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DGAP-HV: EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.08.2014 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

EASY SOFTWARE AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
02.07.2014 15:11 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   EASY SOFTWARE AG 
 
   Mülheim an der Ruhr 
 
   ISIN DE0005634000 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
   am 8. August 2014 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
   Freitag, den 8. August 2014, um 10:00 Uhr 
   in den Räumen des Maritim Hotel Düsseldorf, 
   Maritim-Platz 1, 40474 Düsseldorf 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit 
           dem Lagebericht sowie des gebilligten Konzernabschlusses mit 
           dem Konzernlagebericht der EASY SOFTWARE AG für das 
           Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 29. April 2014 
           gebilligt und den Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1 
           AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung entfällt daher nach den gesetzlichen 
           Bestimmungen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
           den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
       a)    dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden 
             Aufsichtsratsmitglied Oliver Krautscheid für das 
             Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen, 
 
 
       b)    dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden 
             Aufsichtsratsmitglied Stefan ten Doornkaat für das 
             Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen, 
 
 
       c)    dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden 
             Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr.-Ing. habil. Helmut Balzert 
             für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen, 
 
 
       d)    die Beschlussfassung über die Entlastung des im 
             Geschäftsjahr 2013 amtierenden Aufsichtsratsmitglieds 
             Manfred Wagner für das Geschäftsjahr 2013 bis zur nächsten 
             ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen. 
 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers, des 
           Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die etwaige 
           prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Steuerberatungsgesellschaft, Köln, als Jahres- und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie als 
           Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des 
           Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2014 zu wählen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der 
           Satzung (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
 
 
           § 14 Abs. 1 Satz 2 der Satzung ersatzlos zu streichen. 
 
 
           § 14 Abs. 1 der Satzung lautet dann künftig: 
 
 
           'Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.' 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Änderung von § 21 der 
           Satzung (Aufsichtsratsvergütung) 
 
 
           Die Anforderungen an die Überwachungstätigkeit des 
           Aufsichtsrats sind deutlich gestiegen. Die Vergütung des 
           Aufsichtsrats soll daher an den gestiegenen Aufwand angepasst 
           werden. Der nachfolgende Vorschlag der Verwaltung liegt noch 
           unterhalb der durchschnittlichen Aufsichtsratsvergütung, die 
           in börsennotierten Aktiengesellschaften gezahlt werden. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
 
 
       a)    § 21 Absätze 1 und 2 der Satzung wie folgt zu 
             ändern: 
 
 
         '1)   Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer 
               dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Vergütung in Höhe von 
               EUR 15.000,00 jährlich. 
 
 
         2)    Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat Anspruch 
               auf das 2,5-fache, sein Stellvertreter hat Anspruch auf 
               das 1,75-fache der einem Aufsichtsratsmitglied gemäß 
               Absatz 1 zustehenden Vergütung.' 
 
 
 
       b)    in § 21 der Satzung einen neuen Absatz 3 wie 
             folgt zu ergänzen: 
 
 
         '3)   Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des 
               Aufsichtsrats für die Teilnahme an den Sitzungen ein 
               Sitzungsgeld von EUR 1.500,00 je Sitzung.' 
 
 
 
             Die Nummerierung der nachfolgenden Absätze wird entsprechend 
             angepasst. 
 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Schaffung eines 
           Genehmigten Kapitals 2014, den Ausschluss des Bezugsrechts der 
           Aktionäre und über die entsprechende Änderung der Satzung 
 
 
           Es soll ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden, damit 
           die Gesellschaft auch in den kommenden Jahren hierdurch bei 
           Bedarf ihre Eigenmittel verstärken kann. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       a)    Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in 
             der Zeit bis zum 7. August 2019 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach in Teilbeträgen um 
             insgesamt bis zu EUR 1.350.750,00 durch Ausgabe neuer Aktien 
             gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für 
             Spitzenbeträge auszuschließen. 
 
 
       b)    Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, den 
             weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der 
             Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. 
 
 
       c)    Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der 
             Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der 
             Erhöhung des Grundkapitals entsprechend dem Umfang der 
             Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen. 
 
 
       d)    Es wird ein neuer § 7 b in die Satzung 
             aufgenommen: 
 
 
         '(1)  Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital 
               in der Zeit bis zum 7. August 2019 mit Zustimmung des 
               Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach in Teilbeträgen um 
               insgesamt bis zu EUR 1.350.750,00 (in Worten: eine Million 
               dreihundertfünfzigtausendsiebenhundertfünfzig Euro) durch 
               Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen 
               (Genehmigtes Kapital 2014). 
 
