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DGAP-HV: infas Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.08.2014 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

infas Holding Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
09.07.2014 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   infas Holding Aktiengesellschaft 
 
   Bonn 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit 
   zu der am Freitag, dem 15. August 2014, um 10:30 Uhr 
   im Maritim Hotel Bonn, Godesberger Allee, 53175 Bonn 
   (Zugang über Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 1) 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses der infas Holding 
           Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts und 
           des Konzernlageberichts des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2013, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 
           315 Absatz 4 HGB 
 
 
   Die vorgenannten Unterlagen nebst dem Vorschlag für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
   Internetseite der Gesellschaft www.infas-holding.de unter der Rubrik 
   'Investor Relations News/Hauptversammlung 2014' abrufbar. Die 
   Unterlagen werden in der ordentlichen Hauptversammlung der 
   Gesellschaft zur Einsicht ausgelegt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   zum 31. Dezember 2013 und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 
   in seiner Sitzung am 23. April 2014 gebilligt; der Jahresabschluss ist 
   damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des 
   Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch 
   die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass 
   zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2013 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
   Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
   Höhe von EUR 1.550.328,16 wie folgt zu verwenden: 
 
  (1)  Ausschüttung an die Aktionäre durch Zahlung        EUR    540.000,00 
       einer Dividende von EUR 0,06 je 
       dividendenberechtigter Aktie 
 
 
 
  (2)  Gewinnvortrag                                      EUR  1.010.328,16 
 
       ________________________________________________- 
       ________________________________________________- 
       ___________ 
 
 
 
       Bilanzgewinn                                       EUR  1.550.328,16 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 
   allein amtierenden Mitglied des Vorstands, Herrn Menno Smid, für das 
   Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
   Entlastung zu erteilen. 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrats 
 
 
   Der gemäß § 7 der Satzung der Gesellschaft aus drei Personen 
   bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG 
   ausschließlich aus von den Aktionären zu wählenden 
   Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an 
   Wahlvorschläge nicht gebunden. Sämtliche drei derzeit amtierenden 
   Aufsichtsratsmitglieder (Herr Dipl.-Kfm. Udo Christochowitz, Herr 
   Dipl.-Kfm. Wilhelm Nottenkämper und Herr Mag. Elmar Simma) stehen für 
   eine weitere Amtszeit zur Verfügung. 
 
   Der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats Herr Dr. Klaus Hahn, 
   dessen Amtszeit wie die Amtszeit von Herrn Nottenkämper und Herrn 
   Simma regulär mit Beendigung der Hauptversammlung am 15. August 2014 
   geendet hätte, hat sein Aufsichtsratsmandat am 31. Oktober 2013 
   niedergelegt. Daraufhin hat die Gesellschaft eine bis zum Ablauf der 
   nächsten Hauptversammlung befristete Bestellung eines Nachfolgers beim 
   zuständigen Gericht beantragt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn 
   vom 6. November 2013 ist Herr Udo Christochowitz gemäß § 104 Abs. 2 
   AktG mit Wirkung zum 6. November 2013 zum Aufsichtsratsmitglied der 
   infas Holding Aktiengesellschaft bestellt worden. 
 
     a)    Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           Herrn Dipl.-Kfm. Udo Christochowitz, 
 
 
           wohnhaft in Waldshut-Tiengen, selbständiger 
           Unternehmensberater, für die Zeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2018 beschließt, als Mitglied in den 
           Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
           Herr Christochowitz ist Mitglied in den folgenden gesetzlich 
           zu bildenden Aufsichtsräten: 
           Effecten-Spiegel AG, Düsseldorf (Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
 
           Herr Udo Christochowitz verfügt über keine weiteren 
           Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
     b)    Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           Herrn Dipl.-Kfm. Wilhelm Nottenkämper, 
 
 
           wohnhaft in Usingen, selbständiger Finanzberater, für die Zeit 
           bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, als Mitglied 
           in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
           Herr Wilhelm Nottenkämper verfügt über keine weiteren 
           Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
           Herr Wilhelm Nottenkämper qualifiziert sich aufgrund seiner 
           Ausbildung und seiner langjährigen beruflichen Erfahrungen als 
           unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
     c)    Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           Herrn Mag. Elmar Simma, 
 
 
           wohnhaft in Bregenz (Österreich), Unternehmensberater bei 
           Simma & Partner Consulting GmbH, für die Zeit bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
           das Geschäftsjahr 2018 beschließt, als Mitglied in den 
           Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
           Herr Mag. Elmar Simma ist Mitglied in den folgenden in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
           Arlberg-Stiftung, Bregenz (Stiftungsrat) 
 
 
           Herr Mag. Elmar Simma verfügt gegenwärtig über keine weiteren 
           Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
           oder anderen vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Vergütung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
   Gemäß § 12 der Satzung der Gesellschaft hat die Hauptversammlung die 
   Vergütung für den Aufsichtsrat festzulegen. Die Vergütungshöhe soll 
   unverändert wie bisher beibehalten werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 - gegenüber der Vergütung für 
   das Geschäftsjahr 2012 unverändert - wie folgt festzusetzen: 
 
   Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für das Geschäftsjahr 2013 
   eine feste Vergütung (Grundvergütung) in Höhe von EUR 14.000,00. 
   Zusätzlich erhält jedes Aufsichtsratsmitglied ein Sitzungsgeld in Höhe 
   von EUR 1.500 je Sitzung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 
   Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der 
   genannten Beträge. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem 
   Ersatz für die ihnen bei der Wahrnehmung ihres Amtes erwachsenen 
   Auslagen. Eine auf ihre Bezüge zu entrichtende Umsatzsteuer wird den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft erstattet. 
 
     7.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           und Verwendung eigener Aktien 
 
 
   Soweit nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, bedarf es zum Erwerb 
   und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einer 
   besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Derartige 
   Ermächtigungen sind bei börsennotierten Gesellschaften weit verbreitet 
   und üblich. Da die bei der Gesellschaft bisher bestehende Ermächtigung 
   bis zum 22. August 2014 befristet ist, soll der Hauptversammlung ein 
   entsprechender neuer Ermächtigungsbeschluss vorgeschlagen werden. Die 
   Laufzeit der neuen Ermächtigung soll 5 Jahre betragen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 

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July 09, 2014 09:08 ET (13:08 GMT)

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