DJ DGAP-HV: Cybits Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.07.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Cybits Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
12.06.2014 15:11
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Cybits Holding AG
Wiesbaden
- WKN 724000, ISIN DE0007240004 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Cybits Holding AG
am Mittwoch, dem 23. Juli 2014, um 09:30 Uhr, in den Räumlichkeiten
des Flemings Hotels Frankfurt an der Neuen Börse, Elbinger Str. 1-3,
60487 Frankfurt am Main.
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 23. Juli
2014, um 09:30 Uhr, in den Räumlichkeiten des Flemings Hotels
Frankfurt an der Neuen Börse, Elbinger Str. 1-3, 60487 Frankfurt am
Main, beginnenden ordentlichen Hauptversammlung der Cybits Holding AG
(Wiesbaden) ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Cybits Holding AG
für das Geschäftsjahr 2013 nebst Lagebericht (einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5
Handelsgesetzbuch (HGB)) sowie des gebilligten Konzernabschlusses und
des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu
den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) und des Berichts des Aufsichtsrats
Da die Vorlage der vorgenannten Unterlagen nach der gesetzgeberischen
Intention nur der Information der Hauptversammlung dient, wird es zu
diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung geben.
2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das
Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
Die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Stuttgart, Zweigniederlassung Hannover, wird zum Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr
2014 gewählt.
Auslage von Unterlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in
den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus und werden auch in der
Hauptversammlung ausliegen:
* Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen der
Verwaltung
* der Jahresabschluss und der Konzernabschluss nebst
Lagebericht (einschließlich des erläuternden Berichts zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 HGB) und Konzernlagebericht
(einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach
§ 315 Abs. 4 HGB) der Cybits Holding AG zum 31. Dezember 2013
sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Die Unterlagen sind ab der Einberufung über die Internetseite der
Gesellschaft unter www.cybitsholding.de und dort im Bereich 'Investor
Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung'
zugänglich, werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich und
unverzüglich in Abschrift überlassen und können unter folgender
Adresse angefordert werden:
Cybits Holding AG
Hagenauer Str. 44
65203 Wiesbaden
Fax: +49 (0)611 - 44889-188
E-Mail: info@cybitsholding.de
Mitteilungen nach § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 15.741.491,00, eingeteilt in
15.741.491 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar
eigene Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich demzufolge
im Zeitpunkt der Einberufung auf 15.741.491 Stimmrechte.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht
ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre
Berechtigung nachweisen. Für die Berechtigung, an der Hauptversammlung
teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben, reicht ein in Textform (§
126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut aus. Der
Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor
der Versammlung (Nachweisstichtag) zu beziehen, dies ist somit der 2.
Juli 2014, 00:00 Uhr MESZ. Die Anmeldung und der Nachweis der
Berechtigung müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind),
demnach bis spätestens zum 16. Juli 2014, 24:00 Uhr MESZ zugehen:
Cybits Holding AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt
Fax: +49 (0)69 743 037 22
E-Mail: hv@gfei.de
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit
der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl.
Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die sich rechtzeitig angemeldet haben, können ihr
Stimmrecht in der Hauptversammlung durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung, die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl
ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen,
soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Textform (§ 126b BGB).
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen
gleichgestellte Person bevollmächtigt werden, gelten die speziellen
Regelungen in § 135 AktG. Die in diesen Fällen zu bevollmächtigenden
Institutionen oder Personen verlangen möglicherweise eine besondere
Form der Vollmacht, weil sie die Vollmacht nachprüfbar festhalten
müssen. Wir bitten unsere Aktionäre, sich daher mit diesen rechtzeitig
über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen. Der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist an folgende Adresse zu
übermitteln:
Cybits Holding AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt
Fax: +49 (0)69 743 037 22
E-Mail: hv@gfei.de
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch
elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
E-Mail: info@cybitsholding.de. Für die Bevollmächtigung der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gelten die nachstehenden
Besonderheiten. Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft
benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
Die Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft können per Post, per Telefax oder per E-Mail an die
folgende Adresse übermittelt werden:
Cybits Holding AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt
Fax: +49 (0)69 743 037 22
E-Mail: hv@gfei.de
Den benannten Stimmrechtsvertretern müssen Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Sie sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Vor der Hauptversammlung erteilte Vollmachten und
Weisungen sollten spätestens am 22. Juli 2014, 24:00 Uhr MESZ, bei der
Gesellschaft vorliegen. Zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter ist ebenfalls eine ordnungsgemäße
Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich. Vollmachtsformulare
werden den angemeldeten Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte
zugesandt.
Ergänzungsanträge gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des
Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung muss der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 12, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)
Gesellschaft spätestens bis zum 22. Juni 2014, 24:00 Uhr MESZ, in
schriftlicher Form zugegangen sein. Ergänzungsverlangen richten Sie
bitte schriftlich an nachfolgende Adresse:
Cybits Holding AG
Hagenauer Str. 44
65203 Wiesbaden
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind
und die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge mit
Begründung zu Vorschlägen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu
bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von
Abschlussprüfern und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zu stellen.
Gegenanträge von Aktionären zu Vorschlägen des Vorstands und/oder des
Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Vorschläge
für die Wahl des Abschlussprüfers und die Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds können gerichtet werden an:
Cybits Holding AG
Hagenauer Str. 44
65203 Wiesbaden
Fax: +49 (0)611 - 44889-188
E-Mail: info@cybitsholding.de
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht nach
§§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht. Gegenanträge und Wahlvorschläge,
die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung
zugegangen sind, werden unverzüglich zugänglich gemacht. Bei der
Berechnung dieser Zugangsfrist sind der Tag des Zugangs und der Tag
der Hauptversammlung nicht mitzurechnen. Wir werden daher bis
spätestens zum 8. Juli 2014, 24:00 Uhr MESZ, eingehende, zugänglich zu
machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des
Namens des Aktionärs, eine Begründung (nur bei Gegenanträgen
erforderlich) und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung unter der
Internetadresse www.cybitsholding.de und dort im Bereich 'Investor
Relations' unter dem weiterführenden Link 'Hauptversammlung'
veröffentlichen. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann
gestellt bzw. unterbreitet, wenn sie während der Hauptversammlung
mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden
Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den
verschiedenen Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschlägen auch ohne
vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu
stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrechte des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 131 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Der Vorstand darf die Auskunft nur aus den in § 131 Abs. 3 AktG
aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere soweit die Auskunft auf
der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor
Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.cybitsholding.de und dort im
Bereich 'Investor Relations' unter dem weiterführenden Link
'Hauptversammlung'.
Informationen nach § 124a AktG
Die Internetseite der Cybits Holding AG, über die die Informationen
nach § 124a AktG zugänglich sind, lautet wie folgt:
www.cybitsholding.de. Die Informationen finden sich dort im Bereich
'Investor Relations' unter dem weiterführenden Link
'Hauptversammlung'.
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftrage
GFEI IR Services GmbH, Am Hauptbahnhof 6, 60329 Frankfurt, Fax: +49
(0)69 / 743 037 22.
Wiesbaden, im Juni 2014
Cybits Holding AG
Der Vorstand
12.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Cybits Holding AG
Hagenauer Straße 44
65203 Wiesbaden
Deutschland
Telefon: +49 611 44889-0
Fax: +49 611 44889-188
E-Mail: ibojka.durular@cybits.de
Internet: http://www.cybitsholding.de
ISIN: DE0007240004
WKN: 724000
Börsen: Frankfurt, Berlin-Bremen, Düsseldorf, Stuttgart
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June 12, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)
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