Bern - Ab 1. November 2014 ist der Technologiefonds, ein klimapolitisches Instrument des Bundes, operativ. Innovative Unternehmen können beim Fonds eine Bürgschaft beantragen. So will der Bund Innovationen fördern, die Treibhausgase oder den Ressourcenverbrauch senken oder den Einsatz erneuerbarer Energien begünstigen.
Der Technologiefonds ist im CO2-Gesetz verankert. Bis 2020 sind jährlich maximal 25 Millionen Franken aus den Einnahmen der CO2-Abgabe für den Technologiefonds zweckgebunden.
Ab 2015 können Unternehmen durch Darlehensbürgschaften aus dem Fonds unterstützt werden, wenn sie neuartige klimafreundliche oder ressourcenschonende Produkte und Verfahren entwickeln und vermarkten. Dies können beispielsweise innovative Technologien in der Gebäudetechnik und in der Mobilität sowie für umweltschonende Heizung, Kühlung, Energieerzeugung, -speicherung und -management sein oder auch solche zur Reduktion von Emissionen in industriellen Produktionsprozessen oder in der Land- und Forstwirtschaft. Verbürgt werden bis zu drei Millionen Franken für eine Laufzeit von maximal 10 Jahren. Bei positiver Beurteilung erhalten ...
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