DJ DGAP-HV: KÖLN - DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.07.2014 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
KÖLN - DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 02.06.2014 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG Düsseldorf Einladung zur 183. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 183. ordentlichen Hauptversammlung der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG mit dem Sitz in Düsseldorf am Donnerstag, 10. Juli 2014, um 11:00 Uhr in Köln auf unserem Motorfahrgastschiff 'RheinEnergie', anliegend an Landebrücke 3, Frankenwerft, 50667 Köln. Hinweis: Im Anschluss an die Hauptversammlung wird keine Rundfahrt stattfinden. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und für den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2013 Diese Unterlagen stehen im Internet unter www.k-d.com/de/Investor-Relations/Hauptversammlung zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf es deshalb nicht. 2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. 3. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 4. Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder läuft mit dem Ende der Hauptversammlung am 10. Juli 2014 ab. Der gemäß § 9 der Satzung aus sechs Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 (1), 101 (1) AktG und §§ 1 (1), 4 (1) DrittelbG aus vier von der Hauptversammlung und aus zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. Die nachfolgenden Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, als Vertreter der Aktionärinnen und Aktionäre folgende Personen als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen: Herr Dr. Matthias Cremer Notar, Dresden Mitglied des Aufsichtsrats der Premicon AG, München Herr Dr. Cremer ist Aktionär der Premicon AG und hält persönlich 88.431 Aktien (4,93%) der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG. Frau Karin Hildebrand Dipl.-Ökonomin, München Vorsitzende des Aufsichtsrats der Premicon AG, München Geschäftsführerin der Premicon Beteiligungs GmbH, München Geschäftsführerin der Sächsische Dampfschiffahrts GmbH & Co. Conti Elbschiffahrts KG, Dresden Frau Hildebrand ist Aktionärin der Premicon AG und hält persönlich 89.591 Aktien (4,99%) der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG. Herr Alexander Nothegger Dipl.-Ökonom, Grafing Mitglied des Vorstands der Premicon AG, München Geschäftsführer Transocean Kreuzfahrten GmbH & Co. KG, München Geschäftsführer verschiedener Schiffsgesellschaften der Premicon-Gruppe Herr Alexander Nothegger ist Aktionär der Premicon AG. Herr Josef Sommer Touristikkaufmann, Köln Geschäftsführer KölnTourismus GmbH, Köln Mitglied des Verwaltungsrats der Deutschen Zentrale für Tourismus e.V., Frankfurt Vorsitzender des Vorstands Magic Cities Germany e.V., Frankfurt Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands Tourismus NRW e.V., Düsseldorf Mitglied des Vorstands des Kölner Verkehrsverein e.V., Köln Die Wahl zum Mitglied des Aufsichtsrats erfolgt bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Dr. Steinberg & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 1.794.460 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Sie müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu reicht ein in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 19. Juni 2014, 00:00 Uhr, zu beziehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am 3. Juli 2014 unter der folgenden Adresse zugehen: KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: 089 / 21 027 298 E-Mail: Anmeldung@haubrok-ce.de Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilbesitzes werden den Aktionärinnen und Aktionären die Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Die Anzahl der Eintrittskarten pro Depot ist auf maximal 2 Stück begrenzt. Stimmrechtsvertretung Die Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht unter schriftlicher Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Fall der Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Gesellschaft bietet den Aktionärinnen und Aktionären für die Übermittlung des Nachweises der Bestellung eines Bevollmächtigten die E-Mail-Adresse sheila.bander@k-d.com an. Die Gesellschaft bietet teilnahme- und stimmberechtigten Aktionärinnen und Aktionären auch an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen der Aktionärin/des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in Textform zu erteilen. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht während der Hauptversammlung zur Verfügung. Änderungen und der Widerruf von bereits erteilten Vollmachten nebst Weisungen sind während der Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte möglich. Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre a) Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage
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vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 9. Juni 2014. Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu richten: KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: 089 / 21 027 298 E-Mail: Anmeldung@haubrok-ce.de b) Anträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 Aktiengesetz Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern können gerichtet werden an: KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: 089 / 21 027 298 E-Mail: Anmeldung@haubrok-ce.de Gegenanträge, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens bis zum 26. Juni 2014 zugegangen sind, werden einschließlich des Namens der Aktionärin oder des Aktionärs, der Begründung (nur bei Gegenanträgen erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite www.k-d.com/de/Investor-Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz Jede Aktionärin und jeder Aktionär kann in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Unternehmens und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Veröffentlichungen auf der Internetseite Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen ist auch über unsere Internetseite www.k-d.com/de/Investor-Relations/Hauptversammlung zugänglich, auf der sich zudem die Informationen gemäß § 124 a Aktiengesetz und zahlreiche weitere Informationen zur Hauptversammlung finden. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse auf dieser Internetseite veröffentlicht. Köln, im Mai 2014 KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG Der Vorstand Klaus Hadeler Norbert Schmitz 02.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: KÖLN - DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft Frankenwerft 35 50667 Köln Deutschland Telefon: +49 221 2088214 Fax: +49 221 2088213 E-Mail: info@k-d.com Internet: http://www.k-d.com WKN: 828600 Ende der Mitteilung DGAP News-Service =--------------------------------------------------------------------------
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