeit 
           beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
     Der Aufsichtsrat schlägt vor, Dr. Steinberg & Partner GmbH, 
     Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, 
     Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 
 
 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG ist 
   zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 
   1.794.460 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen 
   Stimmrechten. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
   und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionärinnen und 
   Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. 
 
   Sie müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu 
   reicht ein in Textform und in deutscher oder englischer Sprache 
   erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut aus. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages 
   vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 19. Juni 2014, 00:00 
   Uhr, zu beziehen. 
 
   Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
   spätestens am 3. Juli 2014 unter der folgenden Adresse zugehen: 
 
            KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG 
     c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
     Landshuter Allee 10 
     80637 München 
     Fax: 089 / 21 027 298 
     E-Mail: Anmeldung@haubrok-ce.de 
 
 
 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilbesitzes 
   werden den Aktionärinnen und Aktionären die Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung ausgestellt. Die Anzahl der Eintrittskarten pro Depot 
   ist auf maximal 2 Stück begrenzt. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Die Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht selbst an der 
   Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht unter 
   schriftlicher Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch 
   ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
   ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Fall der Bevollmächtigung sind eine 
   fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erforderlich. Die Gesellschaft bietet den Aktionärinnen und Aktionären 
   für die Übermittlung des Nachweises der Bestellung eines 
   Bevollmächtigten die E-Mail-Adresse sheila.bander@k-d.com an. 
 
   Die Gesellschaft bietet teilnahme- und stimmberechtigten Aktionärinnen 
   und Aktionären auch an, von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. 
   Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das 
   Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne 
   Weisungen der Aktionärin/des Aktionärs sind die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. 
   Die Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter sind in Textform zu erteilen. Ein Formular zur 
   Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter steht während der Hauptversammlung zur 
   Verfügung. Änderungen und der Widerruf von bereits erteilten 
   Vollmachten nebst Weisungen sind während der Hauptversammlung bis zum 
   Ende der Generaldebatte möglich. 
 
   Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre 
 
     a)    Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 
           Abs. 2 Aktiengesetz 
 
 
           Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
           zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag 
           von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände 
           auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem 
           neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
           Beschlussvorlage beiliegen. 
 
 
           Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 02, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)

vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag 
           der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. 
           Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 9. Juni 2014. 
 
 
           Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu 
           richten: 
 
 
     KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG 
     c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
     Landshuter Allee 10 
     80637 München 
     Fax: 089 / 21 027 298 
     E-Mail: Anmeldung@haubrok-ce.de 
 
 
 
 
     b)    Anträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 
           Aktiengesetz 
 
 
           Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
           Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie 
           Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
           Abschlussprüfern können gerichtet werden an: 
 
 
     KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG 
     c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
     Landshuter Allee 10 
     80637 München 
     Fax: 089 / 21 027 298 
     E-Mail: Anmeldung@haubrok-ce.de 
 
 
 
 
           Gegenanträge, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der 
           Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der 
           Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens bis 
           zum 26. Juni 2014 zugegangen sind, werden einschließlich des 
           Namens der Aktionärin oder des Aktionärs, der Begründung (nur 
           bei Gegenanträgen erforderlich) und einer etwaigen 
           Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite 
           www.k-d.com/de/Investor-Relations/Hauptversammlung zugänglich 
           gemacht. 
 
 
           Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner 
           Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 
           AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der 
           Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss 
           der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines 
           Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn 
           sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
 
     c)    Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz 
 
 
           Jede Aktionärin und jeder Aktionär kann in der 
           Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
           der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur 
           sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
           erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf 
           die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
           Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie über die 
           Lage des Unternehmens und der in den Konzernabschluss 
           einbezogenen Unternehmen. 
 
 
   Veröffentlichungen auf der Internetseite 
 
   Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten 
   Angaben und Erläuterungen ist auch über unsere Internetseite 
   www.k-d.com/de/Investor-Relations/Hauptversammlung zugänglich, auf der 
   sich zudem die Informationen gemäß § 124 a Aktiengesetz und zahlreiche 
   weitere Informationen zur Hauptversammlung finden. 
 
   Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse auf dieser 
   Internetseite veröffentlicht. 
 
   Köln, im Mai 2014 
 
   KÖLN-DÜSSELDORFER 
   Deutsche Rheinschiffahrt AG 
 
   Der Vorstand 
 
   Klaus Hadeler Norbert Schmitz 
 
 
 
 
 
02.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  KÖLN - DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft 
              Frankenwerft 35 
              50667 Köln 
              Deutschland 
Telefon:      +49 221 2088214 
Fax:          +49 221 2088213 
E-Mail:       info@k-d.com 
Internet:     http://www.k-d.com 
WKN:          828600 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 02, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)

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