EASY SOFTWARE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
02.07.2014 15:11
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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EASY SOFTWARE AG
Mülheim an der Ruhr
ISIN DE0005634000
Einladung zur Hauptversammlung
am 8. August 2014
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Freitag, den 8. August 2014, um 10:00 Uhr
in den Räumen des Maritim Hotel Düsseldorf,
Maritim-Platz 1, 40474 Düsseldorf
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit
dem Lagebericht sowie des gebilligten Konzernabschlusses mit
dem Konzernlagebericht der EASY SOFTWARE AG für das
Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 29. April 2014
gebilligt und den Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1
AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung entfällt daher nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden
Aufsichtsratsmitglied Oliver Krautscheid für das
Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen,
b) dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden
Aufsichtsratsmitglied Stefan ten Doornkaat für das
Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen,
c) dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden
Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr.-Ing. habil. Helmut Balzert
für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen,
d) die Beschlussfassung über die Entlastung des im
Geschäftsjahr 2013 amtierenden Aufsichtsratsmitglieds
Manfred Wagner für das Geschäftsjahr 2013 bis zur nächsten
ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.
4. Wahl des Abschlussprüfers, des
Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die etwaige
prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das
Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Köln, als Jahres- und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie als
Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2014 zu wählen.
5. Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der
Satzung (Zusammensetzung des Aufsichtsrats)
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
§ 14 Abs. 1 Satz 2 der Satzung ersatzlos zu streichen.
§ 14 Abs. 1 der Satzung lautet dann künftig:
'Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.'
6. Beschlussfassung über die Änderung von § 21 der
Satzung (Aufsichtsratsvergütung)
Die Anforderungen an die Überwachungstätigkeit des
Aufsichtsrats sind deutlich gestiegen. Die Vergütung des
Aufsichtsrats soll daher an den gestiegenen Aufwand angepasst
werden. Der nachfolgende Vorschlag der Verwaltung liegt noch
unterhalb der durchschnittlichen Aufsichtsratsvergütung, die
in börsennotierten Aktiengesellschaften gezahlt werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
a) § 21 Absätze 1 und 2 der Satzung wie folgt zu
ändern:
'1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer
dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Vergütung in Höhe von
EUR 15.000,00 jährlich.
2) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat Anspruch
auf das 2,5-fache, sein Stellvertreter hat Anspruch auf
das 1,75-fache der einem Aufsichtsratsmitglied gemäß
Absatz 1 zustehenden Vergütung.'
b) in § 21 der Satzung einen neuen Absatz 3 wie
folgt zu ergänzen:
'3) Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des
Aufsichtsrats für die Teilnahme an den Sitzungen ein
Sitzungsgeld von EUR 1.500,00 je Sitzung.'
Die Nummerierung der nachfolgenden Absätze wird entsprechend
angepasst.
7. Beschlussfassung über die Schaffung eines
Genehmigten Kapitals 2014, den Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre und über die entsprechende Änderung der Satzung
Es soll ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden, damit
die Gesellschaft auch in den kommenden Jahren hierdurch bei
Bedarf ihre Eigenmittel verstärken kann.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
a) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in
der Zeit bis zum 7. August 2019 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach in Teilbeträgen um
insgesamt bis zu EUR 1.350.750,00 durch Ausgabe neuer Aktien
gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014).
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für
Spitzenbeträge auszuschließen.
b) Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, den
weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der
Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.
c) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der
Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der
Erhöhung des Grundkapitals entsprechend dem Umfang der
Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen.
d) Es wird ein neuer § 7 b in die Satzung
aufgenommen:
'(1) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital
in der Zeit bis zum 7. August 2019 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach in Teilbeträgen um
insgesamt bis zu EUR 1.350.750,00 (in Worten: eine Million
dreihundertfünfzigtausendsiebenhundertfünfzig Euro) durch
Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2014).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre
für Spitzenbeträge auszuschließen.
(2) Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, den
weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der
Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats
festzulegen.
(3) Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung
der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung
aus dem genehmigten Kapital anzupassen.'
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7
Über den Bezugsrechtsausschluss bezüglich des Genehmigten Kapitals
2014 - Punkt 7 der Tagesordnung erstattet der Vorstand gemäß § 203
Abs. 2 und § 186 Abs. 4 AktG folgenden Bericht:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung unter
Tagesordnungspunkt 7 die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
vor. Die Ermächtigung soll für die gesetzliche Höchstdauer von fünf
Jahren (konkret bis zum 7. August 2019) erteilt werden. Unter Punkt 7
der Tagesordnung wird daher der Hauptversammlung die Schaffung eines
neuen genehmigten Kapitals in Höhe von insgesamt bis zu EUR
1.350.750,00 (dies entspricht 25 % des derzeitigen Grundkapitals der
Gesellschaft) durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage
vorgeschlagen.
Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2014 durch
Barkapitalerhöhung wird den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche
Bezugsrecht eingeräumt. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats dieses Bezugsrecht für Spitzenbeträge
auszuschließen. Diese Ermächtigung soll die Abwicklung einer Emission
mit einem grundsätzlichen Bezugsrecht der Aktionäre erleichtern.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 02, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)
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