P&I Personal & Informatik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 23.07.2014 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- P&I Personal & Informatik Aktiengesellschaft Wiesbaden Wertpapier-Kennnummer: 691 340 ISIN: DE 0006913403 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 2. September 2014, um 10:00 Uhr (MESZ) (Einlass ab 9:00 Uhr MESZ) in der Wiesbadener Casino-Gesellschaft, Friedrichstr. 22, 65185 Wiesbaden, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2013/2014, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013/2014 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013/2014 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013/2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das am 31. März 2014 beendete Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013/2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 31. März 2014 beendete Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen. 4. Wahlen zum Aufsichtsrat Im Zuge der Veräußerung der Anteile an der Mehrheitsaktionärin der P&I Personal & Informatik AG, der Argon GmbH, an den Finanzinvestor HgCapital haben die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Thorsten Dippel und Michael Wand ihre Aufsichtsratsmandate mit Wirkung zum 1. Februar 2014 niedergelegt. Vor diesem Hintergrund hat das Amtsgericht Wiesbaden auf Antrag des Vorstands mit Beschluss vom 10. Februar 2014, berichtigt durch Beschluss vom 13. Februar 2014, Herrn Kai Romberg und Herrn Justin von Simson gem. § 104 Abs. 1 AktG zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Entsprechend der in Ziffer 5.4.3 Satz 2 niedergelegten Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex war der Antrag auf gerichtliche Bestellung von Herrn Kai Romberg und Herrn Justin von Simson zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der P&I Personal & Informatik AG bis zum Ablauf der heutigen Hauptversammlung befristet. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Satz 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, (a) Herrn Kai Romberg, wohnhaft in Berg, Deutschland, Geschäftsführer der HgCapital Verwaltungs GmbH, in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab dem Ende der Hauptversammlung, die über die Wahl beschließt, bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018/2019 beschließt. Herr Romberg ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - Mitglied des Aufsichtsrates der Lumesse Global Limited, Großbritannien, - Mitglied des Aufsichtsrates der TeamSystem Holding S.p.A., Italien. (b) Herrn Justin von Simson, wohnhaft in München, Deutschland, Geschäftsführer der HgCapital Verwaltungs GmbH, in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab dem Ende der Hauptversammlung, die über die Wahl beschließt, bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018/2019 beschließt. Herr Justin von Simson ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Wahl der vorgeschlagenen Personen der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Thomas Volk erneut zum Aufsichtsratsvorsitzenden zu wählen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Herr Kai Romberg und Herr Justin von Simson Geschäftsführer der HgCapital Verwaltungs GmbH sind, die wie die Argon GmbH ebenfalls eine Gesellschaft der Hg Gruppe ist. Insoweit besteht zwischen Herrn Kai Romberg und Herrn Justin von Simson einerseits und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bzw. einem mit ihm verbundenen Unternehmen andererseits eine geschäftliche Beziehung i.S. der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Sonstige relevante geschäftliche oder persönliche Beziehungen der beiden vorgeschlagenen Kandidaten zur P&I Personal & Informatik AG, ihren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bzw. ein mit ihm verbundenes Unternehmen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, für das am 31. März 2015 endende Geschäftsjahr 2014/2015 als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu bestellen. Dieser nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, sofern eine solche erfolgt. 6. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Argon GmbH, München, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gem. §§ 327a ff. AktG Die Argon GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 190110, ist unmittelbar mit insgesamt 7.346.708 auf den Inhaber lautenden Stückaktien am Grundkapital der P&I Personal & Informatik AG beteiligt (Stand: 7. Juli 2014). Das Grundkapital der P&I Personal & Informatik AG beträgt 7.700.000,00 Euro und ist eingeteilt in 7.700.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Damit hält die Argon GmbH mehr als 95 % des Grundkapitals der P&I Personal & Informatik AG und ist deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs.1 Satz 1 AktG. Die Argon GmbH hat sich entschlossen, von der in §§ 327a ff. AktG geregelten Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptaktionär zu übertragen (sog. aktienrechtlicher Squeeze Out). Mit Schreiben vom 5. Mai 2014 hat die Argon GmbH das Verlangen an den Vorstand der P&I Personal & Informatik AG gerichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Hauptversammlung der P&I Personal & Informatik AG gemäß § 327a Abs. 1 AktG einen Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsgesellschafter auf die Argon GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung fassen kann. Mit Schreiben vom 3. Juli 2014 an den Vorstand der P&I Personal & Informatik AG hat die Argon GmbH ihr Verlangen konkretisiert und die Barabfindung auf 70,66 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt. In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 7. Juli 2014 hat die Argon GmbH die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der von ihr festgesetzten Barabfindung erläutert und begründet (sog. Übertragungsbericht). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als dem durch das Landgericht Frankfurt a.M. ausgewählten und
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July 23, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)