infas Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
09.07.2014 15:08
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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infas Holding Aktiengesellschaft
Bonn
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit
zu der am Freitag, dem 15. August 2014, um 10:30 Uhr
im Maritim Hotel Bonn, Godesberger Allee, 53175 Bonn
(Zugang über Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 1)
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses der infas Holding
Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts und
des Konzernlageberichts des Vorstands für das Geschäftsjahr
2013, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, §
315 Absatz 4 HGB
Die vorgenannten Unterlagen nebst dem Vorschlag für die Verwendung des
Bilanzgewinns sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft www.infas-holding.de unter der Rubrik
'Investor Relations News/Hauptversammlung 2014' abrufbar. Die
Unterlagen werden in der ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft zur Einsicht ausgelegt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2013 und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013
in seiner Sitzung am 23. April 2014 gebilligt; der Jahresabschluss ist
damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des
Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch
die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass
zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 1.550.328,16 wie folgt zu verwenden:
(1) Ausschüttung an die Aktionäre durch Zahlung EUR 540.000,00
einer Dividende von EUR 0,06 je
dividendenberechtigter Aktie
(2) Gewinnvortrag EUR 1.010.328,16
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Bilanzgewinn EUR 1.550.328,16
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013
allein amtierenden Mitglied des Vorstands, Herrn Menno Smid, für das
Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrats
Der gemäß § 7 der Satzung der Gesellschaft aus drei Personen
bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG
ausschließlich aus von den Aktionären zu wählenden
Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden. Sämtliche drei derzeit amtierenden
Aufsichtsratsmitglieder (Herr Dipl.-Kfm. Udo Christochowitz, Herr
Dipl.-Kfm. Wilhelm Nottenkämper und Herr Mag. Elmar Simma) stehen für
eine weitere Amtszeit zur Verfügung.
Der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats Herr Dr. Klaus Hahn,
dessen Amtszeit wie die Amtszeit von Herrn Nottenkämper und Herrn
Simma regulär mit Beendigung der Hauptversammlung am 15. August 2014
geendet hätte, hat sein Aufsichtsratsmandat am 31. Oktober 2013
niedergelegt. Daraufhin hat die Gesellschaft eine bis zum Ablauf der
nächsten Hauptversammlung befristete Bestellung eines Nachfolgers beim
zuständigen Gericht beantragt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn
vom 6. November 2013 ist Herr Udo Christochowitz gemäß § 104 Abs. 2
AktG mit Wirkung zum 6. November 2013 zum Aufsichtsratsmitglied der
infas Holding Aktiengesellschaft bestellt worden.
a) Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dipl.-Kfm. Udo Christochowitz,
wohnhaft in Waldshut-Tiengen, selbständiger
Unternehmensberater, für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2018 beschließt, als Mitglied in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Christochowitz ist Mitglied in den folgenden gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten:
Effecten-Spiegel AG, Düsseldorf (Aufsichtsratsvorsitzender)
Herr Udo Christochowitz verfügt über keine weiteren
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
b) Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dipl.-Kfm. Wilhelm Nottenkämper,
wohnhaft in Usingen, selbständiger Finanzberater, für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, als Mitglied
in den Aufsichtsrat zu wählen.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Wilhelm Nottenkämper verfügt über keine weiteren
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Herr Wilhelm Nottenkämper qualifiziert sich aufgrund seiner
Ausbildung und seiner langjährigen beruflichen Erfahrungen als
unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.
c) Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Mag. Elmar Simma,
wohnhaft in Bregenz (Österreich), Unternehmensberater bei
Simma & Partner Consulting GmbH, für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2018 beschließt, als Mitglied in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Mag. Elmar Simma ist Mitglied in den folgenden in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Arlberg-Stiftung, Bregenz (Stiftungsrat)
Herr Mag. Elmar Simma verfügt gegenwärtig über keine weiteren
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
oder anderen vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
6. Beschlussfassung über die Vergütung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Gemäß § 12 der Satzung der Gesellschaft hat die Hauptversammlung die
Vergütung für den Aufsichtsrat festzulegen. Die Vergütungshöhe soll
unverändert wie bisher beibehalten werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 - gegenüber der Vergütung für
das Geschäftsjahr 2012 unverändert - wie folgt festzusetzen:
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für das Geschäftsjahr 2013
eine feste Vergütung (Grundvergütung) in Höhe von EUR 14.000,00.
Zusätzlich erhält jedes Aufsichtsratsmitglied ein Sitzungsgeld in Höhe
von EUR 1.500 je Sitzung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das
Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der
genannten Beträge. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem
Ersatz für die ihnen bei der Wahrnehmung ihres Amtes erwachsenen
Auslagen. Eine auf ihre Bezüge zu entrichtende Umsatzsteuer wird den
Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft erstattet.
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb
und Verwendung eigener Aktien
Soweit nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, bedarf es zum Erwerb
und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einer
besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Derartige
Ermächtigungen sind bei börsennotierten Gesellschaften weit verbreitet
und üblich. Da die bei der Gesellschaft bisher bestehende Ermächtigung
bis zum 22. August 2014 befristet ist, soll der Hauptversammlung ein
entsprechender neuer Ermächtigungsbeschluss vorgeschlagen werden. Die
Laufzeit der neuen Ermächtigung soll 5 Jahre betragen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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