DJ DGAP-HV: EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.08.2014 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
EASY SOFTWARE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
02.07.2014 15:11
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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EASY SOFTWARE AG
Mülheim an der Ruhr
ISIN DE0005634000
Einladung zur Hauptversammlung
am 8. August 2014
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Freitag, den 8. August 2014, um 10:00 Uhr
in den Räumen des Maritim Hotel Düsseldorf,
Maritim-Platz 1, 40474 Düsseldorf
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit
dem Lagebericht sowie des gebilligten Konzernabschlusses mit
dem Konzernlagebericht der EASY SOFTWARE AG für das
Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 29. April 2014
gebilligt und den Jahresabschluss damit gemäß § 172 Satz 1
AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung entfällt daher nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden
Aufsichtsratsmitglied Oliver Krautscheid für das
Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen,
b) dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden
Aufsichtsratsmitglied Stefan ten Doornkaat für das
Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen,
c) dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden
Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr.-Ing. habil. Helmut Balzert
für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen,
d) die Beschlussfassung über die Entlastung des im
Geschäftsjahr 2013 amtierenden Aufsichtsratsmitglieds
Manfred Wagner für das Geschäftsjahr 2013 bis zur nächsten
ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.
4. Wahl des Abschlussprüfers, des
Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die etwaige
prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das
Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Köln, als Jahres- und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie als
Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2014 zu wählen.
5. Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der
Satzung (Zusammensetzung des Aufsichtsrats)
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
§ 14 Abs. 1 Satz 2 der Satzung ersatzlos zu streichen.
§ 14 Abs. 1 der Satzung lautet dann künftig:
'Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.'
6. Beschlussfassung über die Änderung von § 21 der
Satzung (Aufsichtsratsvergütung)
Die Anforderungen an die Überwachungstätigkeit des
Aufsichtsrats sind deutlich gestiegen. Die Vergütung des
Aufsichtsrats soll daher an den gestiegenen Aufwand angepasst
werden. Der nachfolgende Vorschlag der Verwaltung liegt noch
unterhalb der durchschnittlichen Aufsichtsratsvergütung, die
in börsennotierten Aktiengesellschaften gezahlt werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
a) § 21 Absätze 1 und 2 der Satzung wie folgt zu
ändern:
'1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer
dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Vergütung in Höhe von
EUR 15.000,00 jährlich.
2) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat Anspruch
auf das 2,5-fache, sein Stellvertreter hat Anspruch auf
das 1,75-fache der einem Aufsichtsratsmitglied gemäß
Absatz 1 zustehenden Vergütung.'
b) in § 21 der Satzung einen neuen Absatz 3 wie
folgt zu ergänzen:
'3) Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des
Aufsichtsrats für die Teilnahme an den Sitzungen ein
Sitzungsgeld von EUR 1.500,00 je Sitzung.'
Die Nummerierung der nachfolgenden Absätze wird entsprechend
angepasst.
7. Beschlussfassung über die Schaffung eines
Genehmigten Kapitals 2014, den Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre und über die entsprechende Änderung der Satzung
Es soll ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden, damit
die Gesellschaft auch in den kommenden Jahren hierdurch bei
Bedarf ihre Eigenmittel verstärken kann.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
a) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital in
der Zeit bis zum 7. August 2019 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach in Teilbeträgen um
insgesamt bis zu EUR 1.350.750,00 durch Ausgabe neuer Aktien
gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014).
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für
Spitzenbeträge auszuschließen.
b) Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, den
weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der
Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.
c) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der
Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der
Erhöhung des Grundkapitals entsprechend dem Umfang der
Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen.
d) Es wird ein neuer § 7 b in die Satzung
aufgenommen:
'(1) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital
in der Zeit bis zum 7. August 2019 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach in Teilbeträgen um
insgesamt bis zu EUR 1.350.750,00 (in Worten: eine Million
dreihundertfünfzigtausendsiebenhundertfünfzig Euro) durch
Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2014).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre
für Spitzenbeträge auszuschließen.
(2) Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, den
weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der
Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats
festzulegen.
(3) Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung
der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung
aus dem genehmigten Kapital anzupassen.'
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7
Über den Bezugsrechtsausschluss bezüglich des Genehmigten Kapitals
2014 - Punkt 7 der Tagesordnung erstattet der Vorstand gemäß § 203
Abs. 2 und § 186 Abs. 4 AktG folgenden Bericht:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung unter
Tagesordnungspunkt 7 die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
vor. Die Ermächtigung soll für die gesetzliche Höchstdauer von fünf
Jahren (konkret bis zum 7. August 2019) erteilt werden. Unter Punkt 7
der Tagesordnung wird daher der Hauptversammlung die Schaffung eines
neuen genehmigten Kapitals in Höhe von insgesamt bis zu EUR
1.350.750,00 (dies entspricht 25 % des derzeitigen Grundkapitals der
Gesellschaft) durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage
vorgeschlagen.
Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2014 durch
Barkapitalerhöhung wird den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche
Bezugsrecht eingeräumt. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats dieses Bezugsrecht für Spitzenbeträge
auszuschließen. Diese Ermächtigung soll die Abwicklung einer Emission
mit einem grundsätzlichen Bezugsrecht der Aktionäre erleichtern.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 02, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)
DJ DGAP-HV: EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der -2-
Spitzenbeträge ergeben sich in der Regel aus dem jeweiligen
Emissionsvolumen im Verhältnis zu dem festzulegenden Bezugsverhältnis.
