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DGAP-HV: Homag Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.03.2015 in Freudenstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Homag Group AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
22.01.2015 15:16 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   HOMAG Group AG 
 
   Schopfloch 
 
   ISIN: DE0005297204 
   Wertpapierkennnummer: 529720 
 
 
   Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu einer außerordentlichen 
   Hauptversammlung der HOMAG Group AG ein, die am 
 
   Donnerstag, den 5. März 2015, um 10.30 Uhr im Kurhaus Freudenstadt, 
   Lauterbadstraße 5, 72250 Freudenstadt, stattfindet. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss 
           eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der 
           Dürr Technologies GmbH und der HOMAG Group AG 
 
 
           Die Dürr Technologies GmbH, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft 
           der Dürr Aktiengesellschaft mit Satzungssitz in Stuttgart, 
           hält 8.761.238 der insgesamt 15.688.000 auf den Inhaber 
           lautenden Stückaktien an der HOMAG Group AG mit einem 
           rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00. 
 
 
           Die Dürr Technologies GmbH und die HOMAG Group AG 
           beabsichtigen, einen Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag mit folgendem wesentlichen Inhalt zu 
           schließen: 
 
 
       -     Die HOMAG Group AG unterstellt die Leitung ihrer 
             Gesellschaft der Dürr Technologies GmbH. Diese hat danach 
             das Recht, dem Vorstand der HOMAG Group AG hinsichtlich der 
             Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Der Vorstand 
             der HOMAG Group AG ist verpflichtet, den Weisungen der Dürr 
             Technologies GmbH Folge zu leisten. 
 
 
       -     Die HOMAG Group AG verpflichtet sich, ihren 
             gesamten nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorschriften 
             ermittelten Gewinn an die Dürr Technologies GmbH abzuführen. 
             Abzuführen ist, vorbehaltlich einer Bildung oder Auflösung 
             von Rücklagen, der gemäß § 301 AktG in der jeweils geltenden 
             Fassung zulässige Höchstbetrag. 
 
 
       -     Sofern und in dem Umfang, wie dies 
             handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger 
             kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist, 
             kann die HOMAG Group AG mit Zustimmung der Dürr Technologies 
             GmbH Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere 
             Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen. Während der 
             Dauer dieses Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen gemäß 
             § 272 Abs. 3 HGB sind auf schriftliches Verlangen der Dürr 
             Technologies GmbH aufzulösen und zum Ausgleich eines 
             Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. 
             Sonstige Rücklagen oder ein vorvertraglicher Gewinnvortrag 
             dürfen weder als Gewinn abgeführt noch zum Ausgleich eines 
             Jahresfehlbetrags verwendet werden. 
 
 
       -     Die Gewinnabführungsverpflichtung gilt erstmals 
             für den gesamten Gewinn des am 1. Januar 2016 beginnenden 
             Geschäftsjahrs oder des späteren Geschäftsjahrs der HOMAG 
             Group AG, in dem dieser Vertrag durch Eintragung in das 
             Handelsregister wirksam wird. Der Anspruch der Dürr 
             Technologies GmbH auf Gewinnabführung wird zum Ende des 
             Geschäftsjahrs der HOMAG Group AG fällig und ist innerhalb 
             von vier Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses der 
             HOMAG Group AG zu erfüllen. 
 
 
       -     Die Dürr Technologies GmbH ist zur 
             Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG in seiner jeweils 
             gültigen Fassung verpflichtet. Die 
             Verlustübernahmeverpflichtung gilt erstmals für das gesamte 
             Geschäftsjahr der HOMAG Group AG, in dem dieser Vertrag 
             wirksam wird. Der Anspruch der HOMAG Group AG auf 
             Verlustübernahme wird zum Ende des Geschäftsjahrs der HOMAG 
             Group AG fällig und ist innerhalb von vier Wochen nach 
             Feststellung des Jahresabschlusses der HOMAG Group AG zu 
             erfüllen. 
 
 
       -     Die Dürr Technologies GmbH garantiert den 
             außenstehenden Aktionären der HOMAG Group AG für das 
             Geschäftsjahr 2015 eine Garantiedividende und ab dem 
             Geschäftsjahr der HOMAG Group AG, für das der Anspruch der 
             Dürr Technologies GmbH auf Gewinnabführung wirksam wird, für 
             die Dauer des Vertrags für jedes volle Geschäftsjahr die 
             Zahlung eines angemessenen Ausgleichs von brutto EUR 1,27 je 
             HOMAG-Aktie abzüglich des Betrags etwaiger 
             Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag. 
 
