EASY SOFTWARE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 02.07.2014 15:11 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- EASY SOFTWARE AG Mülheim an der Ruhr ISIN DE0005634000 Einladung zur Hauptversammlung am 8. August 2014 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 8. August 2014, um 10:00 Uhr in den Räumen des Maritim Hotel Düsseldorf, Maritim-Platz 1, 40474 Düsseldorf stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht sowie des gebilligten Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht der EASY SOFTWARE AG für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 29. April 2014 gebilligt und den Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher nach den gesetzlichen Bestimmungen. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, a) dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Aufsichtsratsmitglied Oliver Krautscheid für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen, b) dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Aufsichtsratsmitglied Stefan ten Doornkaat für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen, c) dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr.-Ing. habil. Helmut Balzert für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen, d) die Beschlussfassung über die Entlastung des im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Aufsichtsratsmitglieds Manfred Wagner für das Geschäftsjahr 2013 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. 4. Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, als Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie als Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2014 zu wählen. 5. Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, § 14 Abs. 1 Satz 2 der Satzung ersatzlos zu streichen. § 14 Abs. 1 der Satzung lautet dann künftig: 'Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.' 6. Beschlussfassung über die Änderung von § 21 der Satzung (Aufsichtsratsvergütung) Die Anforderungen an die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats sind deutlich gestiegen. Die Vergütung des Aufsichtsrats soll daher an den gestiegenen Aufwand angepasst werden. Der nachfolgende Vorschlag der Verwaltung liegt noch unterhalb der durchschnittlichen Aufsichtsratsvergütung, die in börsennotierten Aktiengesellschaften gezahlt werden. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, a) § 21 Absätze 1 und 2 der Satzung wie folgt zu ändern: '1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Vergütung in Höhe von EUR 15.000,00 jährlich. 2) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat Anspruch auf das 2,5-fache, sein Stellvertreter hat Anspruch auf das 1,75-fache der einem Aufsichtsratsmitglied gemäß Absatz 1 zustehenden Vergütung.' b) in § 21 der Satzung einen neuen Absatz 3 wie folgt zu ergänzen: '3) Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für die Teilnahme an den Sitzungen ein Sitzungsgeld von EUR 1.500,00 je Sitzung.' Die Nummerierung der nachfolgenden Absätze wird entsprechend angepasst. 7. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2014, den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und über die entsprechende Änderung der Satzung Es soll ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden, damit die Gesellschaft auch in den kommenden Jahren hierdurch bei Bedarf ihre Eigenmittel verstärken kann. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 7. August 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 1.350.750,00 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. b) Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. c) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen. d) Es wird ein neuer § 7 b in die Satzung aufgenommen: '(1) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 7. August 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 1.350.750,00 (in Worten: eine Million dreihundertfünfzigtausendsiebenhundertfünfzig Euro) durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. (2) Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. (3) Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen.' Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 Über den Bezugsrechtsausschluss bezüglich des Genehmigten Kapitals 2014 - Punkt 7 der Tagesordnung erstattet der Vorstand gemäß § 203 Abs. 2 und § 186 Abs. 4 AktG folgenden Bericht: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals vor. Die Ermächtigung soll für die gesetzliche Höchstdauer von fünf Jahren (konkret bis zum 7. August 2019) erteilt werden. Unter Punkt 7 der Tagesordnung wird daher der Hauptversammlung die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals in Höhe von insgesamt bis zu EUR 1.350.750,00 (dies entspricht 25 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft) durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage vorgeschlagen. Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2014 durch Barkapitalerhöhung wird den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht eingeräumt. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats dieses Bezugsrecht für Spitzenbeträge auszuschließen. Diese Ermächtigung soll die Abwicklung einer Emission mit einem grundsätzlichen Bezugsrecht der Aktionäre erleichtern.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 02, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)