Weng Fine Art AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 25.07.2014 15:09 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Weng Fine Art AG Krefeld ISIN: DE0005181606 Einladung zur Hauptversammlung Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung der Weng Fine Art AG ein, die am Montag, den 1. September 2014 ab 14.00 Uhr in den Räumen von 'Derby auf der Rennbahn' (Biebricher Saal), An der Rennbahn 4 in D-47800 Krefeld, stattfindet und, falls erforderlich, am Dienstag, den 2. September 2014 ab 9:00 Uhr dort fortgesetzt wird. TAGESORDNUNG TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 01.02.2013 bis 31.01.2014 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Der festgestellte Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats werden im Internet auf der Website der Gesellschaft (www.wengfineart.com) unter dem Menüpunkt 'Investor Relations: Hauptversammlung' zum Download bereitstehen und wie alle anderen zugänglich zu machenden Unterlagen in der Hauptversammlung ausliegen. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des zum 31.01.2014 beendeten Geschäftsjahres Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für die Verwendung des Bilanzgewinns des zum 31.01.2014 beendeten Geschäftsjahres in Höhe von EUR 2.434.047,41 folgenden Beschluss vor: (1) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je EUR 297.550,00 dividendenberechtigter Stückaktie: (2) Einstellung eines Betrages aus dem Bilanzgewinn EUR 650.000,00 in eine Gewinnrücklage: (3) Gewinnvortrag des Bilanzgewinns im Übrigen: EUR 1.486.497,41 Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft Stück 52.500 eigene Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Dies wurde im angegebenen Ausschüttungsbetrag berücksichtigt. Sollte sich die Zahl der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien bis zur Hauptversammlung erhöhen oder vermindern, wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,11 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das am 31.01.2014 beendete Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem während des am 31.01.2014 beendeten Geschäftsjahres amtierenden Vorstand Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31.01.2014 beendete Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den während des am 31.01.2014 beendeten Geschäftsjahres amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. TOP 5 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31.01.2014 beendete Geschäftsjahr Gemäß § 15 der Satzung der Gesellschaft wird die Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr durch Beschluss der Hauptversammlung festgesetzt. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für das am 31.01.2014 beendete Geschäftsjahr folgende Vergütung: Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält EUR 8.000,00; der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende erhält EUR 7.000,00; das dritte Aufsichtsratsmitglied erhält EUR 5.000,00. TOP 6 Neuwahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Amtszeit aller derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des Ersatzmitglieds endet gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 24.09.2012 mit der Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 01.02.2013-31.01.2014. Daher sind Neuwahlen zum Aufsichtsrat durchzuführen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, folgende drei Personen in den Aufsichtsrat zu wählen: 1. Herr Heribert Reiners - Rechtsanwalt, Köln Herr Reiners ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 2. Herr Christian W. Röhl - Kaufmann/Finanzanalyst, Berlin Herr Röhl ist Mitglied in den folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: V7 Energie AG, Kißlegg (Vorsitzender des Aufsichtsrats) V7 SolarKraftwerk Wolfegg AG, Kißlegg (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 3. Herr Wim Zwitserloot - Investor/Consultant, Milsbeek/Niederlande Herr Zwitserloot ist Mitglied in den folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Antea Den Haag, Investment Fonds VI Ferner soll ein Ersatzmitglied gewählt werden für den Fall, dass ggfs. ein Aufsichtsratsmitglied während der laufenden Amtszeit ausscheidet. Diesbezüglich wird seitens des Aufsichtsrates vorgeschlagen: Herr Dr. Dietrich von Frank - Manager Versicherungswesen, Basel/Schweiz Herr Dr. von Frank ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. TOP 7 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das am 01.02.2014 begonnene Geschäftsjahr Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Brandenburg Wirtschaftsberatungs-GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das am 01.02.2014 begonnene Geschäftsjahr zu wählen. TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstands und die entsprechende Änderung der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 2 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen: § 2 Unternehmensgegenstand (1) Gegenstand des Unternehmens ist (a) der Erwerb, das Halten und die Verwaltung sowie die Verwertung von Beteiligungen an anderen Wirtschaftsunternehmen, insbesondere an Unternehmen, die im In- und Ausland im Kunstmarkt tätig sind, sowie die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung und der Vertretung in anderen Gesellschaften, und (b) der Handel mit Kunstwerken und anderen Sammelobjekten auf eigene Rechnung. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen, die dem vorstehenden Geschäftszweck dienlich und/oder förderlich sind, einschließlich der Errichtung von Vertretungen, Zweitniederlassungen, Betriebsstätten, Tochtergesellschaften und sonstigen Wirtschaftsunternehmen im In- und Ausland. TOP 9 Beschlussfassung über die Umstellung des Geschäftsjahres und die entsprechende Änderung der Satzung Das derzeit gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft am 1. Februar eines Jahres beginnende und am 31. Januar des Folgejahres endende Geschäftsjahr der Gesellschaft soll ab dem 01.01.2016 dergestalt umgestellt werden, dass das Geschäftsjahr der Gesellschaft künftig das Kalenderjahr ist.
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July 25, 2014 09:10 ET (13:10 GMT)