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DGAP-HV: P&I Personal & Informatik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.09.2014 in Wiesbaden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

P&I Personal & Informatik Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
23.07.2014 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   P&I Personal & Informatik Aktiengesellschaft 
 
   Wiesbaden 
 
   Wertpapier-Kennnummer: 691 340 
   ISIN: DE 0006913403 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Dienstag, den 2. September 2014, 
   um 10:00 Uhr (MESZ) 
   (Einlass ab 9:00 Uhr MESZ) 
 
   in der Wiesbadener Casino-Gesellschaft, 
   Friedrichstr. 22, 65185 Wiesbaden, 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   I. 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des 
           zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts, 
           jeweils für das Geschäftsjahr 2013/2014, des Berichts des 
           Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013/2014 sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013/2014 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013/2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das am 31. 
           März 2014 beendete Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013/2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 
           31. März 2014 beendete Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Im Zuge der Veräußerung der Anteile an der Mehrheitsaktionärin 
           der P&I Personal & Informatik AG, der Argon GmbH, an den 
           Finanzinvestor HgCapital haben die bisherigen Mitglieder des 
           Aufsichtsrats Dr. Thorsten Dippel und Michael Wand ihre 
           Aufsichtsratsmandate mit Wirkung zum 1. Februar 2014 
           niedergelegt. Vor diesem Hintergrund hat das Amtsgericht 
           Wiesbaden auf Antrag des Vorstands mit Beschluss vom 10. 
           Februar 2014, berichtigt durch Beschluss vom 13. Februar 2014, 
           Herrn Kai Romberg und Herrn Justin von Simson gem. § 104 Abs. 
           1 AktG zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Entsprechend 
           der in Ziffer 5.4.3 Satz 2 niedergelegten Empfehlung des 
           Deutschen Corporate Governance Kodex war der Antrag auf 
           gerichtliche Bestellung von Herrn Kai Romberg und Herrn Justin 
           von Simson zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der P&I Personal & 
           Informatik AG bis zum Ablauf der heutigen Hauptversammlung 
           befristet. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Satz 
           1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner 
           zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
           Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
       (a)   Herrn Kai Romberg, wohnhaft in Berg, Deutschland, 
             Geschäftsführer der HgCapital Verwaltungs GmbH, in den 
             Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab dem 
             Ende der Hauptversammlung, die über die Wahl beschließt, bis 
             zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung, die über die 
             Entlastung für das Geschäftsjahr 2018/2019 beschließt. 
 
 
             Herr Romberg ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrates der Lumesse Global 
               Limited, Großbritannien, 
 
 
         -     Mitglied des Aufsichtsrates der TeamSystem 
               Holding S.p.A., Italien. 
 
 
 
       (b)   Herrn Justin von Simson, wohnhaft in München, 
             Deutschland, Geschäftsführer der HgCapital Verwaltungs GmbH, 
             in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung 
             ab dem Ende der Hauptversammlung, die über die Wahl 
             beschließt, bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung, 
             die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018/2019 
             beschließt. 
 
 
             Herr Justin von Simson ist kein Mitglied in gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Wahl der 
           vorgeschlagenen Personen der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn 
           Thomas Volk erneut zum Aufsichtsratsvorsitzenden zu wählen. 
 
 
           Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Herr Kai Romberg 
           und Herr Justin von Simson Geschäftsführer der HgCapital 
           Verwaltungs GmbH sind, die wie die Argon GmbH ebenfalls eine 
           Gesellschaft der Hg Gruppe ist. Insoweit besteht zwischen 
           Herrn Kai Romberg und Herrn Justin von Simson einerseits und 
           einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bzw. 
           einem mit ihm verbundenen Unternehmen andererseits eine 
           geschäftliche Beziehung i.S. der Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex. 
 
 
           Sonstige relevante geschäftliche oder persönliche Beziehungen 
           der beiden vorgeschlagenen Kandidaten zur P&I Personal & 
           Informatik AG, ihren Konzernunternehmen, den Organen der 
           Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
           beteiligten Aktionär bzw. ein mit ihm verbundenes Unternehmen 
           bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, für das am 
           31. März 2015 endende Geschäftsjahr 2014/2015 als 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu bestellen. 
           Dieser nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger 
           Finanzberichte vor, sofern eine solche erfolgt. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien 
           der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Argon GmbH, 
           München, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gem. 
           §§ 327a ff. AktG 
 
 
           Die Argon GmbH mit Sitz in München, eingetragen im 
           Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 190110, ist 
           unmittelbar mit insgesamt 7.346.708 auf den Inhaber lautenden 
           Stückaktien am Grundkapital der P&I Personal & Informatik AG 
           beteiligt (Stand: 7. Juli 2014). Das Grundkapital der P&I 
           Personal & Informatik AG beträgt 7.700.000,00 Euro und ist 
           eingeteilt in 7.700.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. 
           Damit hält die Argon GmbH mehr als 95 % des Grundkapitals der 
           P&I Personal & Informatik AG und ist deren Hauptaktionärin im 
           Sinne des § 327a Abs.1 Satz 1 AktG. 
 
 
           Die Argon GmbH hat sich entschlossen, von der in §§ 327a ff. 
           AktG geregelten Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Aktien der 
           Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen 
           Barabfindung auf den Hauptaktionär zu übertragen (sog. 
           aktienrechtlicher Squeeze Out). Mit Schreiben vom 5. Mai 2014 
           hat die Argon GmbH das Verlangen an den Vorstand der P&I 
           Personal & Informatik AG gerichtet, alle notwendigen Maßnahmen 
           zu ergreifen, damit die Hauptversammlung der P&I Personal & 
           Informatik AG gemäß § 327a Abs. 1 AktG einen Beschluss über 
           die Übertragung der Aktien der Minderheitsgesellschafter auf 
           die Argon GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer 
           angemessenen Barabfindung fassen kann. Mit Schreiben vom 3. 
           Juli 2014 an den Vorstand der P&I Personal & Informatik AG hat 
           die Argon GmbH ihr Verlangen konkretisiert und die 
           Barabfindung auf 70,66 Euro je auf den Inhaber lautende 
           Stückaktie festgelegt. 
 
 
           In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 7. 
           Juli 2014 hat die Argon GmbH die Voraussetzungen für die 
           Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und 
           die Angemessenheit der von ihr festgesetzten Barabfindung 
           erläutert und begründet (sog. Übertragungsbericht). Die 
           Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Warth & Klein 
           Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 
           als dem durch das Landgericht Frankfurt a.M. ausgewählten und 

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July 23, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)

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