
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Ausweitung der Sonntags-Arbeit in einem Urteil eingeschränkt. Die Richter sehen keine Notwendigkeit dafür, dass Videotheken, Bibliotheken, Call Center sowie Lotto- und Toto-Gesellschaften an Sonn- und Feiertagen geöffnet sind.
Das Gericht erklärte damit wesentliche Teile einer Verordnung des Bundeslandes Hessen für unwirksam, die weitreichende Ausnahmen für die Sonntags-Arbeit festgelegt hatte. Beobachter rechnen mit weitreichenden Folgen durch das Urteil, da auch andere Bundesländer Verordnungen zur Sonntags-Arbeit erlassen hatten. Die Gewerkschaft Verdi sowie zwei evangelische Gemeindeverbände hatten gegen die hessische Verordnung geklagt.
© 2014 dts Nachrichtenagentur