Anzeige
Mehr »
Login
Samstag, 11.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Innocan Pharma News: Unfassbare Studie - LPT-Therapie bewahrt Patient vor dem Tod!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
21 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: aleo solar Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: aleo solar Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.08.2014 in Oldenburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

aleo solar Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
17.07.2014 15:14 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   aleo solar Aktiengesellschaft i.L. 
 
   Prenzlau 
 
   (zukünftig: AS Abwicklung und Solar-Service AG i.L., Oldenburg) 
 
   ISIN DE000A0JM634 
   WKN A0JM63 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der 
   ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft 
   am Mittwoch, den 27. August 2014, um 10:00 Uhr (MESZ) 
   in die Weser-Ems-Halle, 
   Eingang: Festsäle, Europaplatz 12, 26123 Oldenburg, ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           aleo solar Aktiengesellschaft i.L. zum 31. Dezember 2013, des 
           gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des 
           Lageberichts für die aleo solar Aktiengesellschaft i.L. und 
           den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 
           HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt, der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt; einer Feststellung des 
           Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses 
           durch die Hauptversammlung bedarf es deshalb nicht, so dass zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen ist. 
 
 
           Ab der Einberufung der Hauptversammlung sind zu diesem 
           Tagesordnungspunkt 1 über die Internetseite der Gesellschaft 
           unter der Adresse 
 
           http://www.as-abwicklung.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlungen/ 
           die nachfolgend genannten Unterlagen zugänglich: 
 
 
       *     Der festgestellte Jahresabschluss nebst 
             Lagebericht der aleo solar AG i.L. zum 31. Dezember 2013, 
 
 
       *     der gebilligte Konzernabschluss nebst 
             Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2013, 
 
 
       *     der Bericht des Aufsichtsrats für das 
             Geschäftsjahr 2013 und 
 
 
       *     der erläuternde Bericht des Vorstands zu den 
             Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB. 
 
 
 
           Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
           ausliegen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           'Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 wird für 
           diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           'Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 wird 
           für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
           (Rumpf-)Abwicklungsgeschäftsjahr 2014 sowie des Prüfers für 
           die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
       a)    Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum 
             Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
             (Rumpf-)Abwicklungsgeschäftsjahr 2014 bestellt. 
 
 
       b)    Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum 
             Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger 
             Finanzberichte im (Rumpf-)Abwicklungsgeschäftsjahr 2014 und 
             im Abwicklungsgeschäftsjahr 2015 für Zeiträume bis zur 
             ordentlichen Hauptversammlung bestellt, der der 
             Jahresabschluss für das (Rumpf-)Abwicklungsgeschäftsjahr 
             2014 vorgelegt wird, soweit eine solche prüferische 
             Durchsicht von der Verwaltung beschlossen wird. 
 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Neuwahl eines 
           Aufsichtsratsmitglieds 
 
 
           Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Heiko Carrie 
           endete durch Niederlegung des Mandats am 31. Oktober 2013. An 
           seiner Stelle hat das Amtsgericht Neuruppin am 12. November 
           2013 Herrn Dr. Sebastian Biedenkopf für die Zeit bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung 2014 bestellt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 
           1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung der 
           Gesellschaft aus derzeit sechs und ab Eintragung der unter TOP 
           6 zu beschließenden Satzungsänderung in das Handelsregister 
           aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
           zusammen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl von 
           Aufsichtsratsmitgliedern nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Sebastian Biedenkopf, 
           Leiter der Rechtsabteilung der Robert Bosch GmbH, Stuttgart, 
           in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Das vorgeschlagene Aufsichtsratsmitglied hat die nachfolgend 
           aufgeführten Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten und in anderen vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
           Bosch Sicherheitssysteme GmbH, ZF Lenksysteme GmbH, Delton AG, 
           EUROKAI GmbH & Co. KGaA. 
 
 
           Die Bestellung erfolgt bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2018 beschließt. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Verkleinerung des 
           Aufsichtsrats auf drei Mitglieder und über entsprechende 
           Satzungsänderungen 
 
 
           In § 8 Abs. 1 der Satzung ist geregelt, dass der Aufsichtsrat 
           aus sechs Mitgliedern besteht, die von der Hauptversammlung 
           gewählt werden. 
 
 
           In § 11 Abs. 3 der Satzung ist die Beschlussfähigkeit des 
           Aufsichtsrats geregelt und des Weiteren die Beschlussfassung 
           im Aufsichtsrat. 
 
