LS telcom Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
23.01.2015 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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LS telcom Aktiengesellschaft
Lichtenau
Wertpapier-Kennnummer 575 440
ISIN: DE0005754402
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 5. März 2015 um 10 Uhr in
den Räumlichkeiten der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet 31-33, 77839
Lichtenau, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.09.2014, des
Lageberichts und des Konzern-Lageberichts sowie des Berichts
des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013/2014 und des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das am 30.09.2014 abgelaufene
Geschäftsjahr
In den Geschäftsräumen der LS telcom AG, Im Gewerbegebiet
31-33, 77839 Lichtenau, liegen der festgestellte
Jahresabschluss und der gebilligte Konzern-Abschluss (jeweils
zum 30.09.2014), der Lagebericht und der Konzern-Lagebericht
sowie der Bericht des Aufsichtsrats (jeweils für das
Geschäftsjahr 2013/2014) und ferner der Vorschlag des
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahrs 2013/2014 zur Einsichtnahme durch die Aktionäre
aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Die vorgenannten
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt und
sind zusammen mit der Tagesordnung auf unserer deutschen
Internetseite www.LStelcom.com unter den Menüpunkten
'Informationen für Anleger' - 'Zahlen, Berichte,
Informationen' - 'Hauptversammlung' veröffentlicht.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahrs 2013/2014 von EUR 4.878.518,36 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung von EUR 0,10 Dividende je EUR 531.100,00
dividendenberechtigter Aktie
Gewinnvortrag EUR 4.347.418,36
Bilanzgewinn EUR 4.878.518,36
Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt am 6. März
2015.
Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen
Einlagekonto i. S. des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital
geleistete Einlagen) gezahlt wird, erfolgt die Auszahlung ohne
Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf die
Kapitalertragsteuer.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013/2014
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands die Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats die Entlastung zu erteilen.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95; 96 Abs. 1; 101 Abs. 1
AktG i. V. mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern
zusammen. Das Amt der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats
endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung.
Die nachfolgenden Wahlvorschläge wurden auf der Grundlage der
Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und
unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung benannten Ziele abgegeben.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die Wahl der
folgenden Personen als Aufsichtsratsmitglieder vor:
1) Herr Dr. Winfried Holtermüller, Rechtsanwalt und
Partner der Kanzlei Schelling & Partner, Stuttgart
2) Herr Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. Dr.-Ing. E.h. Werner
Wiesbeck, Universitätsprofessor, ERC, Karlsruhe Institute of
Technology, Keltern
3) Herr Karl Hensinger, Diplom-Finanzwirt (FH),
Laupheim.
Die vorgeschlagenen Kandidaten nehmen keine weiteren Ämter in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
wahr.
Herr Dr. Winfried Holtermüller ist der Schwager des
Vorstandsvorsitzenden und wesentlichen Aktionärs der LS telcom
AG, Herrn Dr.-Ing. Manfred Lebherz. Im Übrigen steht keiner
der vorgeschlagenen Kandidaten in einer persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zur LS telcom AG, deren
Konzernunternehmen, Organen oder einem wesentlich an der LS
telcom AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziff.
5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.
Alle drei Kandidaten verfügen über Sachverstand auf den
Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Die Wahl erfolgt für die Zeit ab Beendigung dieser
Hauptversammlung bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach
Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in
Übereinstimmung mit Ziff. 5.4.3 des Deutschen Corporate
Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Ferner gibt die Gesellschaft gemäß Ziff. 5.4.3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex bekannt, dass der
Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Winfried Holtermüller im
Fall seiner Wahl erneut für den Aufsichtsratsvorsitz
kandidieren wird. Ebenso wird der stellvertretende
Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Werner Wiesbeck im Fall
seiner Wahl erneut für das Amt des stellvertretenden
Aufsichtsratsvorsitzenden kandidieren. Die Wahlen zum
Vorsitzenden des Aufsichtsrats und zum stellvertretenden
Vorsitzenden des Aufsichtsrats werden unmittelbar im Anschluss
an diese Hauptversammlung stattfinden.
6. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2014/2015 zu wählen.
Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die (1.) sich vor der
Hauptversammlung in Textform bei der Gesellschaft anmelden und (2.)
der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des
Stimmrechts in der Hauptversammlung dadurch nachgewiesen haben, dass
sie der Gesellschaft eine in Textform und in deutscher oder englischer
Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über
ihren Anteilsbesitz (Berechtigungsnachweis) vorlegen. Dieser
Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten
Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 12. Februar 2015, 00:00
Uhr beziehen.
Der Berechtigungsnachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft
bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, also bis 26.
Februar 2015, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen:
LS telcom AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: +49 621 71772-13
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung eines etwaigen Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und
den Umfang eines etwaigen Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen oder
sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben
keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der
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