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DGAP-HV: _wige MEDIA AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.08.2014 in Nürburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

_wige MEDIA AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
14.07.2014 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   _wige MEDIA AG 
 
   Köln 
 
   ISIN: DE000A1EMG56/WKN: A1EMG5 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 20. August 
   2014, um 10.00 Uhr, am Nürburgring, Otto-Flimm-Straße, 53520 Nürburg, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2014 ein. Die ordentliche 
   Hauptversammlung findet statt im Media Center (Fahrerlager/TÜV-Tower 
   an Start und Ziel, 2. Etage). 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts der _wige MEDIA AG zum 31. Dezember 2013, des 
           gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der 
           _wige MEDIA AG zum 31. Dezember 2013 sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrates und des erläuternden Berichts des Vorstandes zu 
           den Angaben nach Maßgabe von §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuches (HGB) für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Trusted Advice AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Düsseldorf, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. 
 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Änderung des Bedingten 
           Kapitals II/2010 und die entsprechende Satzungsänderung 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Aufhebung einer 
           bestehenden sowie die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur 
           Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit 
           der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts auf diese 
           Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, über die 
           Änderung des Bedingten Kapitals 2013, die Schaffung eines 
           Bedingten Kapitals 2014 und die entsprechenden 
           Satzungsänderungen 
 
 
           Erläuterung des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 über die 
           Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts nach Maßgabe von § 
           221 Abs. 4 Satz 2 AktG i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen 
           Genehmigten Kapitals 2014 mit der Möglichkeit zum Ausschluss 
           des Bezugsrechts der Aktionäre sowie über eine entsprechende 
           Satzungsänderung 
 
 
           Erläuterung des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 8 über die 
           Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechtes nach Maßgabe von § 
           203 Abs. 2 Satz 2 AktG i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG 
 
 
     9.    Beschlussfassung über die redaktionelle Änderung 
           bestehender Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge 
 
 
     10.   Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung 
           der Mitglieder des Aufsichtsrats und ggf. entsprechende 
           Satzungsänderung 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der GESELLSCHAFT ist zum Zeitpunkt der Einberufung 
   eingeteilt in 11.353.077 Stück Stückaktien mit ebenso vielen 
   Stimmrechten. Die GESELLSCHAFT hält zum Zeitpunkt der Einberufung 
   keine eigenen Aktien. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 10 Abs. (2) der Satzung der GESELLSCHAFT nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres 
   Aktienbesitzes mindestens sechs (6) Tage vor der Hauptversammlung, 
   also spätestens bis zum Ablauf des 13. August 2014 (24:00 Uhr), bei 
   nachfolgend bezeichneter Stelle in Textform in deutscher oder 
   englischer Sprache anmelden. 
 
   Der Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages 
   vor der Hauptversammlung, also den 30. Juli 2014 (0:00 Uhr), zu 
   beziehen (sog. Nachweisstichtag) und muss der GESELLSCHAFT unter 
   nachfolgend hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs (6) Tage vor 
   der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 13. August 
   2014 (24:00 Uhr) zugehen. Ein in Textform erstellter Nachweis des 
   Aktienbesitzes durch das depotführende Institut reicht aus. Der 
   Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   GESELLSCHAFT unter der nachfolgenden Adresse zugehen: 
 
   _wige MEDIA AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: 0049 [0] 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtages 
 
   Im Verhältnis zur GESELLSCHAFT gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
   nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag form- 
   und fristgerecht erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes 
   gilt für den Erwerb und den Zuerwerb von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst nach dem Nachweisstichtag Aktien erwerben, sind in 
   der Hauptversammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmrechtsabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. 
   B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
   Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine 
   form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und für einen 
   Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen Sorge 
   zu tragen. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   GESELLSCHAFT eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Sofern das Stimmrecht weder durch ein Kreditinstitut noch durch ein 
   einem Kreditinstitut nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellten Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung 
   oder durch eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG ausgeübt wird, 
   bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
   der Bevollmächtigung gegenüber der GESELLSCHAFT der Textform (§ 126b 
   BGB). 
 
   Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, diesen 
   nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten oder 
   Unternehmen sowie Aktionärsvereinigungen oder Personen im Sinne von § 
   135 Abs. 8 AktG erteilt, besteht kein Textformerfordernis, jedoch ist 
   die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; 
   sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der 
   Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die 
   ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in 
   § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit 
   der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich 
   mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Ein Formular, das für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht 
   verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der 
   Eintrittskarte, die den Aktionären bei form- und fristgerechter 
   Anmeldung zugesandt wird. 
 
   Die Bevollmächtigung kann durch Vorlage der Vollmacht bei der 
   Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch Übermittlung 
   der Vollmacht per E-Mail an folgende Adresse nachgewiesen werden: 
 
   hv2014@wige.de 
 
   Verfahren für die Stimmrechtsabgabe durch Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft 
 
   Zusätzlich bietet die GESELLSCHAFT ihren Aktionären an, von der 
   GESELLSCHAFT benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits 
   vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen und diesen Weisungen für 
   die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung zu erteilen. 
 
   Die Aktionäre, die den von der GESELLSCHAFT benannten 
   Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, können hierzu 

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July 14, 2014 09:08 ET (13:08 GMT)

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