P&I Personal & Informatik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
23.07.2014 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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P&I Personal & Informatik Aktiengesellschaft
Wiesbaden
Wertpapier-Kennnummer: 691 340
ISIN: DE 0006913403
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, den 2. September 2014,
um 10:00 Uhr (MESZ)
(Einlass ab 9:00 Uhr MESZ)
in der Wiesbadener Casino-Gesellschaft,
Friedrichstr. 22, 65185 Wiesbaden,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts,
jeweils für das Geschäftsjahr 2013/2014, des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013/2014 sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013/2014
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013/2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das am 31.
März 2014 beendete Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu
erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013/2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am
31. März 2014 beendete Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu
erteilen.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat
Im Zuge der Veräußerung der Anteile an der Mehrheitsaktionärin
der P&I Personal & Informatik AG, der Argon GmbH, an den
Finanzinvestor HgCapital haben die bisherigen Mitglieder des
Aufsichtsrats Dr. Thorsten Dippel und Michael Wand ihre
Aufsichtsratsmandate mit Wirkung zum 1. Februar 2014
niedergelegt. Vor diesem Hintergrund hat das Amtsgericht
Wiesbaden auf Antrag des Vorstands mit Beschluss vom 10.
Februar 2014, berichtigt durch Beschluss vom 13. Februar 2014,
Herrn Kai Romberg und Herrn Justin von Simson gem. § 104 Abs.
1 AktG zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Entsprechend
der in Ziffer 5.4.3 Satz 2 niedergelegten Empfehlung des
Deutschen Corporate Governance Kodex war der Antrag auf
gerichtliche Bestellung von Herrn Kai Romberg und Herrn Justin
von Simson zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der P&I Personal &
Informatik AG bis zum Ablauf der heutigen Hauptversammlung
befristet.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Satz
1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner
zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
(a) Herrn Kai Romberg, wohnhaft in Berg, Deutschland,
Geschäftsführer der HgCapital Verwaltungs GmbH, in den
Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab dem
Ende der Hauptversammlung, die über die Wahl beschließt, bis
zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2018/2019 beschließt.
Herr Romberg ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- Mitglied des Aufsichtsrates der Lumesse Global
Limited, Großbritannien,
- Mitglied des Aufsichtsrates der TeamSystem
Holding S.p.A., Italien.
(b) Herrn Justin von Simson, wohnhaft in München,
Deutschland, Geschäftsführer der HgCapital Verwaltungs GmbH,
in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung
ab dem Ende der Hauptversammlung, die über die Wahl
beschließt, bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018/2019
beschließt.
Herr Justin von Simson ist kein Mitglied in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Wahl der
vorgeschlagenen Personen der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn
Thomas Volk erneut zum Aufsichtsratsvorsitzenden zu wählen.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Herr Kai Romberg
und Herr Justin von Simson Geschäftsführer der HgCapital
Verwaltungs GmbH sind, die wie die Argon GmbH ebenfalls eine
Gesellschaft der Hg Gruppe ist. Insoweit besteht zwischen
Herrn Kai Romberg und Herrn Justin von Simson einerseits und
einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bzw.
einem mit ihm verbundenen Unternehmen andererseits eine
geschäftliche Beziehung i.S. der Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex.
Sonstige relevante geschäftliche oder persönliche Beziehungen
der beiden vorgeschlagenen Kandidaten zur P&I Personal &
Informatik AG, ihren Konzernunternehmen, den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär bzw. ein mit ihm verbundenes Unternehmen
bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, für das am
31. März 2015 endende Geschäftsjahr 2014/2015 als
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu bestellen.
Dieser nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte vor, sofern eine solche erfolgt.
6. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien
der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Argon GmbH,
München, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gem.
§§ 327a ff. AktG
Die Argon GmbH mit Sitz in München, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 190110, ist
unmittelbar mit insgesamt 7.346.708 auf den Inhaber lautenden
Stückaktien am Grundkapital der P&I Personal & Informatik AG
beteiligt (Stand: 7. Juli 2014). Das Grundkapital der P&I
Personal & Informatik AG beträgt 7.700.000,00 Euro und ist
eingeteilt in 7.700.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Damit hält die Argon GmbH mehr als 95 % des Grundkapitals der
P&I Personal & Informatik AG und ist deren Hauptaktionärin im
Sinne des § 327a Abs.1 Satz 1 AktG.
Die Argon GmbH hat sich entschlossen, von der in §§ 327a ff.
AktG geregelten Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Aktien der
Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung auf den Hauptaktionär zu übertragen (sog.
aktienrechtlicher Squeeze Out). Mit Schreiben vom 5. Mai 2014
hat die Argon GmbH das Verlangen an den Vorstand der P&I
Personal & Informatik AG gerichtet, alle notwendigen Maßnahmen
zu ergreifen, damit die Hauptversammlung der P&I Personal &
Informatik AG gemäß § 327a Abs. 1 AktG einen Beschluss über
die Übertragung der Aktien der Minderheitsgesellschafter auf
die Argon GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung fassen kann. Mit Schreiben vom 3.
Juli 2014 an den Vorstand der P&I Personal & Informatik AG hat
die Argon GmbH ihr Verlangen konkretisiert und die
Barabfindung auf 70,66 Euro je auf den Inhaber lautende
Stückaktie festgelegt.
In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 7.
Juli 2014 hat die Argon GmbH die Voraussetzungen für die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und
die Angemessenheit der von ihr festgesetzten Barabfindung
erläutert und begründet (sog. Übertragungsbericht). Die
Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Warth & Klein
Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
als dem durch das Landgericht Frankfurt a.M. ausgewählten und
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July 23, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)
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