Homag Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
22.01.2015 15:16
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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HOMAG Group AG
Schopfloch
ISIN: DE0005297204
Wertpapierkennnummer: 529720
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu einer außerordentlichen
Hauptversammlung der HOMAG Group AG ein, die am
Donnerstag, den 5. März 2015, um 10.30 Uhr im Kurhaus Freudenstadt,
Lauterbadstraße 5, 72250 Freudenstadt, stattfindet.
Tagesordnung
1. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss
eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der
Dürr Technologies GmbH und der HOMAG Group AG
Die Dürr Technologies GmbH, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft
der Dürr Aktiengesellschaft mit Satzungssitz in Stuttgart,
hält 8.761.238 der insgesamt 15.688.000 auf den Inhaber
lautenden Stückaktien an der HOMAG Group AG mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00.
Die Dürr Technologies GmbH und die HOMAG Group AG
beabsichtigen, einen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag mit folgendem wesentlichen Inhalt zu
schließen:
- Die HOMAG Group AG unterstellt die Leitung ihrer
Gesellschaft der Dürr Technologies GmbH. Diese hat danach
das Recht, dem Vorstand der HOMAG Group AG hinsichtlich der
Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Der Vorstand
der HOMAG Group AG ist verpflichtet, den Weisungen der Dürr
Technologies GmbH Folge zu leisten.
- Die HOMAG Group AG verpflichtet sich, ihren
gesamten nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorschriften
ermittelten Gewinn an die Dürr Technologies GmbH abzuführen.
Abzuführen ist, vorbehaltlich einer Bildung oder Auflösung
von Rücklagen, der gemäß § 301 AktG in der jeweils geltenden
Fassung zulässige Höchstbetrag.
- Sofern und in dem Umfang, wie dies
handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist,
kann die HOMAG Group AG mit Zustimmung der Dürr Technologies
GmbH Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere
Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen. Während der
Dauer dieses Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen gemäß
§ 272 Abs. 3 HGB sind auf schriftliches Verlangen der Dürr
Technologies GmbH aufzulösen und zum Ausgleich eines
Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn abzuführen.
Sonstige Rücklagen oder ein vorvertraglicher Gewinnvortrag
dürfen weder als Gewinn abgeführt noch zum Ausgleich eines
Jahresfehlbetrags verwendet werden.
- Die Gewinnabführungsverpflichtung gilt erstmals
für den gesamten Gewinn des am 1. Januar 2016 beginnenden
Geschäftsjahrs oder des späteren Geschäftsjahrs der HOMAG
Group AG, in dem dieser Vertrag durch Eintragung in das
Handelsregister wirksam wird. Der Anspruch der Dürr
Technologies GmbH auf Gewinnabführung wird zum Ende des
Geschäftsjahrs der HOMAG Group AG fällig und ist innerhalb
von vier Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses der
HOMAG Group AG zu erfüllen.
- Die Dürr Technologies GmbH ist zur
Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG in seiner jeweils
gültigen Fassung verpflichtet. Die
Verlustübernahmeverpflichtung gilt erstmals für das gesamte
Geschäftsjahr der HOMAG Group AG, in dem dieser Vertrag
wirksam wird. Der Anspruch der HOMAG Group AG auf
Verlustübernahme wird zum Ende des Geschäftsjahrs der HOMAG
Group AG fällig und ist innerhalb von vier Wochen nach
Feststellung des Jahresabschlusses der HOMAG Group AG zu
erfüllen.
- Die Dürr Technologies GmbH garantiert den
außenstehenden Aktionären der HOMAG Group AG für das
Geschäftsjahr 2015 eine Garantiedividende und ab dem
Geschäftsjahr der HOMAG Group AG, für das der Anspruch der
Dürr Technologies GmbH auf Gewinnabführung wirksam wird, für
die Dauer des Vertrags für jedes volle Geschäftsjahr die
Zahlung eines angemessenen Ausgleichs von brutto EUR 1,27 je
HOMAG-Aktie abzüglich des Betrags etwaiger
Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag.
- Die Dürr Technologies GmbH verpflichtet sich, auf
Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs dessen
HOMAG-Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 29,47
je HOMAG-Aktie zu erwerben. Die Erwerbsverpflichtung der
Dürr Technologies GmbH endet zwei Monate nach dem Tag, an
dem die Eintragung des Bestehens dieses Vertrags im
Handelsregister der HOMAG Group AG bekannt gemacht worden
ist. § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG bleibt unberührt.
- Falls ein Spruchverfahren zur gerichtlichen
Bestimmung des angemessenen Ausgleichs oder der angemessenen
Barabfindung eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig
eine höhere Garantiedividende und/oder einen höheren
Ausgleich und/oder eine höhere Barabfindung je HOMAG-Aktie
festsetzt, können die außenstehenden Aktionäre, auch wenn
sie bereits abgefunden wurden, eine entsprechende Ergänzung
der von ihnen bereits erhaltenen Garantiedividende und/oder
des von ihnen bereits erhaltenen Ausgleichs und/oder eine
entsprechende Ergänzung der Abfindung je HOMAG-Aktie
verlangen. Ebenso werden alle übrigen außenstehenden
Aktionäre gleichgestellt, wenn sich die Dürr Technologies
GmbH gegenüber einem oder mehreren außenstehenden Aktionären
der HOMAG Group AG in einem Vergleich zur Abwendung oder
Beendigung eines Spruchverfahrens zur Zahlung einer höheren
Garantiedividende und/oder eines höheren Ausgleichs und/oder
einer höheren Abfindung verpflichtet.
- Endet dieser Vertrag aufgrund einer Kündigung
durch eine der Vertragsparteien nach Ablauf der Frist zur
Annahme der Barabfindung, ist jeder zu diesem Zeitpunkt
außenstehende Aktionär der HOMAG Group AG berechtigt, seine
zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags von ihm gehaltenen
HOMAG-Aktien gegen Zahlung der im Vertrag bestimmten
Barabfindung an die Dürr Technologies GmbH zu veräußern.
Dieses Veräußerungsrecht endet zwei Monate nach
Bekanntmachung der Eintragung der Beendigung dieses Vertrags
im Handelsregister.
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit
geschlossen. Er kann erstmals zum Ende des Geschäftsjahrs
der HOMAG Group AG gekündigt werden, das mindestens fünf
Zeitjahre nach dem Beginn des Geschäftsjahrs endet, für das
der Anspruch der Dürr Technologies GmbH auf Gewinnabführung
wirksam wird. Er verlängert sich anschließend jeweils um ein
Jahr, falls er nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor
seinem Ablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. Ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund
besteht insbesondere dann, wenn der Dürr Technologies GmbH
nicht mehr direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte
aus den HOMAG-Aktien zusteht. Die Kündigung bedarf der
Schriftform.
- Die Dürr Aktiengesellschaft hat eine
Patronatserklärung abgegeben, wonach sie sich verpflichtet,
dafür Sorge zu tragen, dass die Dürr Technologies GmbH in
der Weise geleitet und finanziell derart ausgestattet wird,
dass die Dürr Technologies GmbH in der Lage ist, ihre
Verbindlichkeiten aus dem Vertrag fristgemäß zu erfüllen.
- Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
Der Vertrag enthält eine sog. salvatorische Klausel.
Der beabsichtigte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
hat folgenden Wortlaut:
' Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag
zwischen der
(1) Dürr Technologies GmbH
mit Satzungssitz in Stuttgart und Verwaltungssitz in
Bietigheim-Bissingen, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB
748980,
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