 
       -     Die Dürr Technologies GmbH verpflichtet sich, auf 
             Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs dessen 
             HOMAG-Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 29,47 
             je HOMAG-Aktie zu erwerben. Die Erwerbsverpflichtung der 
             Dürr Technologies GmbH endet zwei Monate nach dem Tag, an 
             dem die Eintragung des Bestehens dieses Vertrags im 
             Handelsregister der HOMAG Group AG bekannt gemacht worden 
             ist. § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG bleibt unberührt. 
 
 
       -     Falls ein Spruchverfahren zur gerichtlichen 
             Bestimmung des angemessenen Ausgleichs oder der angemessenen 
             Barabfindung eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig 
             eine höhere Garantiedividende und/oder einen höheren 
             Ausgleich und/oder eine höhere Barabfindung je HOMAG-Aktie 
             festsetzt, können die außenstehenden Aktionäre, auch wenn 
             sie bereits abgefunden wurden, eine entsprechende Ergänzung 
             der von ihnen bereits erhaltenen Garantiedividende und/oder 
             des von ihnen bereits erhaltenen Ausgleichs und/oder eine 
             entsprechende Ergänzung der Abfindung je HOMAG-Aktie 
             verlangen. Ebenso werden alle übrigen außenstehenden 
             Aktionäre gleichgestellt, wenn sich die Dürr Technologies 
             GmbH gegenüber einem oder mehreren außenstehenden Aktionären 
             der HOMAG Group AG in einem Vergleich zur Abwendung oder 
             Beendigung eines Spruchverfahrens zur Zahlung einer höheren 
             Garantiedividende und/oder eines höheren Ausgleichs und/oder 
             einer höheren Abfindung verpflichtet. 
 
 
       -     Endet dieser Vertrag aufgrund einer Kündigung 
             durch eine der Vertragsparteien nach Ablauf der Frist zur 
             Annahme der Barabfindung, ist jeder zu diesem Zeitpunkt 
             außenstehende Aktionär der HOMAG Group AG berechtigt, seine 
             zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags von ihm gehaltenen 
             HOMAG-Aktien gegen Zahlung der im Vertrag bestimmten 
             Barabfindung an die Dürr Technologies GmbH zu veräußern. 
             Dieses Veräußerungsrecht endet zwei Monate nach 
             Bekanntmachung der Eintragung der Beendigung dieses Vertrags 
             im Handelsregister. 
 
 
       -     Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit 
             geschlossen. Er kann erstmals zum Ende des Geschäftsjahrs 
             der HOMAG Group AG gekündigt werden, das mindestens fünf 
             Zeitjahre nach dem Beginn des Geschäftsjahrs endet, für das 
             der Anspruch der Dürr Technologies GmbH auf Gewinnabführung 
             wirksam wird. Er verlängert sich anschließend jeweils um ein 
             Jahr, falls er nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor 
             seinem Ablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. 
             Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt 
             unberührt. Ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund 
             besteht insbesondere dann, wenn der Dürr Technologies GmbH 
             nicht mehr direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte 
             aus den HOMAG-Aktien zusteht. Die Kündigung bedarf der 
             Schriftform. 
 
 
       -     Die Dürr Aktiengesellschaft hat eine 
             Patronatserklärung abgegeben, wonach sie sich verpflichtet, 
             dafür Sorge zu tragen, dass die Dürr Technologies GmbH in 
             der Weise geleitet und finanziell derart ausgestattet wird, 
             dass die Dürr Technologies GmbH in der Lage ist, ihre 
             Verbindlichkeiten aus dem Vertrag fristgemäß zu erfüllen. 
 
 
       -     Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. 
             Der Vertrag enthält eine sog. salvatorische Klausel. 
 
 
 
           Der beabsichtigte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
           hat folgenden Wortlaut: 
 
 
           ' Beherrschungs- und 
          Gewinnabführungsvertrag 
 
 
           zwischen der 
 
 
       (1)   Dürr Technologies GmbH 
 
 
             mit Satzungssitz in Stuttgart und Verwaltungssitz in 
             Bietigheim-Bissingen, eingetragen im Handelsregister des 
             Amtsgerichts Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 
             748980, 
 

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January 22, 2015 09:16 ET (14:16 GMT)

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