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DGAP-HV: EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.08.2014 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

EASY SOFTWARE AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
15.07.2014 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   EASY SOFTWARE AG 
 
   Mülheim an der Ruhr 
 
 
   Ergänzung der Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung 
   am 8. August 2014 
 
   Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 2. Juli 2014 wurde die 
   ordentliche Hauptversammlung der EASY SOFTWARE AG für Freitag, den 8. 
   August 2014, um 10:00 Uhr, in den Räumen des Maritim Hotel Düsseldorf, 
   Maritim-Platz 1, 40474 Düsseldorf, einberufen. 
 
   Auf Verlangen des Aktionärs Manfred Artur Wagner, dessen Anteil den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreicht, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 
   124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der am 8. August 2014 stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung der EASY SOFTWARE AG um folgenden 
   Gegenstand zur Beschlussfassung unter Beibehaltung der bisherigen 
   Tagesordnungspunkte 1. bis 7. ergänzt und hiermit bekannt gemacht: 
 
     8.    Beschlussfassung über die Abberufung des von der 
           Hauptversammlung am 26. Juli 2012 zu Tagesordnungspunkt 11b 
           bestellten sowie in der Hauptversammlung vom 28. August 2013 
           unter Tagesordnungspunkt 11 klarstellend (unter vorsorglicher 
           Erweiterung des zuvor genannten Beschlusses) bestätigten 
           besonderen Vertreters, Herrn Dr. Heidel 
 
 
   Dieser Antrag wird von Herrn Wagner wie folgt begründet: 
 
   Aus den Jahresabschlüssen der Gesellschaft ist ersichtlich, dass die 
   Rechtsberatungskosten exorbitant gestiegen sind. Ausweislich des 
   Geschäftsberichtes für das Jahr 2013 ergaben sich im Zusammenhang mit 
   den Beschlüssen zur Bestellung eines Sonderprüfers und eines 
   besonderen Vertreters und den damit verbundenen Rechts- und 
   Beratungskosten Sondereffekte in Höhe von EUR 661.000,00 (im Vorjahr 
   EUR 386.000,00). Dadurch erhöhten sich die Aufwendungen der 
   Gesellschaft wesentlich. Die Sonderprüfung war mit Vorlage des 
   Sonderprüfungsberichtes im Februar 2013, mithin zu Beginn des letzten 
   Geschäftsjahres, abgeschlossen, so dass diese hohen Aufwendungen der 
   Gesellschaft insbesondere im Zusammenhang mit der Bestellung des 
   besonderen Vertreters entstanden sein dürften. 
 
   Nachdem Vorstand und Aufsichtsrat neu besetzt wurden, sind die Gründe 
   der Bestellung eines besonderen Vertreters weggefallen. Es besteht der 
   Eindruck, dass die Organe der Gesellschaft nach der Neubesetzung die 
   Themen, die dem besonderen Vertreter aufgegeben wurden, nunmehr 
   eigenständig aufarbeiten. Daher erscheint es sinnvoller, dass die 
   Organe der Gesellschaft mit vertretbaren Mitteln die Sachverhalte 
   aufarbeiten und entsprechende Ansprüche der Gesellschaft durchsetzen, 
   als dass weiterhin ein besonderer Vertreter diese Aufgabe mit der 
   Folge der erfahrungsgemäß besonders hohen Kosten für die Gesellschaft 
   wahrnimmt. 
 
   Mülheim an der Ruhr, im Juli 2014 
 
   EASY SOFTWARE AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
15.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  EASY SOFTWARE AG 
              Am Hauptbahnhof 4 
              45468 Mülheim an der Ruhr 
              Deutschland 
E-Mail:       Hv2014@easy.de 
Internet:     http://www.easy.de 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 15, 2014 09:08 ET (13:08 GMT)

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