DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 16.12.2014 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft Köln ISIN DE0005488795, WKN 548879 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre der DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft (die 'Gesellschaft') hiermit zu der am Donnerstag, dem 22. Januar 2015, um 10:00 Uhr (MEZ), im Hilton Cologne, Marzellenstraße 13-17, 50668 Köln, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 sowie der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben für das Geschäftsjahr 2013 Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter http://www.dfag.de/hauptversammlung abgerufen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Die vorgelegten Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns. 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das am 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. Die Bestellung der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2014 ist bereits durch gerichtlichen Beschluss erfolgt. 5 Neuwahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Zum 1. März 2013 hat Herr Frank Hock sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt und wurde vom Aufsichtsrat als Vorstand der Gesellschaft bestellt. Herr Clemens von Weichs hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum 12. Februar 2014 niedergelegt. Herr Florian Becker hat zum 12. Juni 2014 ebenfalls sein Amt als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt. Demnach besteht der Aufsichtsrat derzeit nur aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor: Herrn Dr. Jürgen Honert, Rechtsanwalt, honert+partner mbB, rechtsanwälte wirtschaftsprüfer steuerberater, München Herrn Dr. Tonio Barlage, Unternehmensberater, Geschäftsführer Cartagena Capital GmbH, Hamburg für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung zu wählen, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden. Ergänzende Angaben gem. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu Tagesordnungspunkt 5: Die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagenen Personen sind bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums: Zu Herrn Dr. Honert Herr Dr. Honert hat derzeit folgende weitere Mandate Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * keine Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Herr Dr. Honert derzeit in einer geschäftlichen Beziehung in Form eines anwaltlichen Mandatsverhältnisses zu der DF Deutsche Forfait AG steht. Zur Erläuterung: honert+partner mbB, rechtsanwälte wirtschaftsprüfer steuerberater, München, deren Gesellschafter Herr Dr. Jürgen Honert ist, wurde im August 2014 vom Vorstand und vom Aufsichtsrat der Gesellschaft beauftragt, die Verantwortlichkeiten für die am 12. Februar 2014 per ad hoc-Mitteilung bekannt gemachten Vorgänge um Steuernachzahlungen für vergangene Umsatzsteuerverbindlichkeiten der Gesellschaft zu prüfen. Darüber hinaus steht Herr Dr. Honert nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen nach dieser Vorschrift offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur DF Deutsche Forfait AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der DF Deutsche Forfait AG oder einem wesentlich an der DF Deutsche Forfait AG beteiligten Aktionär. Zu Herrn Dr. Barlage Herr Dr. Barlage hat derzeit folgende weitere Mandate Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * framepool AG, München (AG München, HRB 133 705) - Vorsitzender * EMF Europäische Marketing und Finanzmanagement Aktiengesellschaft (AG Hamburg, HRB 53 059) - Vorsitzender Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: * Nanotron Technologies Ltd., London, Großbritannien (UK Company House # 0629 0509) - Chairman of the Board * Panoratio Holdings Inc., Oakland, CA/U.S.A. (registered in Delaware file # 416 6120) - Chairman of the Board * Immunogenes AG, Zug, Schweiz (Schweizer Firmennummer CH-170.3.032.686-9) - Verwaltungsrat Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Herr Dr. Barlage nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen nach dieser Vorschrift offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur DF Deutsche Forfait AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der DF Deutsche Forfait AG oder einem wesentlich an der DF Deutsche Forfait AG beteiligten Aktionär steht. 6 Beschlussfassung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien sowie entsprechende Änderung der Satzung Die Umstellung auf Namensaktien erfolgt im Zusammenhang mit den zunehmenden Compliance/hauptversammlung your Customer Anforderungen der Geschäftspartner (An- und Verkäufer von Außenhandelsforderungen aber auch Dienstleistungspartnern) der Gesellschaft, denen die Gesellschaft unterliegt. Diese haben nicht nur vor dem Hintergrund des OFAC-Listings der Gesellschaft eine höhere Relevanz erhalten, sondern auch im täglichen operativen Geschäft. Geschäftspartner der Gesellschaft verlangen zunehmend im Rahmen der Compliance Prüfungen einen Nachweis über die Aktionärsstruktur. Darüber hinaus bieten Namensaktien die verbesserte Möglichkeit der Unternehmensinformation und Kommunikation. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: a) Die derzeit bestehenden Inhaberaktien werden im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Aktien umgewandelt. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum,
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December 16, 2014 09:06 ET (14:06 GMT)