EASY SOFTWARE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 15.07.2014 15:08 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- EASY SOFTWARE AG Mülheim an der Ruhr Ergänzung der Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung am 8. August 2014 Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 2. Juli 2014 wurde die ordentliche Hauptversammlung der EASY SOFTWARE AG für Freitag, den 8. August 2014, um 10:00 Uhr, in den Räumen des Maritim Hotel Düsseldorf, Maritim-Platz 1, 40474 Düsseldorf, einberufen. Auf Verlangen des Aktionärs Manfred Artur Wagner, dessen Anteil den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreicht, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der am 8. August 2014 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der EASY SOFTWARE AG um folgenden Gegenstand zur Beschlussfassung unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1. bis 7. ergänzt und hiermit bekannt gemacht: 8. Beschlussfassung über die Abberufung des von der Hauptversammlung am 26. Juli 2012 zu Tagesordnungspunkt 11b bestellten sowie in der Hauptversammlung vom 28. August 2013 unter Tagesordnungspunkt 11 klarstellend (unter vorsorglicher Erweiterung des zuvor genannten Beschlusses) bestätigten besonderen Vertreters, Herrn Dr. Heidel Dieser Antrag wird von Herrn Wagner wie folgt begründet: Aus den Jahresabschlüssen der Gesellschaft ist ersichtlich, dass die Rechtsberatungskosten exorbitant gestiegen sind. Ausweislich des Geschäftsberichtes für das Jahr 2013 ergaben sich im Zusammenhang mit den Beschlüssen zur Bestellung eines Sonderprüfers und eines besonderen Vertreters und den damit verbundenen Rechts- und Beratungskosten Sondereffekte in Höhe von EUR 661.000,00 (im Vorjahr EUR 386.000,00). Dadurch erhöhten sich die Aufwendungen der Gesellschaft wesentlich. Die Sonderprüfung war mit Vorlage des Sonderprüfungsberichtes im Februar 2013, mithin zu Beginn des letzten Geschäftsjahres, abgeschlossen, so dass diese hohen Aufwendungen der Gesellschaft insbesondere im Zusammenhang mit der Bestellung des besonderen Vertreters entstanden sein dürften. Nachdem Vorstand und Aufsichtsrat neu besetzt wurden, sind die Gründe der Bestellung eines besonderen Vertreters weggefallen. Es besteht der Eindruck, dass die Organe der Gesellschaft nach der Neubesetzung die Themen, die dem besonderen Vertreter aufgegeben wurden, nunmehr eigenständig aufarbeiten. Daher erscheint es sinnvoller, dass die Organe der Gesellschaft mit vertretbaren Mitteln die Sachverhalte aufarbeiten und entsprechende Ansprüche der Gesellschaft durchsetzen, als dass weiterhin ein besonderer Vertreter diese Aufgabe mit der Folge der erfahrungsgemäß besonders hohen Kosten für die Gesellschaft wahrnimmt. Mülheim an der Ruhr, im Juli 2014 EASY SOFTWARE AG Der Vorstand 15.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: EASY SOFTWARE AG Am Hauptbahnhof 4 45468 Mülheim an der Ruhr Deutschland E-Mail: Hv2014@easy.de Internet: http://www.easy.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service =--------------------------------------------------------------------------
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July 15, 2014 09:08 ET (13:08 GMT)