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DGAP-HV: Cybits Holding AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Cybits Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.07.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Cybits Holding AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
12.06.2014 15:11 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Cybits Holding AG 
 
   Wiesbaden 
 
   - WKN 724000, ISIN DE0007240004 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Cybits Holding AG 
 
   am Mittwoch, dem 23. Juli 2014, um 09:30 Uhr, in den Räumlichkeiten 
   des Flemings Hotels Frankfurt an der Neuen Börse, Elbinger Str. 1-3, 
   60487 Frankfurt am Main. 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 23. Juli 
   2014, um 09:30 Uhr, in den Räumlichkeiten des Flemings Hotels 
   Frankfurt an der Neuen Börse, Elbinger Str. 1-3, 60487 Frankfurt am 
   Main, beginnenden ordentlichen Hauptversammlung der Cybits Holding AG 
   (Wiesbaden) ein. 
 
   Tagesordnung 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Cybits Holding AG 
   für das Geschäftsjahr 2013 nebst Lagebericht (einschließlich des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 
   Handelsgesetzbuch (HGB)) sowie des gebilligten Konzernabschlusses und 
   des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu 
   den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) und des Berichts des Aufsichtsrats 
 
   Da die Vorlage der vorgenannten Unterlagen nach der gesetzgeberischen 
   Intention nur der Information der Hauptversammlung dient, wird es zu 
   diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung geben. 
 
   2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das 
   Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
   3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2014 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   Die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
   Stuttgart, Zweigniederlassung Hannover, wird zum Abschlussprüfer des 
   Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 
   2014 gewählt. 
 
   Auslage von Unterlagen 
 
   Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in 
   den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus und werden auch in der 
   Hauptversammlung ausliegen: 
 
     *     Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen der 
           Verwaltung 
 
 
     *     der Jahresabschluss und der Konzernabschluss nebst 
           Lagebericht (einschließlich des erläuternden Berichts zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 HGB) und Konzernlagebericht 
           (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
           § 315 Abs. 4 HGB) der Cybits Holding AG zum 31. Dezember 2013 
           sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
   Die Unterlagen sind ab der Einberufung über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter www.cybitsholding.de und dort im Bereich 'Investor 
   Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung' 
   zugänglich, werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich und 
   unverzüglich in Abschrift überlassen und können unter folgender 
   Adresse angefordert werden: 
 
   Cybits Holding AG 
   Hagenauer Str. 44 
   65203 Wiesbaden 
   Fax: +49 (0)611 - 44889-188 
   E-Mail: info@cybitsholding.de 
 
   Mitteilungen nach § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 15.741.491,00, eingeteilt in 
   15.741.491 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie 
   gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar 
   eigene Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich demzufolge 
   im Zeitpunkt der Einberufung auf 15.741.491 Stimmrechte. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht 
   ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre 
   Berechtigung nachweisen. Für die Berechtigung, an der Hauptversammlung 
   teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben, reicht ein in Textform (§ 
   126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut aus. Der 
   Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
   der Versammlung (Nachweisstichtag) zu beziehen, dies ist somit der 2. 
   Juli 2014, 00:00 Uhr MESZ. Die Anmeldung und der Nachweis der 
   Berechtigung müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse 
   mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der 
   Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), 
   demnach bis spätestens zum 16. Juli 2014, 24:00 Uhr MESZ zugehen: 
 
   Cybits Holding AG 
   c/o GFEI IR Services GmbH 
   Am Hauptbahnhof 6 
   60329 Frankfurt 
   Fax: +49 (0)69 743 037 22 
   E-Mail: hv@gfei.de 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und 
   die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
   hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
   hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
   Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. 
   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit 
   der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die sich rechtzeitig angemeldet haben, können ihr 
   Stimmrecht in der Hauptversammlung durch ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung, die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl 
   ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen, 
   soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Textform (§ 126b BGB). 
   Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen 
   gleichgestellte Person bevollmächtigt werden, gelten die speziellen 
   Regelungen in § 135 AktG. Die in diesen Fällen zu bevollmächtigenden 
   Institutionen oder Personen verlangen möglicherweise eine besondere 
   Form der Vollmacht, weil sie die Vollmacht nachprüfbar festhalten 
   müssen. Wir bitten unsere Aktionäre, sich daher mit diesen rechtzeitig 
   über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen. Der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist an folgende Adresse zu 
   übermitteln: 
 
