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DGAP-HV: Weng Fine Art AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.09.2014 in Krefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Weng Fine Art AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
25.07.2014 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Weng Fine Art AG 
 
   Krefeld 
 
   ISIN: DE0005181606 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   wir laden Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung der Weng Fine 
   Art AG ein, die am 
 
   Montag, den 1. September 2014 ab 14.00 Uhr 
   in den Räumen von 'Derby auf der Rennbahn' (Biebricher Saal), 
   An der Rennbahn 4 in D-47800 Krefeld, 
 
   stattfindet und, falls erforderlich, am Dienstag, den 2. September 
   2014 ab 9:00 Uhr dort fortgesetzt wird. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 01.02.2013 bis 31.01.2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt und den 
           Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine 
           Feststellung durch die Hauptversammlung. 
 
 
           Der festgestellte Jahresabschluss, der Konzernabschluss und 
           der Bericht des Aufsichtsrats werden im Internet auf der 
           Website der Gesellschaft (www.wengfineart.com) unter dem 
           Menüpunkt 'Investor Relations: Hauptversammlung' zum Download 
           bereitstehen und wie alle anderen zugänglich zu machenden 
           Unterlagen in der Hauptversammlung ausliegen. 
 
 
     TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des zum 31.01.2014 beendeten Geschäftsjahres 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des zum 31.01.2014 beendeten Geschäftsjahres in 
           Höhe von EUR 2.434.047,41 folgenden Beschluss vor: 
 
 
  (1)  Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je     EUR    297.550,00 
       dividendenberechtigter Stückaktie: 
 
  (2)  Einstellung eines Betrages aus dem Bilanzgewinn  EUR    650.000,00 
       in eine Gewinnrücklage: 
 
  (3)  Gewinnvortrag des Bilanzgewinns im Übrigen:      EUR  1.486.497,41 
 
 
           Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die 
           Gesellschaft Stück 52.500 eigene Aktien, die nicht 
           dividendenberechtigt sind. Dies wurde im angegebenen 
           Ausschüttungsbetrag berücksichtigt. Sollte sich die Zahl der 
           von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien bis zur 
           Hauptversammlung erhöhen oder vermindern, wird bei 
           unveränderter Ausschüttung von EUR 0,11 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein 
           entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die 
           Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
 
 
     TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das am 31.01.2014 beendete Geschäftsjahr 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem während des am 
           31.01.2014 beendeten Geschäftsjahres amtierenden Vorstand 
           Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31.01.2014 beendete 
           Geschäftsjahr 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den während des am 
           31.01.2014 beendeten Geschäftsjahres amtierenden Mitgliedern 
           des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     TOP 5 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder 
           des Aufsichtsrats für das am 31.01.2014 beendete Geschäftsjahr 
 
 
           Gemäß § 15 der Satzung der Gesellschaft wird die Vergütung des 
           Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr durch 
           Beschluss der Hauptversammlung festgesetzt. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden 
           Beschluss zu fassen: Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für 
           das am 31.01.2014 beendete Geschäftsjahr folgende Vergütung: 
           Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält EUR 8.000,00; der 
           stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende erhält EUR 7.000,00; 
           das dritte Aufsichtsratsmitglied erhält EUR 5.000,00. 
 
 
     TOP 6 Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           AktG und § 8 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern 
           zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen 
           sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
           gebunden. 
 
 
           Die Amtszeit aller derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats 
           sowie des Ersatzmitglieds endet gemäß dem Beschluss der 
           Hauptversammlung vom 24.09.2012 mit der Hauptversammlung über 
           das Geschäftsjahr 01.02.2013-31.01.2014. Daher sind Neuwahlen 
           zum Aufsichtsrat durchzuführen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung 
           der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite 
           Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, 
           folgende drei Personen in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
           1. Herr Heribert Reiners - Rechtsanwalt, Köln 
 
 
           Herr Reiners ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
           2. Herr Christian W. Röhl - Kaufmann/Finanzanalyst, Berlin 
 
 
           Herr Röhl ist Mitglied in den folgenden anderen gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
           V7 Energie AG, Kißlegg (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
           V7 SolarKraftwerk Wolfegg AG, Kißlegg (Vorsitzender des 
           Aufsichtsrats) 
 
 
           3. Herr Wim Zwitserloot - Investor/Consultant, 
           Milsbeek/Niederlande 
 
 
           Herr Zwitserloot ist Mitglied in den folgenden anderen 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
           und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
           Antea Den Haag, Investment Fonds VI 
 
 
           Ferner soll ein Ersatzmitglied gewählt werden für den Fall, 
           dass ggfs. ein Aufsichtsratsmitglied während der laufenden 
           Amtszeit ausscheidet. Diesbezüglich wird seitens des 
           Aufsichtsrates vorgeschlagen: 
 
 
           Herr Dr. Dietrich von Frank - Manager Versicherungswesen, 
           Basel/Schweiz 
 
 
           Herr Dr. von Frank ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
     TOP 7 Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers für das am 01.02.2014 begonnene Geschäftsjahr 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Brandenburg 
           Wirtschaftsberatungs-GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, zum 
           Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das am 01.02.2014 
           begonnene Geschäftsjahr zu wählen. 
 
 
     TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung des 
           Unternehmensgegenstands und die entsprechende Änderung der 
           Satzung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 2 der Satzung der 
           Gesellschaft wie folgt neu zu fassen: 
 
 
                   § 2 
          Unternehmensgegenstand 
 
 
       (1)   Gegenstand des Unternehmens ist 
 
 
         (a)   der Erwerb, das Halten und die Verwaltung 
               sowie die Verwertung von Beteiligungen an anderen 
               Wirtschaftsunternehmen, insbesondere an Unternehmen, die 
               im In- und Ausland im Kunstmarkt tätig sind, sowie die 
               Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden 
               Dienstleistungen, einschließlich der Übernahme der 
               Geschäftsführung und der Vertretung in anderen 
               Gesellschaften, und 
 
 
         (b)   der Handel mit Kunstwerken und anderen 
               Sammelobjekten auf eigene Rechnung. 
 
 
 
       (2)   Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte 
             vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen, die dem vorstehenden 
             Geschäftszweck dienlich und/oder förderlich sind, 
             einschließlich der Errichtung von Vertretungen, 
             Zweitniederlassungen, Betriebsstätten, Tochtergesellschaften 
             und sonstigen Wirtschaftsunternehmen im In- und Ausland. 
 
 
 
     TOP 9 Beschlussfassung über die Umstellung des 
           Geschäftsjahres und die entsprechende Änderung der Satzung 
 
 
           Das derzeit gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft am 
           1. Februar eines Jahres beginnende und am 31. Januar des 
           Folgejahres endende Geschäftsjahr der Gesellschaft soll ab dem 
           01.01.2016 dergestalt umgestellt werden, dass das 
           Geschäftsjahr der Gesellschaft künftig das Kalenderjahr ist. 

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July 25, 2014 09:10 ET (13:10 GMT)

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