
Gedopten Spitzensportlern drohen künftig bis zu drei Jahre Gefängnis. Das steht nach "Bild"-Informationen im Entwurf für das Anti-Doping-Gesetz, den Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Mittwoch vorstellen wollen.
Demnach soll auch der Besitz von Doping-Substanzen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Das Gesetz räumt zudem der Sportgerichtsbarkeit Vorrang vor staatlichen Gerichten ein. Hintergrund ist, dass Sportgerichte nach dem Standard der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) beim Nachweis von Doping drakonische Strafen verhängen können, während öffentliche Gerichte langwierige Beweisverfahren führen müssen. Der Sportpolitiker Stephan Mayer (CSU) sagte "Bild": "Ich hoffe, dass durch den Vorrang der Sportgerichte nur sehr wenige Fälle nach dem neuen Anti-Doping-Gesetz abgeurteilt werden müssen."
Doping im Freizeitsport ist nach dem Gesetzesentwurf zwar verboten, soll aber nicht bestraft werden.