DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
16.12.2014 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft
Köln
ISIN DE0005488795, WKN 548879
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre der DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft
(die 'Gesellschaft') hiermit zu der am Donnerstag, dem 22. Januar 2015,
um 10:00 Uhr (MEZ), im Hilton Cologne, Marzellenstraße 13-17, 50668
Köln, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 sowie
der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben für das
Geschäftsjahr 2013
Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter
http://www.dfag.de/hauptversammlung abgerufen werden. Sie
werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner
werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein
und näher erläutert werden.
Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den
Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Die
vorgelegten Unterlagen dienen der Unterrichtung der
Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr und die
Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns.
2 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das am 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
3 Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2013 endende
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4 Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
Die Bestellung der Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als Abschlussprüfer
für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
2014 ist bereits durch gerichtlichen Beschluss erfolgt.
5 Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
und § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die
sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden.
Zum 1. März 2013 hat Herr Frank Hock sein Aufsichtsratsmandat
niedergelegt und wurde vom Aufsichtsrat als Vorstand der
Gesellschaft bestellt. Herr Clemens von Weichs hat sein Amt
als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum 12. Februar 2014
niedergelegt. Herr Florian Becker hat zum 12. Juni 2014
ebenfalls sein Amt als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt.
Demnach besteht der Aufsichtsrat derzeit nur aus drei
Mitgliedern.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor:
Herrn Dr. Jürgen Honert, Rechtsanwalt,
honert+partner mbB, rechtsanwälte wirtschaftsprüfer
steuerberater, München
Herrn Dr. Tonio Barlage, Unternehmensberater,
Geschäftsführer Cartagena Capital GmbH, Hamburg
für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung zu wählen,
die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2019
beschließt.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die
Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden.
Ergänzende Angaben gem. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu
Tagesordnungspunkt 5:
Die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl als
Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagenen Personen sind bei den
nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums:
Zu Herrn Dr. Honert
Herr Dr. Honert hat derzeit folgende weitere Mandate
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
* keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
* keine
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird erklärt, dass Herr Dr. Honert derzeit in einer
geschäftlichen Beziehung in Form eines anwaltlichen
Mandatsverhältnisses zu der DF Deutsche Forfait AG steht. Zur
Erläuterung: honert+partner mbB, rechtsanwälte
wirtschaftsprüfer steuerberater, München, deren Gesellschafter
Herr Dr. Jürgen Honert ist, wurde im August 2014 vom Vorstand
und vom Aufsichtsrat der Gesellschaft beauftragt, die
Verantwortlichkeiten für die am 12. Februar 2014 per ad
hoc-Mitteilung bekannt gemachten Vorgänge um
Steuernachzahlungen für vergangene
Umsatzsteuerverbindlichkeiten der Gesellschaft zu prüfen.
Darüber hinaus steht Herr Dr. Honert nach Einschätzung des
Aufsichtsrats in keinen nach dieser Vorschrift offenzulegenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur DF Deutsche
Forfait AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der DF
Deutsche Forfait AG oder einem wesentlich an der DF Deutsche
Forfait AG beteiligten Aktionär.
Zu Herrn Dr. Barlage
Herr Dr. Barlage hat derzeit folgende weitere Mandate
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
* framepool AG, München (AG München, HRB 133 705) -
Vorsitzender
* EMF Europäische Marketing und Finanzmanagement
Aktiengesellschaft (AG Hamburg, HRB 53 059) - Vorsitzender
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
* Nanotron Technologies Ltd., London,
Großbritannien (UK Company House # 0629 0509) - Chairman of
the Board
* Panoratio Holdings Inc., Oakland, CA/U.S.A.
(registered in Delaware file # 416 6120) - Chairman of the
Board
* Immunogenes AG, Zug, Schweiz (Schweizer
Firmennummer CH-170.3.032.686-9) - Verwaltungsrat
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird erklärt, dass Herr Dr. Barlage nach Einschätzung
des Aufsichtsrats in keinen nach dieser Vorschrift
offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
zur DF Deutsche Forfait AG oder deren Konzernunternehmen, den
Organen der DF Deutsche Forfait AG oder einem wesentlich an
der DF Deutsche Forfait AG beteiligten Aktionär steht.
6 Beschlussfassung über die Umstellung der auf den
Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende
Stückaktien sowie entsprechende Änderung der Satzung
Die Umstellung auf Namensaktien erfolgt im Zusammenhang mit
den zunehmenden Compliance/hauptversammlung your Customer Anforderungen
der Geschäftspartner (An- und Verkäufer von
Außenhandelsforderungen aber auch Dienstleistungspartnern) der
Gesellschaft, denen die Gesellschaft unterliegt. Diese haben
nicht nur vor dem Hintergrund des OFAC-Listings der
Gesellschaft eine höhere Relevanz erhalten, sondern auch im
täglichen operativen Geschäft. Geschäftspartner der
Gesellschaft verlangen zunehmend im Rahmen der Compliance
Prüfungen einen Nachweis über die Aktionärsstruktur. Darüber
hinaus bieten Namensaktien die verbesserte Möglichkeit der
Unternehmensinformation und Kommunikation.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
a) Die derzeit bestehenden Inhaberaktien werden im
Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Aktien umgewandelt.
Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das
Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen
handelt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum,
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December 16, 2014 09:06 ET (14:06 GMT)
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