 
           § 13 der Satzung enthält Regelungen zur Bildung von 
           Ausschüssen des Aufsichtsrats und zur Beschlussfassung in den 
           Ausschüssen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       a)    § 8 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             'Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, die von der 
             Hauptversammlung gewählt werden.' 
 
 
       b)    § 11 Abs. 3 der Satzung wird insgesamt wie folgt 
             neu gefasst: 
 
 
             'Die Beschlüsse des Aufsichtsrats bedürfen der Mehrheit der 
             abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich eine andere 
             Mehrheit vorgeschrieben ist. Jedes Aufsichtsratsmitglied hat 
             eine Stimme. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 
             Vorsitzenden den Ausschlag.' 
 
 
       c)    Die Regelungen in § 13 der Satzung werden 
             ersatzlos gestrichen und § 13 der Satzung wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             '- frei -' 
 
 
 
     7.    Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu 
           beschließen: 
 
 
           'Die Aufsichtsratsmitglieder Kübel, Glock und Schreier werden 
           mit Wirkung ab Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6 
           beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister 
           abberufen.' 
 
 
     II.   Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind gemäß § 17 Abs. 1 und 2 der Satzung nur 
           diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der 
           Hauptversammlung im Aktienregister der aleo solar 
           Aktiengesellschaft i.L. eingetragen sind und die sich - 
           persönlich oder durch Bevollmächtigte - bis Mittwoch, den 20. 
           August 2014, 24:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft in 
           deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) 
           unter folgender Adresse, Faxnummer oder E-Mail angemeldet 
           haben: 
 
 
           aleo solar Aktiengesellschaft i.L. 
           c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Deutschland 
           Telefax: +49 (0) 89 21 027 288 
           E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de 
 
 
           Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren 
           Zugang bei den vorstehend genannten Stellen. 
 
 
           Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag 
           der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene 
           Aktienbestand maßgebend. Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 17, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)

2 der Satzung finden Löschungen und Neueintragungen im 
           Aktienregister in den letzten sechs Tagen vor der 
           Hauptversammlung sowie am Tag der Hauptversammlung bis zu 
           deren Abschluss nicht statt. Technisch maßgeblicher 
           Bestandsstichtag (sog. Technical Record Date) ist daher der 
           Beginn, d.h. 00:00 Uhr (MESZ), des 21. August 2014. 
 
 
           Nach frist- und ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung werden 
           den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder deren 
           ordnungsgemäß ausgewiesenen Vertretern Eintrittskarten 
           ausgestellt und übersandt. 
 
 
           Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
           gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre 
           Aktien auch nach Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin frei 
           verfügen. 
 
 
     III.  Verfahren für die Stimmabgabe durch 
           Bevollmächtigte 
 
 
           Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht 
           selbst ausüben wollen, können ihr Stimmrecht in der 
           Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein 
           Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere 
           Person, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine frist- 
           und formgerechte Anmeldung und darüber hinaus die Eintragung 
           im Aktienregister entsprechend dem vorstehenden Abschnitt 'II. 
           Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung' 
           erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
           Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
           zurückweisen. 
 
 
           Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung 
           noch eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 
           i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder 
           Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der 
           Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
           gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Die 
           Vollmacht ist gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar 
           gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die Aktionäre 
           können hierfür das Vollmachtsformular verwenden, welches sie 
           nach ordnungsgemäßer Anmeldung auf der Rückseite der 
           Eintrittskarte erhalten. Auch über die Internetseite der 
           Gesellschaft unter 
 
           http://www.as-abwicklung.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlungen/ 
           ist ein Vollmachtsformular abrufbar. Für die Übermittlung des 
           Nachweises der Bevollmächtigung und für den Widerruf einer 
           Vollmacht per Post, per Telefax oder per E-Mail an die 
           Gesellschaft können die Aktionäre die oben unter Abschnitt 
           'II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung' angegebene Adresse, Faxnummer oder E-Mail 
           verwenden. Das Gleiche gilt für die Erteilung der Vollmacht 
           durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft; ein gesonderter 
           Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich 
           in diesem Fall. Am Tag der Hauptversammlung kann die 
           Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die 
           Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Vertreter 
           erteilten Bevollmächtigung und der Widerruf von Vollmachten 
           auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung 
           erfolgen. 
 