Um ein technisch durchführbares Bezugsrechtsverhältnis darstellen zu
können, ist der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge
erforderlich. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre
ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse
oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.
Der Wert solcher Spitzenbeträge für den einzelnen Aktionär ist im
Verhältnis zum Aufwand einer Emissionsdurchführung ohne Ausschluss der
Spitzenbeträge gering. Der Ausschluss des Bezugsrechts dient also der
Erleichterung der Emissionsdurchführung und ist unter
Praktikabilitätsgesichtspunkten sinnvoll.
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen halten Vorstand und
Aufsichtsrat die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss in den
umschriebenen Grenzen für sachlich gerechtfertigt, erforderlich,
gegenüber den Aktionären angemessen und im Interesse der Gesellschaft
geboten.
Der Aufsichtsrat wird seine erforderliche Zustimmung zur Ausnutzung
des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts nur dann
erteilen, wenn die beschriebenen sowie sämtliche gesetzlichen
Voraussetzungen erfüllt sind.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung
der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger eingeteilt in
5.403.000 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, somit bis zum 1.
August 2014, 24:00 Uhr, zugehen. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachzuweisen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes ist ein in Textform
erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut notwendig, welcher sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, somit den Beginn des 18. Juli 2014,
00:00 Uhr, (Nachweisstichtag) bezieht. Der Nachweis muss der
Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, somit bis
zum Ablauf des 1. August 2014, 24:00 Uhr, zugehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher
oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft unter
nachfolgender Anschrift zugehen:
EASY SOFTWARE AG
c/o DZ BANK AG
vertreten durch dwpbank AG
Landsberger Straße 187
80687 München
Telefax: +49 (0) 69 5099 1110
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit
der Aktien. Er ist aber das entscheidende Datum für den Umfang und die
Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden
Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen nach
§ 124 a AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.easy.de/investor-relations/hauptversammlung/ zur Verfügung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch
durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder den von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch
in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung und der
fristgerechte Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für
die Bevollmächtigung von und Stimmrechtsausübung durch
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte
Personen oder Institutionen gelten die besonderen Regelungen in § 135
AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form von
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellte Personen oder Institutionen ggf. mit diesen
abzustimmen.
Die Aktionäre können zur Vollmachtserteilung die Formulare verwenden,
die sie zusammen mit der Eintrittskarte erhalten. Der Nachweis der
Bevollmächtigung kann an folgende Adresse übersandt werden:
EASY SOFTWARE AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 30903 74675
E-Mail: InvestorRelations@easy.de
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen.
Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
müssen der Gesellschaft bis zum 6. August 2014, 24:00 Uhr, unter oben
genannter Adresse zugehen.
Im Übrigen gelten die Ausführungen zu dem Verfahren für die
Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten entsprechend.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 1 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals (entsprechend 270.150 Stückaktien) erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss schriftlich an den
Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor
der Versammlung, mithin bis zum 8. Juli 2014, 24:00 Uhr, zugehen. Wir
bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu richten:
EASY SOFTWARE AG
Büro der Leitung
Am Hauptbahnhof 4
45468 Mülheim an der Ruhr
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, sofern sie
nicht schon mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden zudem den Aktionären
mitgeteilt und auf der Internetseite
www.easy.de/investor-relations/hauptversammlung/ veröffentlicht.
Anträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern übersenden.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge
bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige
Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an
die nachfolgende Anschrift der Gesellschaft zu richten:
EASY SOFTWARE AG
Büro der Leitung
Am Hauptbahnhof 4
45468 Mülheim an der Ruhr
Telefax: +49 (0) 208 45016 108
E-Mail: InvestorRelations@easy.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht
zugänglich gemacht werden. Über die in § 126 Abs. 2 AktG genannten
Gründe hinaus braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort
des vorgeschlagenen Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht
werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des
vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 02, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)
Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.
Die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens am 24.
Juli 2014, 24:00 Uhr, unter vorstehender Anschrift mit Nachweis der
Aktionärseigenschaft eingegangenen und zugänglich zu machenden
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung werden auf der Internetseite über den
Link www.easy.de/investor-relations/hauptversammlung/ unverzüglich
zugänglich gemacht.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der
Vorstand die Auskunft verweigern.
Nach § 13 Abs. 2 Satz 2 der Satzung kann der Versammlungsleiter das
Rede- und Fragerecht oder der zusammengenommenen Rede- und Fragezeit
für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Gegenstände der
Tagesordnung und für einzelne Redner zu Beginn oder während des
Verlaufs der Hauptversammlung festlegen sowie, soweit dies für eine
ordnungsgemäße Durchführung der Hauptversammlung erforderlich ist, den
Schluss der Debatte anordnen.
Mülheim an der Ruhr, im Juli 2014
EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand
02.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: EASY SOFTWARE AG
Am Hauptbahnhof 4
45468 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
E-Mail: Hv2014@easy.de
Internet: http://www.easy.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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(END) Dow Jones Newswires
July 02, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)
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