 
               Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
               Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre 
               für Spitzenbeträge auszuschließen. 
 
 
         (2)   Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, den 
               weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der 
               Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
               festzulegen. 
 
 
         (3)   Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung 
               der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung 
               aus dem genehmigten Kapital anzupassen.' 
 
 
 
 
   Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 
 
   Über den Bezugsrechtsausschluss bezüglich des Genehmigten Kapitals 
   2014 - Punkt 7 der Tagesordnung erstattet der Vorstand gemäß § 203 
   Abs. 2 und § 186 Abs. 4 AktG folgenden Bericht: 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung unter 
   Tagesordnungspunkt 7 die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 
   vor. Die Ermächtigung soll für die gesetzliche Höchstdauer von fünf 
   Jahren (konkret bis zum 7. August 2019) erteilt werden. Unter Punkt 7 
   der Tagesordnung wird daher der Hauptversammlung die Schaffung eines 
   neuen genehmigten Kapitals in Höhe von insgesamt bis zu EUR 
   1.350.750,00 (dies entspricht 25 % des derzeitigen Grundkapitals der 
   Gesellschaft) durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage 
   vorgeschlagen. 
 
   Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2014 durch 
   Barkapitalerhöhung wird den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche 
   Bezugsrecht eingeräumt. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats dieses Bezugsrecht für Spitzenbeträge 
   auszuschließen. Diese Ermächtigung soll die Abwicklung einer Emission 
   mit einem grundsätzlichen Bezugsrecht der Aktionäre erleichtern. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 02, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)

DJ DGAP-HV: EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der -2-

Spitzenbeträge ergeben sich in der Regel aus dem jeweiligen 
   Emissionsvolumen im Verhältnis zu dem festzulegenden Bezugsverhältnis. 
   Um ein technisch durchführbares Bezugsrechtsverhältnis darstellen zu 
   können, ist der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge 
   erforderlich. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre 
   ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse 
   oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. 
   Der Wert solcher Spitzenbeträge für den einzelnen Aktionär ist im 
   Verhältnis zum Aufwand einer Emissionsdurchführung ohne Ausschluss der 
   Spitzenbeträge gering. Der Ausschluss des Bezugsrechts dient also der 
   Erleichterung der Emissionsdurchführung und ist unter 
   Praktikabilitätsgesichtspunkten sinnvoll. 
 
   Aufgrund der vorstehenden Ausführungen halten Vorstand und 
   Aufsichtsrat die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss in den 
   umschriebenen Grenzen für sachlich gerechtfertigt, erforderlich, 
   gegenüber den Aktionären angemessen und im Interesse der Gesellschaft 
   geboten. 
 
   Der Aufsichtsrat wird seine erforderliche Zustimmung zur Ausnutzung 
   des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts nur dann 
   erteilen, wenn die beschriebenen sowie sämtliche gesetzlichen 
   Voraussetzungen erfüllt sind. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung 
   der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger eingeteilt in 
   5.403.000 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die 
   Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
   Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft 
   mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, somit bis zum 1. 
   August 2014, 24:00 Uhr, zugehen. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung 
   zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   nachzuweisen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes ist ein in Textform 
   erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut notwendig, welcher sich auf den Beginn des 21. 
   Tages vor der Hauptversammlung, somit den Beginn des 18. Juli 2014, 
   00:00 Uhr, (Nachweisstichtag) bezieht. Der Nachweis muss der 
   Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, somit bis 
   zum Ablauf des 1. August 2014, 24:00 Uhr, zugehen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher 
   oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft unter 
   nachfolgender Anschrift zugehen: 
 
           EASY SOFTWARE AG 
           c/o DZ BANK AG 
           vertreten durch dwpbank AG 
           Landsberger Straße 187 
           80687 München 
           Telefax: +49 (0) 69 5099 1110 
 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit 
   der Aktien. Er ist aber das entscheidende Datum für den Umfang und die 
   Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
   Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
   hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
   hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
   Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. 
 