 
           Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 
           Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
           gleichgestellten Personen oder Institutionen müssen 
           Vollmachten lediglich nachprüfbar festhalten; sie können für 
           die Form der Vollmachtserteilung abweichende Regelungen 
           vorgeben, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die 
           Aktionäre werden daher gebeten, sich bei der Bevollmächtigung 
           eines Kreditinstitutes, einer Aktionärsvereinigung oder einer 
           gleichgestellten Person oder Institution rechtzeitig mit 
           diesen wegen einer möglicherweise geforderten Form der 
           Vollmacht abzustimmen. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
           und gleichgestellte Personen oder Institutionen, die im 
           Aktienregister eingetragen sind, können das Stimmrecht für 
           Aktien, die ihnen nicht gehören, nur aufgrund einer 
           Ermächtigung des Aktionärs ausüben. 
 
 
           Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren 
           Aktionären die Möglichkeit an, ihr Stimmrecht durch von der 
           Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
           ausüben zu lassen. Die von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf 
           Grundlage der erteilten Weisungen aus. Die Vollmacht kann 
           hinsichtlich der Tagesordnungspunkte, zu denen keine Weisungen 
           erteilt sind, nicht ausgeübt werden; die von der Gesellschaft 
           benannten Stimmrechtsvertreter werden sich in diesem Fall der 
           Stimme enthalten. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
           Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte 
           Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte 
           beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur 
           Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse 
           oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen. 
 
 
           Die Aktionäre haben die Möglichkeit, für die Bevollmächtigung 
           der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und 
           für die Erteilung der Weisungen das entsprechende über die 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
 
           http://www.as-abwicklung.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlungen/ 
           abrufbare elektronische Formular zu verwenden. 
 
 
           Aktionäre, die hiervon keinen Gebrauch machen wollen, werden 
           gebeten, für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
           benannten Stimmrechtsvertreter die mit der Einladung zur 
           Hauptversammlung versandten Vollmachts- und Weisungsformulare 
           zu verwenden. Vollmachten und Weisungen an die von der 
           Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind dann per 
           Post, per Telefax oder per E-Mail an die oben unter Abschnitt 
           'II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung' angegebene Adresse, Faxnummer oder E-Mail zu 
           senden. Gleiches gilt für die Änderung und den Widerruf 
           erteilter Vollmachten und Weisungen. 
 
 
           Die Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter sowie Weisungserteilungen, Änderungen der 
           Weisungen und Widerruf von Vollmacht und Weisungen an die von 
           der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können vor der 
           Hauptversammlung bis spätestens Dienstag, den 26. August 2014, 
           12:00 Uhr (MESZ) übermittelt werden. Später eingehende 
           Vollmachten und Weisungen können nicht mehr berücksichtigt 
           werden. Entscheidend ist jeweils der Zugang bei den vorstehend 
           genannten Stellen. Die persönliche Teilnahme an der 
           Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der zuvor an 
           die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
           erteilten Vollmacht und Weisungen. 
 
 
           Zusätzlich bietet die Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung 
           an, dass Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft 
           benannten Stimmrechtsvertreter an der Ein- und 
           Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in Textform erteilt, 
           geändert oder widerrufen werden. 
 
 
     IV.   Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 
           1, 127, 131 Abs. 1 AktG 
 
 
           Nachstehend unterrichten wir unsere Aktionäre über bestimmte 
           ihnen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zustehende 
           Rechte. Ergänzende Erläuterungen dazu finden sich auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
 
           http://www.as-abwicklung.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlungen/. 
 
 
     1.    Tagesordnungsergänzungsverlangen (§ 122 Abs. 2 
           AktG) 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals (das bedeutet im Fall der aleo solar 
           Aktiengesellschaft EUR 651.520,00 und entspricht 651.520 
           Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
           (entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 
           2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
           gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand 
           muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
 
           Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an die Abwickler zu 
           richten und muss ihnen mindestens 30 Tage vor der Versammlung, 
           also spätestens am Sonntag, den 27. Juli 2014, 24:00 Uhr 
           (MESZ) unter folgender Adresse zugegangen sein: 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 17, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)

Lithium vs. Palladium - Ist das die Chance des Jahrzehnts?
Sichern Sie sich den kostenlosen PDF-Report! So können Sie vom Boom der Rohstoffe profitieren.
Hier klicken
© 2014 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.