   Cybits Holding AG 
   c/o GFEI IR Services GmbH 
   Am Hauptbahnhof 6 
   60329 Frankfurt 
   Fax: +49 (0)69 743 037 22 
   E-Mail: hv@gfei.de 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch 
   elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
   E-Mail: info@cybitsholding.de. Für die Bevollmächtigung der von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gelten die nachstehenden 
   Besonderheiten. Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft 
   benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. 
   Die Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft können per Post, per Telefax oder per E-Mail an die 
   folgende Adresse übermittelt werden: 
 
   Cybits Holding AG 
   c/o GFEI IR Services GmbH 
   Am Hauptbahnhof 6 
   60329 Frankfurt 
   Fax: +49 (0)69 743 037 22 
   E-Mail: hv@gfei.de 
 
   Den benannten Stimmrechtsvertretern müssen Weisungen für die Ausübung 
   des Stimmrechts erteilt werden. Sie sind verpflichtet, weisungsgemäß 
   abzustimmen. Vor der Hauptversammlung erteilte Vollmachten und 
   Weisungen sollten spätestens am 22. Juli 2014, 24:00 Uhr MESZ, bei der 
   Gesellschaft vorliegen. Zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter ist ebenfalls eine ordnungsgemäße 
   Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich. Vollmachtsformulare 
   werden den angemeldeten Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte 
   zugesandt. 
 
   Ergänzungsanträge gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des 
   Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung muss der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 12, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)

Gesellschaft spätestens bis zum 22. Juni 2014, 24:00 Uhr MESZ, in 
   schriftlicher Form zugegangen sein. Ergänzungsverlangen richten Sie 
   bitte schriftlich an nachfolgende Adresse: 
 
   Cybits Holding AG 
   Hagenauer Str. 44 
   65203 Wiesbaden 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind 
   und die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten werden. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge 
 
   Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge mit 
   Begründung zu Vorschlägen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu 
   bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von 
   Abschlussprüfern und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zu stellen. 
   Gegenanträge von Aktionären zu Vorschlägen des Vorstands und/oder des 
   Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Vorschläge 
   für die Wahl des Abschlussprüfers und die Wahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds können gerichtet werden an: 
 
   Cybits Holding AG 
   Hagenauer Str. 44 
   65203 Wiesbaden 
   Fax: +49 (0)611 - 44889-188 
   E-Mail: info@cybitsholding.de 
 
   Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht nach 
   §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht. Gegenanträge und Wahlvorschläge, 
   die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung 
   zugegangen sind, werden unverzüglich zugänglich gemacht. Bei der 
   Berechnung dieser Zugangsfrist sind der Tag des Zugangs und der Tag 
   der Hauptversammlung nicht mitzurechnen. Wir werden daher bis 
   spätestens zum 8. Juli 2014, 24:00 Uhr MESZ, eingehende, zugänglich zu 
   machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des 
   Namens des Aktionärs, eine Begründung (nur bei Gegenanträgen 
   erforderlich) und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung unter der 
   Internetadresse www.cybitsholding.de und dort im Bereich 'Investor 
   Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung' 
   veröffentlichen. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann 
   gestellt bzw. unterbreitet, wenn sie während der Hauptversammlung 
   mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden 
   Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den 
   verschiedenen Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschlägen auch ohne 
   vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu 
   stellen, bleibt unberührt. 
 
   Auskunftsrechte des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Gemäß § 131 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
   erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
   der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage 
   des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
   Der Vorstand darf die Auskunft nur aus den in § 131 Abs. 3 AktG 
   aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere soweit die Auskunft auf 
   der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor 
   Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist. 
 
   Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
   Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter www.cybitsholding.de und dort im 
   Bereich 'Investor Relations' unter dem weiterführenden Link 
   'Hauptversammlung'. 
 
   Informationen nach § 124a AktG 
 
   Die Internetseite der Cybits Holding AG, über die die Informationen 
   nach § 124a AktG zugänglich sind, lautet wie folgt: 
   www.cybitsholding.de. Die Informationen finden sich dort im Bereich 
   'Investor Relations' unter dem weiterführenden Link 
   'Hauptversammlung'. 
 
   Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG 
 
   Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftrage 
   GFEI IR Services GmbH, Am Hauptbahnhof 6, 60329 Frankfurt, Fax: +49 
   (0)69 / 743 037 22. 
 
   Wiesbaden, im Juni 2014 
 
   Cybits Holding AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
12.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Cybits Holding AG 
              Hagenauer Straße 44 
              65203 Wiesbaden 
              Deutschland 
Telefon:      +49 611 44889-0 
Fax:          +49 611 44889-188 
E-Mail:       ibojka.durular@cybits.de 
Internet:     http://www.cybitsholding.de 
ISIN:         DE0007240004 
WKN:          724000 
Börsen:       Frankfurt,  Berlin-Bremen,  Düsseldorf,  Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 12, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)

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