   Veröffentlichungen auf der Internetseite 
 
   Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden 
   Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen nach 
   § 124 a AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.easy.de/investor-relations/hauptversammlung/ zur Verfügung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch 
   durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder den von 
   der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch 
   in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung und der 
   fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für 
   die Bevollmächtigung von und Stimmrechtsausübung durch 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 
   Personen oder Institutionen gelten die besonderen Regelungen in § 135 
   AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form von 
   Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
   gleichgestellte Personen oder Institutionen ggf. mit diesen 
   abzustimmen. 
 
   Die Aktionäre können zur Vollmachtserteilung die Formulare verwenden, 
   die sie zusammen mit der Eintrittskarte erhalten. Der Nachweis der 
   Bevollmächtigung kann an folgende Adresse übersandt werden: 
 
           EASY SOFTWARE AG 
           c/o Computershare Operations Center 
           80249 München 
           Telefax: +49 (0) 89 30903 74675 
           E-Mail: InvestorRelations@easy.de 
 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft 
 
   Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die 
   Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die 
   Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. 
 
   Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   müssen der Gesellschaft bis zum 6. August 2014, 24:00 Uhr, unter oben 
   genannter Adresse zugehen. 
 
   Im Übrigen gelten die Ausführungen zu dem Verfahren für die 
   Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten entsprechend. 
 
   Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 1 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals (entsprechend 270.150 Stückaktien) erreichen, können 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
   gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss schriftlich an den 
   Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor 
   der Versammlung, mithin bis zum 8. Juli 2014, 24:00 Uhr, zugehen. Wir 
   bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu richten: 
 
           EASY SOFTWARE AG 
           Büro der Leitung 
           Am Hauptbahnhof 4 
           45468 Mülheim an der Ruhr 
 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, sofern sie 
   nicht schon mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
   solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden zudem den Aktionären 
   mitgeteilt und auf der Internetseite 
   www.easy.de/investor-relations/hauptversammlung/ veröffentlicht. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG 
 
   Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag 
   von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
   Tagesordnungspunkt und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern übersenden. 
   Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge 
   bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige 
   Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an 
   die nachfolgende Anschrift der Gesellschaft zu richten: 
 
           EASY SOFTWARE AG 
           Büro der Leitung 
           Am Hauptbahnhof 4 
           45468 Mülheim an der Ruhr 
           Telefax: +49 (0) 208 45016 108 
           E-Mail: InvestorRelations@easy.de 
 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht 
   zugänglich gemacht werden. Über die in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
   Gründe hinaus braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich 
   gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort 
   des vorgeschlagenen Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht 
   werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des 
   vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 02, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)

Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. 
 
   Die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens am 24. 
   Juli 2014, 24:00 Uhr, unter vorstehender Anschrift mit Nachweis der 
   Aktionärseigenschaft eingegangenen und zugänglich zu machenden 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie eventuelle 
   Stellungnahmen der Verwaltung werden auf der Internetseite über den 
   Link www.easy.de/investor-relations/hauptversammlung/ unverzüglich 
   zugänglich gemacht. 
 
   Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
   zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
   verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
   Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der 
   Vorstand die Auskunft verweigern. 
 
   Nach § 13 Abs. 2 Satz 2 der Satzung kann der Versammlungsleiter das 
   Rede- und Fragerecht oder der zusammengenommenen Rede- und Fragezeit 
   für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Gegenstände der 
   Tagesordnung und für einzelne Redner zu Beginn oder während des 
   Verlaufs der Hauptversammlung festlegen sowie, soweit dies für eine 
   ordnungsgemäße Durchführung der Hauptversammlung erforderlich ist, den 
   Schluss der Debatte anordnen. 
 
   Mülheim an der Ruhr, im Juli 2014 
 
   EASY SOFTWARE AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
02.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  EASY SOFTWARE AG 
              Am Hauptbahnhof 4 
              45468 Mülheim an der Ruhr 
              Deutschland 
E-Mail:       Hv2014@easy.de 
Internet:     http://www.easy.de 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 02, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)

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