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DGAP-HV: VanCamel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.08.2014 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

VanCamel AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
21.07.2014 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   VanCamel AG 
 
   Köln 
 
   WKN A1RFMM 
   ISIN DE000A1RFMM9 
 
 
   Einladung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 27. August 
   2014, um 13.00 Uhr, im Marriott Hotel Frankfurt, Hamburger Allee 2, 
   60486 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           VanCamel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2013, der Lageberichte der VanCamel AG und des 
           Konzerns für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des 
           Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Der geprüfte Jahresabschluss und der geprüfte Konzernabschluss 
           wurden durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss 
           ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist 
           somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn 
           für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 4.684.215,34 eine 
           Dividende von EUR 0,31 je Stückaktie, das sind insgesamt EUR 
           4.650.000,00 auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 
           EUR 15.000.000,00, an die Aktionäre auszuschütten und den 
           verbleibenden Bilanzgewinn von EUR 34.215,34 in die 
           Gewinnrücklage einzustellen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl von 
           Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Herr XIE Ru Liang hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats 
           im Einvernehmen mit der Gesellschaft mit Wirkung zum 30. Juni 
           2014 niedergelegt. Die Bestellung des neuen 
           Aufsichtsratsmitglieds Herrn Jörn Stobbe erfolgte durch 
           Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 24. Juni 2014 für die Zeit 
           bis zur nächsten Hauptversammlung. Somit endet das Mandat von 
           Herrn Stobbe mit Beendigung dieser Hauptversammlung. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Jörn Gustav Horst 
           Wilhelm Stobbe, Immobilienmanager, wohnhaft in 61462 
           Königstein, zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen. Die Wahl 
           erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
           die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2017 endende 
           Geschäftsjahr beschließen wird. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 101 AktG in Verbindung 
           mit § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die 
           sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die 
           Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in 
           den Aufsichtsrat soll vorgeschlagen werden, dass Herr Stobbe 
           den Aufsichtsratsvorsitz wieder übernimmt. 
 
 
           In Bezug auf Ziffer 5.4.1. Abs. 4 Deutscher Corporate 
           Governance Kodex lässt der Aufsichtsrat mitteilen, dass Herr 
           Stobbe keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum 
           Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem 
           wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär hat. 
 
 
           Angaben zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
           Aktiengesetz (AktG): 
 
 
           Mit Ausnahme von Aufsichtsratstätigkeiten in den nachfolgenden 
           Gesellschaften ist Herr Stobbe nicht Mitglied in anderen 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren 
           in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
       a)    1. FC Köln KGaA 
 
 
       b)    CONREN Land AG 
 
 
       c)    GENEBA Properties N.V. 
 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Vergütung des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Gemäß § 14 Absatz 1 der Satzung erhält jedes Mitglied des 
           Aufsichtsrats eine Vergütung, deren Höhe von der 
           Hauptversammlung festgelegt wird. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           Die Vergütung des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 
           2013 wie folgt festgelegt: 
 
 
             Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils 
             eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 10.000,00, der 
             stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats in Höhe von 
             EUR 12.000,00 und der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Höhe 
             von EUR 15.000,00. Bei unterjährigem Eintritt oder 
             Ausscheiden gilt die Vergütungsregelung pro rata temporis. 
 
 
 
     7.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu 
           bestellen. Dieser wird auch die prüferische Durchsicht 
           unterjähriger Finanzberichte vornehmen, sofern diese erfolgen 
           sollte. 
 
 
   * * * 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Unterlagen 
 
   Diese Einladung, eine Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 1, die 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, 
   der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und 
   die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt 
   der Einberufung im Internet unter 
   www.vancamel.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich. Die 
   genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung 
   eingeteilt in 15.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit 
   ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien, so dass derzeit 
   15.000.000 Stimmrechte bestehen. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte 
   setzen voraus, dass sich die Aktionäre bei der Gesellschaft anmelden. 
   Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein 
   und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens am 
   Mittwoch, 20. August 2014, 24.00 Uhr, unter der Adresse 
 
   VanCamel AG 
   c/o PR IM TURM HV-Service AG 
   Römerstraße 72-74 
   68259 Mannheim 
   Fax: 0621/ 71 77 213 
   E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
   zugehen. Neben der Anmeldung ist ein Berechtigungsnachweis der 
   Aktionäre zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. 
   Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis 
   des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz erforderlich. Der 
   Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und 
   sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
   ('Nachweisstichtag' oder 'Record Date'), also Mittwoch, den 6. August 
   2014, 00.00 Uhr, beziehen. Dieser Nachweis muss der Gesellschaft bis 
   spätestens Mittwoch, den 20. August 2014, 24.00 Uhr, unter der zuvor 
   genannten Adresse in Textform zugehen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 21, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)

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