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DGAP-HV: EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.08.2014 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

EASY SOFTWARE AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
02.07.2014 15:11 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   EASY SOFTWARE AG 
 
   Mülheim an der Ruhr 
 
   ISIN DE0005634000 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
   am 8. August 2014 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
   Freitag, den 8. August 2014, um 10:00 Uhr 
   in den Räumen des Maritim Hotel Düsseldorf, 
   Maritim-Platz 1, 40474 Düsseldorf 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit 
           dem Lagebericht sowie des gebilligten Konzernabschlusses mit 
           dem Konzernlagebericht der EASY SOFTWARE AG für das 
           Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 29. April 2014 
           gebilligt und den Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 
           AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung entfällt daher nach den gesetzlichen 
           Bestimmungen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
           den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
       a)    dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden 
             Aufsichtsratsmitglied Oliver Krautscheid für das 
             Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen, 
 
 
       b)    dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden 
             Aufsichtsratsmitglied Stefan ten Doornkaat für das 
             Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen, 
 
 
       c)    dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden 
             Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr.-Ing. habil. Helmut Balzert 
             für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen, 
 
 
       d)    die Beschlussfassung über die Entlastung des im 
             Geschäftsjahr 2013 amtierenden Aufsichtsratsmitglieds 
             Manfred Wagner für das Geschäftsjahr 2013 bis zur nächsten 
             ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen. 
 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers, des 
           Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die etwaige 
           prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Steuerberatungsgesellschaft, Köln, als Jahres- und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie als 
           Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des 
           Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2014 zu wählen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der 
           Satzung (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
 
 
           § 14 Abs. 1 Satz 2 der Satzung ersatzlos zu streichen. 
 
 
           § 14 Abs. 1 der Satzung lautet dann künftig: 
 
 
           'Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.' 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Änderung von § 21 der 
           Satzung (Aufsichtsratsvergütung) 
 
 
           Die Anforderungen an die Überwachungstätigkeit des 
           Aufsichtsrats sind deutlich gestiegen. Die Vergütung des 
           Aufsichtsrats soll daher an den gestiegenen Aufwand angepasst 
           werden. Der nachfolgende Vorschlag der Verwaltung liegt noch 
           unterhalb der durchschnittlichen Aufsichtsratsvergütung, die 
           in börsennotierten Aktiengesellschaften gezahlt werden. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
 
 
       a)    § 21 Absätze 1 und 2 der Satzung wie folgt zu 
             ändern: 
 
 
         '1)   Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer 
               dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Vergütung in Höhe von 
               EUR 15.000,00 jährlich. 
 
 
         2)    Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat Anspruch 
               auf das 2,5-fache, sein Stellvertreter hat Anspruch auf 
               das 1,75-fache der einem Aufsichtsratsmitglied gemäß 
               Absatz 1 zustehenden Vergütung.' 
 
 
 
       b)    in § 21 der Satzung einen neuen Absatz 3 wie 
             folgt zu ergänzen: 
 
 
         '3)   Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des 
               Aufsichtsrats für die Teilnahme an den Sitzungen ein 
               Sitzungsgeld von EUR 1.500,00 je Sitzung.' 
 
 
 
             Die Nummerierung der nachfolgenden Absätze wird entsprechend 
             angepasst. 
 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Schaffung eines 
           Genehmigten Kapitals 2014, den Ausschluss des Bezugsrechts der 
           Aktionäre und über die entsprechende Änderung der Satzung 
 
 
           Es soll ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden, damit 
           die Gesellschaft auch in den kommenden Jahren hierdurch bei 
           Bedarf ihre Eigenmittel verstärken kann. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       a)    Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in 
             der Zeit bis zum 7. August 2019 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach in Teilbeträgen um 
             insgesamt bis zu EUR 1.350.750,00 durch Ausgabe neuer Aktien 
             gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für 
             Spitzenbeträge auszuschließen. 
 
 
       b)    Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, den 
             weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der 
             Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. 
 
 
       c)    Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der 
             Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der 
             Erhöhung des Grundkapitals entsprechend dem Umfang der 
             Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen. 
 
 
       d)    Es wird ein neuer § 7 b in die Satzung 
             aufgenommen: 
 
 
         '(1)  Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital 
               in der Zeit bis zum 7. August 2019 mit Zustimmung des 
               Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach in Teilbeträgen um 
               insgesamt bis zu EUR 1.350.750,00 (in Worten: eine Million 
               dreihundertfünfzigtausendsiebenhundertfünfzig Euro) durch 
               Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen 
               (Genehmigtes Kapital 2014). 
 
 
               Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
               Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre 
               für Spitzenbeträge auszuschließen. 
 
 
         (2)   Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, den 
               weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der 
               Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
               festzulegen. 
 
 
         (3)   Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung 
               der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung 
               aus dem genehmigten Kapital anzupassen.' 
 
 
 
 
   Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 
 
   Über den Bezugsrechtsausschluss bezüglich des Genehmigten Kapitals 
   2014 - Punkt 7 der Tagesordnung erstattet der Vorstand gemäß § 203 
   Abs. 2 und § 186 Abs. 4 AktG folgenden Bericht: 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung unter 
   Tagesordnungspunkt 7 die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 
   vor. Die Ermächtigung soll für die gesetzliche Höchstdauer von fünf 
   Jahren (konkret bis zum 7. August 2019) erteilt werden. Unter Punkt 7 
   der Tagesordnung wird daher der Hauptversammlung die Schaffung eines 
   neuen genehmigten Kapitals in Höhe von insgesamt bis zu EUR 
   1.350.750,00 (dies entspricht 25 % des derzeitigen Grundkapitals der 
   Gesellschaft) durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage 
   vorgeschlagen. 
 
   Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2014 durch 
   Barkapitalerhöhung wird den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche 
   Bezugsrecht eingeräumt. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats dieses Bezugsrecht für Spitzenbeträge 
   auszuschließen. Diese Ermächtigung soll die Abwicklung einer Emission 
   mit einem grundsätzlichen Bezugsrecht der Aktionäre erleichtern. 

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July 02, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)

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