Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 686 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
58 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: MEDION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.10.2014 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

MEDION AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
20.08.2014 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   MEDION AG 
 
   Essen 
 
   ISIN DE0006605009 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 660500 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir 
   die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   am Mittwoch, 1. Oktober 2014, 
   10:00 Uhr (MESZ) 
 
   in 45131 Essen, Congress Center Essen (Congress Center West, Saal 
   Europa), Norbertstraße 
   ein. 
 
   I. Tagesordnung der Hauptversammlung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 
           2013/2014 (1. April 2013-31. März 2014), des Lageberichts 
           (nach § 315 Abs. 3 HGB zusammengefasster Konzernlagebericht 
           und Lagebericht) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2013/2014 und der erläuternden Berichte des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 
           HGB 
 
 
           Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des 
           Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversammlung, neben seinen 
           erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 
           5, 315 Abs. 4 HGB, die nachfolgend genannten Vorlagen 
           zugänglich: 
 
 
       -     den festgestellten Jahresabschluss der MEDION AG 
             zum 31. März 2014, 
 
 
       -     den gebilligten Konzernabschluss zum 31. März 
             2014, 
 
 
       -     den zusammengefassten Konzernlagebericht und 
             Lagebericht, 
 
 
       -     den Bericht des Aufsichtsrats. 
 
 
 
           Diese Unterlagen werden über die Internetadresse 
 
 
           http://www.medion.com/hauptversammlung 
 
 
           den Aktionären zugänglich gemacht und liegen während der 
           Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 17. Juni 2014 
           gebilligt und damit den Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 
           AktG festgestellt. Deshalb ist eine Feststellung des 
           Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses 
           durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG nicht erforderlich. 
           Jahresabschluss, zusammengefasster Konzernlagebericht und 
           Lagebericht, Konzernabschluss und Bericht des Aufsichtsrats 
           sind, ebenso wie die erläuternden Berichte des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB, der 
           Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem 
           Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf. 
 
 
     2.    Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2013/2014 (1. April 2013-31. März 2014) 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     3.    Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2013/2014 (1. April 2013-31. März 2014) 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Nachwahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Herr Milko van Duijl hat sein Amt als Mitglied des 
           Aufsichtsrats mit Wirkung zum 6. Dezember 2013 niedergelegt. 
           Das Amtsgericht Essen hat durch Beschluss vom 19. Dezember 
           2013 gemäß § 104 Abs.1 AktG Herrn Gianfranco Lanci als 
           Nachfolger für Herrn Milko van Duijl zum Mitglied des 
           Aufsichtsrats bestellt. 
 
 
           Nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1 6. Fall AktG und dem 
           Wortlaut des § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft setzt 
           sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen, die alle 
           von der Hauptversammlung gewählt werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Gianfranco Lanci, wohnhaft 
           in Mailand, Italien; Executive Vice President der Firma Lenovo 
           Group Ltd., Hong Kong als Nachfolger von Herrn Milko van Duijl 
           in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der 
           Hauptversammlung vom 1. Oktober 2014 und für den Rest der 
           Amtszeit der übrigen Anteilseignervertreter des Aufsichtsrats, 
           d.h. für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung für das am 31. März 2015 endende 
           Geschäftsjahr beschließt. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
           Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser 
           Hauptversammlung im Bundesanzeiger übt Herr Gianfranco Lanci 
           keine weiteren Mandate im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
           aus. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2014/2015 (1. April 2014-31. März 2015) 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
           am Main, Zweigniederlassung Essen, zum Abschlussprüfer des 
           Jahresabschlusses der MEDION AG und des Konzernabschlusses für 
           das Geschäftsjahr 2014/2015 zu wählen. 
 
 
   II. Teilnahmebedingungen 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 13 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss 
   der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor dem Tag der 
   Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag der Hauptversammlung und der 
   Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, d.h. bis zum 24. September 
   2014, 24:00 Uhr (MESZ). Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts nachzuweisen. Dies hat bis zum letzten Anmeldetag, 
   d.h. bis zum 24. September 2014, 24:00 Uhr (MESZ), durch Vorlage eines 
   in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch 
   das depotführende Kreditinstitut erstellten Nachweises über den 
   Anteilsbesitz, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung (10. September 2014, 0:00 Uhr (MESZ)) 
   ('Nachweisstichtag') bezieht, bei der Anmeldestelle, 
 
   MEDION AG 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
 
   oder per Telefax: +49-69-12012-86045 
   oder per E-Mail: WP.HV@db-is.com 
 
   zu erfolgen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag 
   bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien; diese können 
   insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben und veräußert 
   werden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
   des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme 
   und auf den Umfang des Stimmrechts aus. Entsprechendes gilt für 
   Aktienerwerbe nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind in der Hauptversammlung am 1. Oktober 2014 nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
 
   III. Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. 
   durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Für den Fall, dass ein 
   Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft 
   eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf der Textform, wenn 
   weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine 
   gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellte Person 
   bevollmächtigt wird. Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme 
   und Ausübung ihres Stimmrechts vertreten lassen möchten, finden für 
   die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der Rückseite der 
   Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen 
   form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Ein 
   Vollmachtsformular steht auch im Internet unter 
   http://www.medion.com/hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 20, 2014 09:08 ET (13:08 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2014 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.