Weng Fine Art AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
25.07.2014 15:09
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Weng Fine Art AG
Krefeld
ISIN: DE0005181606
Einladung zur Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung der Weng Fine
Art AG ein, die am
Montag, den 1. September 2014 ab 14.00 Uhr
in den Räumen von 'Derby auf der Rennbahn' (Biebricher Saal),
An der Rennbahn 4 in D-47800 Krefeld,
stattfindet und, falls erforderlich, am Dienstag, den 2. September
2014 ab 9:00 Uhr dort fortgesetzt wird.
TAGESORDNUNG
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 01.02.2013 bis 31.01.2014
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt und den
Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine
Feststellung durch die Hauptversammlung.
Der festgestellte Jahresabschluss, der Konzernabschluss und
der Bericht des Aufsichtsrats werden im Internet auf der
Website der Gesellschaft (www.wengfineart.com) unter dem
Menüpunkt 'Investor Relations: Hauptversammlung' zum Download
bereitstehen und wie alle anderen zugänglich zu machenden
Unterlagen in der Hauptversammlung ausliegen.
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des zum 31.01.2014 beendeten Geschäftsjahres
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für die Verwendung des
Bilanzgewinns des zum 31.01.2014 beendeten Geschäftsjahres in
Höhe von EUR 2.434.047,41 folgenden Beschluss vor:
(1) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je EUR 297.550,00
dividendenberechtigter Stückaktie:
(2) Einstellung eines Betrages aus dem Bilanzgewinn EUR 650.000,00
in eine Gewinnrücklage:
(3) Gewinnvortrag des Bilanzgewinns im Übrigen: EUR 1.486.497,41
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die
Gesellschaft Stück 52.500 eigene Aktien, die nicht
dividendenberechtigt sind. Dies wurde im angegebenen
Ausschüttungsbetrag berücksichtigt. Sollte sich die Zahl der
von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien bis zur
Hauptversammlung erhöhen oder vermindern, wird bei
unveränderter Ausschüttung von EUR 0,11 je
dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die
Gewinnverwendung unterbreitet werden.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das am 31.01.2014 beendete Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem während des am
31.01.2014 beendeten Geschäftsjahres amtierenden Vorstand
Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31.01.2014 beendete
Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den während des am
31.01.2014 beendeten Geschäftsjahres amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das am 31.01.2014 beendete Geschäftsjahr
Gemäß § 15 der Satzung der Gesellschaft wird die Vergütung des
Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr durch
Beschluss der Hauptversammlung festgesetzt.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden
Beschluss zu fassen: Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für
das am 31.01.2014 beendete Geschäftsjahr folgende Vergütung:
Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält EUR 8.000,00; der
stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende erhält EUR 7.000,00;
das dritte Aufsichtsratsmitglied erhält EUR 5.000,00.
TOP 6 Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG und § 8 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern
zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen
sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht
gebunden.
Die Amtszeit aller derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats
sowie des Ersatzmitglieds endet gemäß dem Beschluss der
Hauptversammlung vom 24.09.2012 mit der Hauptversammlung über
das Geschäftsjahr 01.02.2013-31.01.2014. Daher sind Neuwahlen
zum Aufsichtsrat durchzuführen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt,
folgende drei Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:
1. Herr Heribert Reiners - Rechtsanwalt, Köln
Herr Reiners ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
2. Herr Christian W. Röhl - Kaufmann/Finanzanalyst, Berlin
Herr Röhl ist Mitglied in den folgenden anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
V7 Energie AG, Kißlegg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
V7 SolarKraftwerk Wolfegg AG, Kißlegg (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
3. Herr Wim Zwitserloot - Investor/Consultant,
Milsbeek/Niederlande
Herr Zwitserloot ist Mitglied in den folgenden anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Antea Den Haag, Investment Fonds VI
Ferner soll ein Ersatzmitglied gewählt werden für den Fall,
dass ggfs. ein Aufsichtsratsmitglied während der laufenden
Amtszeit ausscheidet. Diesbezüglich wird seitens des
Aufsichtsrates vorgeschlagen:
Herr Dr. Dietrich von Frank - Manager Versicherungswesen,
Basel/Schweiz
Herr Dr. von Frank ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
TOP 7 Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das am 01.02.2014 begonnene Geschäftsjahr
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Brandenburg
Wirtschaftsberatungs-GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, zum
Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das am 01.02.2014
begonnene Geschäftsjahr zu wählen.
TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung des
Unternehmensgegenstands und die entsprechende Änderung der
Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 2 der Satzung der
Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:
§ 2
Unternehmensgegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens ist
(a) der Erwerb, das Halten und die Verwaltung
sowie die Verwertung von Beteiligungen an anderen
Wirtschaftsunternehmen, insbesondere an Unternehmen, die
im In- und Ausland im Kunstmarkt tätig sind, sowie die
Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden
Dienstleistungen, einschließlich der Übernahme der
Geschäftsführung und der Vertretung in anderen
Gesellschaften, und
(b) der Handel mit Kunstwerken und anderen
Sammelobjekten auf eigene Rechnung.
(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte
vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen, die dem vorstehenden
Geschäftszweck dienlich und/oder förderlich sind,
einschließlich der Errichtung von Vertretungen,
Zweitniederlassungen, Betriebsstätten, Tochtergesellschaften
und sonstigen Wirtschaftsunternehmen im In- und Ausland.
TOP 9 Beschlussfassung über die Umstellung des
Geschäftsjahres und die entsprechende Änderung der Satzung
Das derzeit gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft am
1. Februar eines Jahres beginnende und am 31. Januar des
Folgejahres endende Geschäftsjahr der Gesellschaft soll ab dem
01.01.2016 dergestalt umgestellt werden, dass das
Geschäftsjahr der Gesellschaft künftig das Kalenderjahr ist.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 25, 2014 09:10 ET (13:10 GMT)
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