VanCamel AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
21.07.2014 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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VanCamel AG
Köln
WKN A1RFMM
ISIN DE000A1RFMM9
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 27. August
2014, um 13.00 Uhr, im Marriott Hotel Frankfurt, Hamburger Allee 2,
60486 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
VanCamel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2013, der Lageberichte der VanCamel AG und des
Konzerns für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Der geprüfte Jahresabschluss und der geprüfte Konzernabschluss
wurden durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist
somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn
für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 4.684.215,34 eine
Dividende von EUR 0,31 je Stückaktie, das sind insgesamt EUR
4.650.000,00 auf das dividendenberechtigte Grundkapital von
EUR 15.000.000,00, an die Aktionäre auszuschütten und den
verbleibenden Bilanzgewinn von EUR 34.215,34 in die
Gewinnrücklage einzustellen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern
Herr XIE Ru Liang hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats
im Einvernehmen mit der Gesellschaft mit Wirkung zum 30. Juni
2014 niedergelegt. Die Bestellung des neuen
Aufsichtsratsmitglieds Herrn Jörn Stobbe erfolgte durch
Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 24. Juni 2014 für die Zeit
bis zur nächsten Hauptversammlung. Somit endet das Mandat von
Herrn Stobbe mit Beendigung dieser Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Jörn Gustav Horst
Wilhelm Stobbe, Immobilienmanager, wohnhaft in 61462
Königstein, zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen. Die Wahl
erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2017 endende
Geschäftsjahr beschließen wird.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 101 AktG in Verbindung
mit § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die
sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in
den Aufsichtsrat soll vorgeschlagen werden, dass Herr Stobbe
den Aufsichtsratsvorsitz wieder übernimmt.
In Bezug auf Ziffer 5.4.1. Abs. 4 Deutscher Corporate
Governance Kodex lässt der Aufsichtsrat mitteilen, dass Herr
Stobbe keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum
Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär hat.
Angaben zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5
Aktiengesetz (AktG):
Mit Ausnahme von Aufsichtsratstätigkeiten in den nachfolgenden
Gesellschaften ist Herr Stobbe nicht Mitglied in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
a) 1. FC Köln KGaA
b) CONREN Land AG
c) GENEBA Properties N.V.
6. Beschlussfassung über die Vergütung des
Aufsichtsrats
Gemäß § 14 Absatz 1 der Satzung erhält jedes Mitglied des
Aufsichtsrats eine Vergütung, deren Höhe von der
Hauptversammlung festgelegt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr
2013 wie folgt festgelegt:
Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils
eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 10.000,00, der
stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats in Höhe von
EUR 12.000,00 und der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Höhe
von EUR 15.000,00. Bei unterjährigem Eintritt oder
Ausscheiden gilt die Vergütungsregelung pro rata temporis.
7. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu
bestellen. Dieser wird auch die prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte vornehmen, sofern diese erfolgen
sollte.
* * *
Teilnahme an der Hauptversammlung
Unterlagen
Diese Einladung, eine Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 1, die
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung,
der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und
die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt
der Einberufung im Internet unter
www.vancamel.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich. Die
genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung
eingeteilt in 15.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit
ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien, so dass derzeit
15.000.000 Stimmrechte bestehen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte
setzen voraus, dass sich die Aktionäre bei der Gesellschaft anmelden.
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein
und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens am
Mittwoch, 20. August 2014, 24.00 Uhr, unter der Adresse
VanCamel AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 0621/ 71 77 213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
zugehen. Neben der Anmeldung ist ein Berechtigungsnachweis der
Aktionäre zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich.
Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis
des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz erforderlich. Der
Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und
sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
('Nachweisstichtag' oder 'Record Date'), also Mittwoch, den 6. August
2014, 00.00 Uhr, beziehen. Dieser Nachweis muss der Gesellschaft bis
spätestens Mittwoch, den 20. August 2014, 24.00 Uhr, unter der zuvor
genannten Adresse in Textform zugehen.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem
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