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DGAP-HV: LS telcom Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.03.2015 in 77839 Lichtenau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

LS telcom Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
23.01.2015 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der 
EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   LS telcom Aktiengesellschaft 
 
   Lichtenau 
 
   Wertpapier-Kennnummer 575 440 
   ISIN: DE0005754402 
 
 
   EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 5. März 2015 um 10 Uhr in 
   den Räumlichkeiten der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 31-33, 77839 
   Lichtenau, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.09.2014, des 
           Lageberichts und des Konzern-Lageberichts sowie des Berichts 
           des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013/2014 und des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 30.09.2014 abgelaufene 
           Geschäftsjahr 
 
 
           In den Geschäftsräumen der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 
           31-33, 77839 Lichtenau, liegen der festgestellte 
           Jahresabschluss und der gebilligte Konzern-Abschluss (jeweils 
           zum 30.09.2014), der Lagebericht und der Konzern-Lagebericht 
           sowie der Bericht des Aufsichtsrats (jeweils für das 
           Geschäftsjahr 2013/2014) und ferner der Vorschlag des 
           Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des 
           Geschäftsjahrs 2013/2014 zur Einsichtnahme durch die Aktionäre 
           aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und 
           kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Die vorgenannten 
           Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt und 
           sind zusammen mit der Tagesordnung auf unserer deutschen 
           Internetseite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten 
           'Informationen für Anleger' - 'Zahlen, Berichte, 
           Informationen' - 'Hauptversammlung' veröffentlicht. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahrs 2013/2014 von EUR 4.878.518,36 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
          Ausschüttung von EUR 0,10 Dividende je    EUR      531.100,00 
          dividendenberechtigter Aktie 
 
          Gewinnvortrag                             EUR    4.347.418,36 
 
          Bilanzgewinn                              EUR    4.878.518,36 
 
 
           Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt am 6. März 
           2015. 
 
 
           Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen 
           Einlagekonto i. S. des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital 
           geleistete Einlagen) gezahlt wird, erfolgt die Auszahlung ohne 
           Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf die 
           Kapitalertragsteuer. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013/2014 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands die Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats die Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95; 96 Abs. 1; 101 Abs. 1 
           AktG i. V. mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern 
           zusammen. Das Amt der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats 
           endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. 
 
 
           Die nachfolgenden Wahlvorschläge wurden auf der Grundlage der 
           Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und 
           unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine 
           Zusammensetzung benannten Ziele abgegeben. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die Wahl der 
           folgenden Personen als Aufsichtsratsmitglieder vor: 
 
 
       1)    Herr Dr. Winfried Holtermüller, Rechtsanwalt und 
             Partner der Kanzlei Schelling & Partner, Stuttgart 
 
 
       2)    Herr Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. Dr.-Ing. E.h. Werner 
             Wiesbeck, Universitätsprofessor, ERC, Karlsruhe Institute of 
             Technology, Keltern 
 
 
       3)    Herr Karl Hensinger, Diplom-Finanzwirt (FH), 
             Laupheim. 
 
 
 
           Die vorgeschlagenen Kandidaten nehmen keine weiteren Ämter in 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
           und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
           wahr. 
 
 
           Herr Dr. Winfried Holtermüller ist der Schwager des 
           Vorstandsvorsitzenden und wesentlichen Aktionärs der LS telcom 
           AG, Herrn Dr.-Ing. Manfred Lebherz. Im Übrigen steht keiner 
           der vorgeschlagenen Kandidaten in einer persönlichen oder 
           geschäftlichen Beziehung zur LS telcom AG, deren 
           Konzernunternehmen, Organen oder einem wesentlich an der LS 
           telcom AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziff. 
           5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird. 
 
 
           Alle drei Kandidaten verfügen über Sachverstand auf den 
           Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Die Wahl erfolgt für die Zeit ab Beendigung dieser 
           Hauptversammlung bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung, 
           die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach 
           Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
           Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in 
           Übereinstimmung mit Ziff. 5.4.3 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchzuführen. 
 
 
           Ferner gibt die Gesellschaft gemäß Ziff. 5.4.3 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex bekannt, dass der 
           Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Winfried Holtermüller im 
           Fall seiner Wahl erneut für den Aufsichtsratsvorsitz 
           kandidieren wird. Ebenso wird der stellvertretende 
           Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Werner Wiesbeck im Fall 
           seiner Wahl erneut für das Amt des stellvertretenden 
           Aufsichtsratsvorsitzenden kandidieren. Die Wahlen zum 
           Vorsitzenden des Aufsichtsrats und zum stellvertretenden 
           Vorsitzenden des Aufsichtsrats werden unmittelbar im Anschluss 
           an diese Hauptversammlung stattfinden. 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2014/2015 zu wählen. 
 
 
   Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die (1.) sich vor der 
   Hauptversammlung in Textform bei der Gesellschaft anmelden und (2.) 
   der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des 
   Stimmrechts in der Hauptversammlung dadurch nachgewiesen haben, dass 
   sie der Gesellschaft eine in Textform und in deutscher oder englischer 
   Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über 
   ihren Anteilsbesitz (Berechtigungsnachweis) vorlegen. Dieser 
   Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten 
   Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 12. Februar 2015, 00:00 
   Uhr beziehen. 
 
   Der Berechtigungsnachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft 
   bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, also bis 26. 
   Februar 2015, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen: 
 
   LS telcom AG 
   c/o PR IM TURM HV-Service AG 
   Römerstraße 72-74 
   68259 Mannheim 
   Fax: +49 621 71772-13 
   E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung eines etwaigen Stimmrechts als 
   Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des 
   Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
   des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
   keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
   im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
   Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und 
   den Umfang eines etwaigen Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
   des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen oder 
   sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben 
   keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 

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January 23, 2015 09:06 ET (14:06 GMT)

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