infas Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 09.07.2014 15:08 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- infas Holding Aktiengesellschaft Bonn Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Freitag, dem 15. August 2014, um 10:30 Uhr im Maritim Hotel Bonn, Godesberger Allee, 53175 Bonn (Zugang über Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 1) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der infas Holding Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB Die vorgenannten Unterlagen nebst dem Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft www.infas-holding.de unter der Rubrik 'Investor Relations News/Hauptversammlung 2014' abrufbar. Die Unterlagen werden in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zur Einsicht ausgelegt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 in seiner Sitzung am 23. April 2014 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.550.328,16 wie folgt zu verwenden: (1) Ausschüttung an die Aktionäre durch Zahlung EUR 540.000,00 einer Dividende von EUR 0,06 je dividendenberechtigter Aktie (2) Gewinnvortrag EUR 1.010.328,16 ________________________________________________- ________________________________________________- ___________ Bilanzgewinn EUR 1.550.328,16 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 allein amtierenden Mitglied des Vorstands, Herrn Menno Smid, für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrats Der gemäß § 7 der Satzung der Gesellschaft aus drei Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von den Aktionären zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Sämtliche drei derzeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder (Herr Dipl.-Kfm. Udo Christochowitz, Herr Dipl.-Kfm. Wilhelm Nottenkämper und Herr Mag. Elmar Simma) stehen für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats Herr Dr. Klaus Hahn, dessen Amtszeit wie die Amtszeit von Herrn Nottenkämper und Herrn Simma regulär mit Beendigung der Hauptversammlung am 15. August 2014 geendet hätte, hat sein Aufsichtsratsmandat am 31. Oktober 2013 niedergelegt. Daraufhin hat die Gesellschaft eine bis zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung befristete Bestellung eines Nachfolgers beim zuständigen Gericht beantragt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 6. November 2013 ist Herr Udo Christochowitz gemäß § 104 Abs. 2 AktG mit Wirkung zum 6. November 2013 zum Aufsichtsratsmitglied der infas Holding Aktiengesellschaft bestellt worden. a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm. Udo Christochowitz, wohnhaft in Waldshut-Tiengen, selbständiger Unternehmensberater, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Herr Christochowitz ist Mitglied in den folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Effecten-Spiegel AG, Düsseldorf (Aufsichtsratsvorsitzender) Herr Udo Christochowitz verfügt über keine weiteren Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dipl.-Kfm. Wilhelm Nottenkämper, wohnhaft in Usingen, selbständiger Finanzberater, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Herr Wilhelm Nottenkämper verfügt über keine weiteren Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Herr Wilhelm Nottenkämper qualifiziert sich aufgrund seiner Ausbildung und seiner langjährigen beruflichen Erfahrungen als unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. c) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Mag. Elmar Simma, wohnhaft in Bregenz (Österreich), Unternehmensberater bei Simma & Partner Consulting GmbH, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Herr Mag. Elmar Simma ist Mitglied in den folgenden in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Arlberg-Stiftung, Bregenz (Stiftungsrat) Herr Mag. Elmar Simma verfügt gegenwärtig über keine weiteren Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder anderen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 6. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Gemäß § 12 der Satzung der Gesellschaft hat die Hauptversammlung die Vergütung für den Aufsichtsrat festzulegen. Die Vergütungshöhe soll unverändert wie bisher beibehalten werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 - gegenüber der Vergütung für das Geschäftsjahr 2012 unverändert - wie folgt festzusetzen: Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für das Geschäftsjahr 2013 eine feste Vergütung (Grundvergütung) in Höhe von EUR 14.000,00. Zusätzlich erhält jedes Aufsichtsratsmitglied ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.500 je Sitzung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der genannten Beträge. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz für die ihnen bei der Wahrnehmung ihres Amtes erwachsenen Auslagen. Eine auf ihre Bezüge zu entrichtende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft erstattet. 7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien Soweit nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, bedarf es zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einer besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Derartige Ermächtigungen sind bei börsennotierten Gesellschaften weit verbreitet und üblich. Da die bei der Gesellschaft bisher bestehende Ermächtigung bis zum 22. August 2014 befristet ist, soll der Hauptversammlung ein entsprechender neuer Ermächtigungsbeschluss vorgeschlagen werden. Die Laufzeit der neuen Ermächtigung soll 5 Jahre betragen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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July 09, 2014 09:08 ET (13:08 GMT)