DJ DGAP-HV: KÖLN - DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.07.2014 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
KÖLN - DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
02.06.2014 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
Düsseldorf
Einladung zur 183. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 183. ordentlichen
Hauptversammlung der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG mit
dem Sitz in Düsseldorf
am Donnerstag, 10. Juli 2014, um 11:00 Uhr in Köln auf unserem
Motorfahrgastschiff 'RheinEnergie', anliegend an Landebrücke 3,
Frankenwerft, 50667 Köln.
Hinweis: Im Anschluss an die Hauptversammlung wird keine Rundfahrt
stattfinden.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die
Gesellschaft und für den Konzern einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289
Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2013
Diese Unterlagen stehen im Internet unter
www.k-d.com/de/Investor-Relations/Hauptversammlung zur
Verfügung.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer Beschlussfassung
der Hauptversammlung bedarf es deshalb nicht.
2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands Entlastung zu erteilen.
3. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder läuft mit
dem Ende der Hauptversammlung am 10. Juli 2014 ab.
Der gemäß § 9 der Satzung aus sechs Personen bestehende
Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 (1), 101 (1) AktG und §§ 1
(1), 4 (1) DrittelbG aus vier von der Hauptversammlung und aus
zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der
Einzelabstimmung durchzuführen.
Die nachfolgenden Wahlvorschläge berücksichtigen die vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, als
Vertreter der Aktionärinnen und Aktionäre folgende Personen
als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder in den
Aufsichtsrat zu wählen:
Herr Dr. Matthias Cremer
Notar, Dresden
Mitglied des Aufsichtsrats der Premicon AG, München
Herr Dr. Cremer ist Aktionär der Premicon AG und hält
persönlich 88.431 Aktien (4,93%) der KÖLN-DÜSSELDORFER
Deutsche Rheinschiffahrt AG.
Frau Karin Hildebrand
Dipl.-Ökonomin, München
Vorsitzende des Aufsichtsrats der Premicon AG, München
Geschäftsführerin der Premicon Beteiligungs GmbH, München
Geschäftsführerin der Sächsische Dampfschiffahrts GmbH & Co.
Conti Elbschiffahrts KG, Dresden
Frau Hildebrand ist Aktionärin der Premicon AG und hält
persönlich 89.591 Aktien (4,99%) der KÖLN-DÜSSELDORFER
Deutsche Rheinschiffahrt AG.
Herr Alexander Nothegger
Dipl.-Ökonom, Grafing
Mitglied des Vorstands der Premicon AG, München
Geschäftsführer Transocean Kreuzfahrten GmbH & Co. KG, München
Geschäftsführer verschiedener Schiffsgesellschaften der
Premicon-Gruppe
Herr Alexander Nothegger ist Aktionär der Premicon AG.
Herr Josef Sommer
Touristikkaufmann, Köln
Geschäftsführer KölnTourismus GmbH, Köln
Mitglied des Verwaltungsrats der Deutschen Zentrale für
Tourismus e.V., Frankfurt
Vorsitzender des Vorstands Magic Cities Germany e.V.,
Frankfurt
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands Tourismus NRW
e.V., Düsseldorf
Mitglied des Vorstands des Kölner Verkehrsverein e.V., Köln
Die Wahl zum Mitglied des Aufsichtsrats erfolgt bis zur
Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Dr. Steinberg & Partner GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft,
Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG ist
zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in
1.794.460 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen
Stimmrechten.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionärinnen und
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden.
Sie müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu
reicht ein in Textform und in deutscher oder englischer Sprache
erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut aus. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 19. Juni 2014, 00:00
Uhr, zu beziehen.
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
spätestens am 3. Juli 2014 unter der folgenden Adresse zugehen:
KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: 089 / 21 027 298
E-Mail: Anmeldung@haubrok-ce.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilbesitzes
werden den Aktionärinnen und Aktionären die Eintrittskarten für die
Hauptversammlung ausgestellt. Die Anzahl der Eintrittskarten pro Depot
ist auf maximal 2 Stück begrenzt.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionärinnen und Aktionäre, die nicht selbst an der
Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht unter
schriftlicher Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person
ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Fall der Bevollmächtigung sind eine
fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich. Die Gesellschaft bietet den Aktionärinnen und Aktionären
für die Übermittlung des Nachweises der Bestellung eines
Bevollmächtigten die E-Mail-Adresse sheila.bander@k-d.com an.
Die Gesellschaft bietet teilnahme- und stimmberechtigten Aktionärinnen
und Aktionären auch an, von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das
Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne
Weisungen der Aktionärin/des Aktionärs sind die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt.
Die Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sind in Textform zu erteilen. Ein Formular zur
Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter steht während der Hauptversammlung zur
Verfügung. Änderungen und der Widerruf von bereits erteilten
Vollmachten nebst Weisungen sind während der Hauptversammlung bis zum
Ende der Generaldebatte möglich.
Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre
a) Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122
Abs. 2 Aktiengesetz
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag
von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 02, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)
vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag
der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen.
Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 9. Juni 2014.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu
richten:
KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: 089 / 21 027 298
E-Mail: Anmeldung@haubrok-ce.de
b) Anträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127
Aktiengesetz
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern können gerichtet werden an:
KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Fax: 089 / 21 027 298
E-Mail: Anmeldung@haubrok-ce.de
Gegenanträge, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der
Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens bis
zum 26. Juni 2014 zugegangen sind, werden einschließlich des
Namens der Aktionärin oder des Aktionärs, der Begründung (nur
bei Gegenanträgen erforderlich) und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite
www.k-d.com/de/Investor-Relations/Hauptversammlung zugänglich
gemacht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner
Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2
AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der
Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss
der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines
Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn
sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
Jede Aktionärin und jeder Aktionär kann in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie über die
Lage des Unternehmens und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten
Angaben und Erläuterungen ist auch über unsere Internetseite
www.k-d.com/de/Investor-Relations/Hauptversammlung zugänglich, auf der
sich zudem die Informationen gemäß § 124 a Aktiengesetz und zahlreiche
weitere Informationen zur Hauptversammlung finden.
Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse auf dieser
Internetseite veröffentlicht.
Köln, im Mai 2014
KÖLN-DÜSSELDORFER
Deutsche Rheinschiffahrt AG
Der Vorstand
Klaus Hadeler Norbert Schmitz
02.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: KÖLN - DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft
Frankenwerft 35
50667 Köln
Deutschland
Telefon: +49 221 2088214
Fax: +49 221 2088213
E-Mail: info@k-d.com
Internet: http://www.k-d.com
WKN: 828600
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June 02, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)
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