MEDION AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 20.08.2014 15:08 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- MEDION AG Essen ISIN DE0006605009 Wertpapier-Kenn-Nummer 660500 Einladung zur Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 1. Oktober 2014, 10:00 Uhr (MESZ) in 45131 Essen, Congress Center Essen (Congress Center West, Saal Europa), Norbertstraße ein. I. Tagesordnung der Hauptversammlung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2013/2014 (1. April 2013-31. März 2014), des Lageberichts (nach § 315 Abs. 3 HGB zusammengefasster Konzernlagebericht und Lagebericht) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 und der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversammlung, neben seinen erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB, die nachfolgend genannten Vorlagen zugänglich: - den festgestellten Jahresabschluss der MEDION AG zum 31. März 2014, - den gebilligten Konzernabschluss zum 31. März 2014, - den zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht, - den Bericht des Aufsichtsrats. Diese Unterlagen werden über die Internetadresse http://www.medion.com/hauptversammlung den Aktionären zugänglich gemacht und liegen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 17. Juni 2014 gebilligt und damit den Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Deshalb ist eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG nicht erforderlich. Jahresabschluss, zusammengefasster Konzernlagebericht und Lagebericht, Konzernabschluss und Bericht des Aufsichtsrats sind, ebenso wie die erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB, der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf. 2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 (1. April 2013-31. März 2014) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen. 3. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 (1. April 2013-31. März 2014) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen. 4. Nachwahl zum Aufsichtsrat Herr Milko van Duijl hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 6. Dezember 2013 niedergelegt. Das Amtsgericht Essen hat durch Beschluss vom 19. Dezember 2013 gemäß § 104 Abs.1 AktG Herrn Gianfranco Lanci als Nachfolger für Herrn Milko van Duijl zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1 6. Fall AktG und dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Gianfranco Lanci, wohnhaft in Mailand, Italien; Executive Vice President der Firma Lenovo Group Ltd., Hong Kong als Nachfolger von Herrn Milko van Duijl in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 1. Oktober 2014 und für den Rest der Amtszeit der übrigen Anteilseignervertreter des Aufsichtsrats, d.h. für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. März 2015 endende Geschäftsjahr beschließt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger übt Herr Gianfranco Lanci keine weiteren Mandate im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus. 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015 (1. April 2014-31. März 2015) Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Essen, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der MEDION AG und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014/2015 zu wählen. II. Teilnahmebedingungen Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 13 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, d.h. bis zum 24. September 2014, 24:00 Uhr (MESZ). Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dies hat bis zum letzten Anmeldetag, d.h. bis zum 24. September 2014, 24:00 Uhr (MESZ), durch Vorlage eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Kreditinstitut erstellten Nachweises über den Anteilsbesitz, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (10. September 2014, 0:00 Uhr (MESZ)) ('Nachweisstichtag') bezieht, bei der Anmeldestelle, MEDION AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main oder per Telefax: +49-69-12012-86045 oder per E-Mail: WP.HV@db-is.com zu erfolgen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien; diese können insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben und veräußert werden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus. Entsprechendes gilt für Aktienerwerbe nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind in der Hauptversammlung am 1. Oktober 2014 nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. III. Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird. Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Ein Vollmachtsformular steht auch im Internet unter http://www.medion.com/hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Die
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August 20, 2014 09:08 ET (13:08 GMT)